Beiträge von Emil

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    Servus,

    direkt und ohne Hinweis würde ich da auch nicht nachfragen.

    Es gibt aber sicher den einen oder anderen Punkt, welcher Hinweise geben könnte.

    Werden z.B. Veränderungen im Verhalten festgestellt, häufige Abwesenheiten für Arztbesuche, Änderungen in der Arbeitszeit (bei Gleitzeit od. auch häufiges Zuspätkommen), usw. kann dies auf ein Problem im Privaten hindeuten.

    Dann kann man ja mal nachfragen, vielleicht bestätigt sich da schon der Flurfunk.

    Ursachen dafür könnten sein, eigene Erkrankung, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie, der Mann wird Vater, eine Scheidung steht an, ....

    Da hat man den Kopf sicher nicht immer bei der Arbeit, welche evtl. eine hohe Konzentration erfordert.


    Das würde ich bei einer GB beachten.


    Ob ich richtig liege, wird sich mit den nachfolgenden Beiträgen zeigen.

    VG Emil

    Servus,

    einfach ein Hausordnung formulieren, welche das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (bei uns Waffen, Gefahrstoffe, elektrische Geräte ohne DGUV V3, ...) untersagt.

    Unsere MA haben sich auf die notwendige Alltagsgegenstände (Mobiltelefon, Schlüssel, Kleidung, ...) zu beschränken.

    Weitere Gegenstände wie z.B. Laptop (warumauchimmer) u. ähnl. muss VOR Zutritt beim Wachmann angemeldet werden um bei einer Taschenkontrolle nicht in Erklärungsnot zu kommen.

    VG Emil

    Vielen Dank für eure vielen Antworten.

    Wir haben 3 Werksabschnitte, welche teilweise miteinander verbunden sind. Dürfen den in einem Brandfall die Kollegen des evakuierten Werkabschnitts in den anderen Werksabschnitt? Was wenn der Brand übergreift? dann kommt meiner Meinung nach viel durcheinander auf.

    Leider haben wir in der Nachbarschaft nichts, was wir als Schutz benutzen könnten.

    Wir haben mehrere Gebäude, jedes davon hat wieder mehrere Brandabschnitte.

    Bei Brandalarm wird das betroffenen Gebäude kpl. evakuiert, in den anderen Gebäuden ist der Alarm nicht direkt wahrnehmbar.

    Ich würde einfach mal bei der zuständigen FW Rücksprache halten, wie die das sehen. Habt ihr mit der örtlichen FW keine regelmässigen Termine vor Ort?

    Servus,

    wenn ihr keine weiteren Gebäude zur Nutzung habt würde ich mal bei der Nachbarschaft schauen.

    Sind weitere Firmen in unmittelbarer Nähe, welche genutzt werden könnten?

    Denen geht es im Evakuierungsfall ähnl. wie euch, ich würde hier mal Kontakt aufnehmen.

    Ansonsten nach weiteren Gebäuden Ausschau halten.

    Wir haben Schule mit Turnhalle und Kindergarten als Nachbarn.

    Nachts haben die natürlich geschlossen, die FW würde sich da aber im Notfall Zugang verschaffen können.

    Decken od. ähnliches würde ich nicht bereithalten. Die müssen gut gelagert werden, könnten ja zu modern anfangen. Das muss wiederum geprüft werden.

    Wenn die dann tatsächlich genutzt werden, müssen sie anschliessend gereinigt werden.

    Das zieht einen Rattenschwanz nach sich. Lieber frieren als ersticken bzw. verbrennen ist meine Devise in diesem Fall.

    Ein ähnl. Problem gibts auch im Sommer. Was machst du bei voller Mittagssonne? Willst du da Sonnenschirme und Bierbänke bereithalten oder Sonnencreme verteilen? Was ist mit den Sonnencreme-Allergikern?

    Wenns regnet brauchst du Regenschirme und bei Sturm stellst du noch Windstopper-Bekleidung bereit.

    Irgendwann sollte Schluss sein mit lustig!

    VG Emil

    Guten Morgen!


    Ihr wollt eure betriebliche Druckluftversorgung für umgebungsluftunabhängigen Atemschutz nutzen?

    Oder sucht ihr eine Lösung zur Reinigung der Druckluft für den produktiven Einsatz?

    Bei ersteren wirst du bei 3M fündig, das hatte ich mal vorgeführt bekommen.

    Es gibt generell zwei Arten. Eine zentrale Filtereinheit zur Aufbereitung und Druckminderung der Atemluft. Von hier gehst du anschliessend mittels Schlauchleitung zum Verbraucher.

    Oder du setzt auf eine Filtereinheit welche vom Nutzer am Gurt getragen wird.

    In beiden Fällen ist der Anwender schlauchgebunden und hat einen "begrenzten" Bewegungsradius.

    Zusätzlich solltest du über eine "Notversorgung" nachdenken, je nachdem wie gross der Druckluftspeicher ist und ob im Falle einer Evakuierung die Atemluftversorgung notwendig ist oder ein Filtergerät (wenn überhaupt) ausreichend ist.

    Servus,

    ich würde dir ein Seminar zur Fachkunde Messen und Beurteilen von Schallpegeln empfehlen und ein anständiges Gerät Klasse 2.

    Mit solch einem hast du noch eine Messunsicherheit von +-3dB, kostet ab 2000Eur aufwärts.

    Das misst und zeichnet alle relevanten Wert auf, achte auf eine passende Software.

    Alles andere ist Käse, vor allem die Apps für Mobiltelefone. Fang du nicht damit an zu messen, alle anderen machen es dir nach und messen irgendwas. Bis du diese "Werte" aus den Köpfen raus hast vergehen wahrscheinlich Generationen an Angestellten.

    Bei meinen Protokollen wird der ermittelte Wert angegeben, ich führe die Toleranzen auf und als Ergebnis wird der Wert inkl. Messunsicherheit aufgeführt.

    Ich hab auch eine Meinung dazu.

    Wenn das Geschäftsessen innerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet, dann sehe ich es als Arbeitsunfall.

    Ist das Geschäftsessen ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, wird der Beginn des Geschäftsessen sogar mit Mehrarbeit überbrückt um anschliessend direkt dort hin zu fahren, dann sehe ich es als Wegeunfall.

    Ausser die Fahrtzeit wird bezahlt, dann doch wieder Arbeitsunfall.

    Ich interpretiere das "Tragen bis zum Umfallen" als ein Benutzen der Einwegmaske über einen Zeitraum, welcher sich über mehrere Tage hinausgezogen hat und nicht, dass der Maskenträger tatsächlich umgekippt ist.

    Es ist von ADR-User eine Einwegmaske mit einem A2P3 R D - Filter die Rede.
    Einwegmaske heisst einmal zu benutzen, zumindest nicht über eine Arbeitsschicht hinaus.

    Mehrwegmasken müssen nach jedem Tragen (mit gewissen Ausnahmen) nach jedem Tragen gereinigt, desinfiziert und gewartet werden.

    Es gibt Filter, welche tatsächlich nur 1x genutzt werden dürfen. Wir haben z.B. NO-Filter als Schutz vor nitrosen Gasen im Einsatz. Diese sind tatsächlich nach jedem Abnehmen der Maske zu wechseln. Egal ob mit NO beaufschlagt oder nicht.

    In der DGUV Regel 112-190 ist dies alles sehr schön beschrieben, auch wie lange ein Filter genutzt werden kann.

    Die Filterwirkung bei Stäuben wird tatsächlich über den Atemwiderstand individuell durch den Träger festgelegt.

    Bei Gasen, bei denen mit "Geschmack", wird der Durchbruch durch das Wahrnehmen festgelegt.

    Hier geben aber die Hersteller auch zeitliche Dauer mit an. Diese sind aber von vielen Faktoren abhängig.

    Z.B. ist das Konzentration, Temperatur, Luftfeuchte, ....

    Bei geruchlosen Gasen würde ich zusätzlich noch eine Gaswarnanlage bzw. eine techn. Lösung unbedingt empfehlen.

    Auch würde ich von den Einwegmasken weggehen zu Mehrweg.

    Reinigung, Desinfektion und Wartung von einer Atemschutzwerkstatt (bei der örtl. Feuerwehr anfragen) und für die Mehrwegfilter eine saubere Aufbewahrungsmöglichkeit (Zipperbeutel im sauberen Spind) schaffen.

    Über den Absatz 6 hatten wir diskutiert und ein Grenze gezogen.

    Beim Kran wird am Haken direkt die Last nicht angehängt, folglich nutze ich ein Anschlagmittel

    Das Anschlagmittel ist kein Anbaugerät des Flurförderzeugs.

    Die ordentliche Verwendung wird mit dem Flurförderschein nicht vermittelt.

    Somit ist bei uns zusätzlich der Kranführerschein notwendig.

    Für mich sind viele Schriften nicht nur zweideutig, manchmal auch mehrdeutig.

    Schau dir mal die DGUV V68 §27 (1) an.

    Entweder der Hersteller/Lieferer des Flurförderzeugs muss den Transport hängender Last als bestimmungsgemäße Verwendung vorsehen oder du hast dafür ein Sachverständigengutachten.

    Wenn das gegeben ist und du an das Flurförderzeug eine Last ORDNUNGSGEMÄSS dran hängst hast du i.d.R. eine Kran.

    Der definiert sich lt. DGUV V52 §2 (1) so

    Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel > 1,5 Meter heben und zusätzlich in eine oder in mehrere Richtungen bewegen können.

    Wenn also dein Flurförderzeug sich bewegen lässt (tut es, sonst wäre es ja keines) und die Möglichkeit besteht, die Last höher als 1,5Meter zu heben (ob du das tust oder nicht ist nicht relevant), dann hast du einen Kran. Es macht keinen Unterschied, ob kraft- oder handbetrieben.

    Bei uns ist dann neben dem Flurförderschein inkl. schriftlicher Beauftragung auch ein Kranführerschein notwendig.

    Schriftlich beauftragt wird bei uns immer. Den wie kann ich als VG nachweisen, dass ich jemanden nicht beauftragt habe?

    Hallo,

    ich habe einen Gabelstapler ohne Zulassungspflicht und möchte dafür eine Sondergenehmigung für (beschränkt) öffentlichen Bereich beantragen;

    1. Wer stellt diese Sondergenehmigung aus?
    2. Bezieht sich diese Sondergenehmigung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Stapler ABC, Modell xy), einen Typ Fahrzeug (Schubmaststapler) oder alle Flurförderer die ich habe bzw. die ich melde?
    3. Ist die Sondergenehmigung personenbezogen oder stellenbezogen (also für einen grösseren nicht namentlich benannten Personenkreis) oder gilt die für das Personal welches die Eignung zum Führen hat?
    4. Ist die Sondergenehmigung auf eine bestimmte Strecke beschränkt, einen gewissen Radius oder darf ich dann in Deutschland damit rumkurven?
    5. Ist diese Sondergenehmigung auf externe Dienstleister übertragbar?

    Für Antworten bin ich jetzt schon dankbar.

    VG Emil