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Beiträge von Axel Rittstieg
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Danke für den Hinweis, es löst für mich ein Problem.
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ich möchte hier auf eine Änderung der DIN 18799 Teil 1 bis 3 aus 2019 hinweisen
- Gegenüber der Normausgabe von 2009 wurden folgende, wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Steigleitern an baulichen Anlagen müssen bei Gesamtabsturzhöhen über 3,0 m (bisher über 5,0 m) mit Absturzsicherungen (Rückenschutz oder Steigschutz) versehen werden
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- Gegenüber der Normausgabe von 2009 wurden folgende, wesentliche Änderungen vorgenommen:
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Danke für die Rückmeldung. Da wir kein BG Bau Mitglied, sind habe ich es auch nicht über den Link probiert.
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Du bekommst den Hinweis, dass bis 23.08.2023 alle Mitarbeitenden geschult werden müssen und du diese Schulungen über die entsprechenden Portale absolvieren kannst.
Die BG Bau bietet Ihren Mitgliedsunternehmen einen Schulungskurs über einen Code auf Ihren Seiten an:
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Auszug aus dem Antwortschreiben des REACH-Helpdesks.
Die Entwicklung eines Schulungskonzepts und der Schulungsmaterialien liegt in der Verantwortung der Herstellerverbände. Wenn Sie die Schulung selbst durchführen möchten, können Sie bei Ihnen bekannten Herstellern oder Verbänden anfragen, ob diese Ihnen Schulungsmaterial (ggf. kostenpflichtig) zur Verfügung stellen können.
Außerdem ist es möglich, dass Sie das Schulungsmaterial selbst erstellen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die in Absatz 5 der Beschränkung genannten Mindestanforderungen an die Schulungen berücksichtigt werden.
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Ich habe bei der BAuA nachgefragt, da ich Dipl-Chem. Ing. und Sicherheitsfachkraft bin. Antwort: Deine zuständigen Aufsichtsbehörde entscheidet darüber, ob die von nachfragen und Dir durchgeführten Schulungen anerkannt werden.
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Willkommen im Club.
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Hallo Heinz,
wir betreiben Perforierpressen mit einem Lärmpegel von über 100 db(A) innerhalb der Schallschutzkabinen.
Mit aktiven Kopfhörern, die sehr gut ankamen, da die Lauten impulse geglättet wurden, wollten wir die Mitarbeiter ausstatten. Die BG zeigte uns, dass diese Kopfhörer nicht als Gehörschutz zugelassen sind und wir damit als Unternehmen für Spätschäden der Mitarbeiter aufkommen müssen. Daher wurden diese aus dem Verkehr gezogen.
In unseren Gefährdungsbeurteilungen ist bei allen Fahr- und Steuertätigkeiten und dem Gehen auf Verkehrsflächen die Gefährdung durch das Überhören von Signalen ein Ausschlusskriterium für einen Kopfhörer o. ä..
Da in Deinem Fall die Kopfhörer für Musik / Radio / in der Regel keine Zulassung als Gehörschutz haben fallen dürfen sie schon nicht benutzt werden, da Sie keine Unterschreitung des Lärmegels sicherstellen.
Gruß
Axel
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Wir führen die Sitzungen hybrid durch, dadurch besteht auch für weiter entfernte Personen mit wenig Zeit eine Teilnahmemöglichkeit, die auch unterschiedlich genutzt wird. Zum Teil hatten wir in Corona die Sitzungen nur digital abgehalten.
TAP der VBG hatte die Möglichkeit auch erklärt, wollte aber nicht nur digitale Sitzungen, sondern auch Präsenzveranstaltungen, um den Austausch zu generieren.
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Die Kompetenz und das Know-How kann ich bestätigen.
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Herzlich Willkommen, bei Fragen findest Du hier Unterstützung.
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Glückwunsch, ein weiterer Schritt geschafft. Weiter so!
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Willkommen und Viel Glück, Erfolg und vor allem Spaß dabei.
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