Beiträge von Stefan F.

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    Hallo,

    in amerikanischen Firmen ist es tatsächlich so, das de SIFA als "weisungsbefugt" angesehen wird. Aber auch in alten deutschen Firmen ist das Verständnis der Vorgesetzten noch nicht immer vorhanden, wer Verantwortlich etc. ist.

    Die leitende SIFA ist den SIFAs weisungsbefugt, da vorgesetzt. Jedoch nur in der Tätigkeit als SIFA,

    Gruß Stefan

    Um den tatsächlichen Aufwand zu sehen, muss mit der Gefährdungsbeurteilung angefangen werden.

    Wenn z.B ein Unternehmer Staplerfahrer ohne Ausbildung, Bestellung usw. hat, wird in der Gefährdungsbeurteilung erscheinen, dass dies so nicht geht.

    Darauf aufbauend werden die Kosten für die SIFA verhältnismäßig kleiner ausfallen, als die Kosten zur Beseitigung der Mängel,

    Gruß Stefan

    Danke für die Antworten,
    eine Frage hätte ich da zu aber. Bei der BG Bau steht, dass Gasflaschen vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen sind. Wir haben Metallhäuschen, die nur mit Gitter versehen sind, diese haben ein Dach.

    Bei einer großen Wartungsaktion hatten wir 40 Gasflaschen zusätzlich, jedoch nicht genug Lagerkapazität, darum standen die draußen im freien...... Dies ist auch der Grund für meine Frage.....

    Gruß Stefan

    Hallo Forum,
    wir lagern aktuell einige leere Gasflaschen im freien, OHNE Dach oder ähnliches. Ich kann nicht sicher sagen, ob sie tatsächlich leer sind, oder nicht. Bei der BG finde ich "nur" Beschreibungen über Gasflaschen. Nichts über leere Gasflaschen.
    Wer kennt sich aus und kann mir sagen, wie es gehandhabt sein muss?

    (_)?

    Danke und Gruß

    Hallo zusammen,
    ich erstelle grade ein Neues Anlagenkataster für Wassergefährdente Stoffe. Wenn ich Kühlschmierstoff der WGK II habe und das mit Wasser verdünne (95%), bleibt dann die Wassergefährdungsklasse oder verringert sich die auf I ??????


    Danke für eure Antworten,


    Gruß Stefan

    Hallo Heiko,
    wir haben uns hierzu sehr lange beschäftigt und die BGHM zu uns ins Werk eingeladen. Wenn ein Blech angebracht wird, erlischt damit nicht automatisch die Wirksamkeit des CE Zeichen. Es kommt darauf an, was das Blech macht und was es verändert. Wenn du ein 30 m langes Bearbeitungszentrum hast und bringst ein Blech an um einen Helm darauf zu legen, entstehen dadurch keine neuen gefahren und das CE Zeichen würde die Gültigkeit nicht verlieren.

    Und, wir waren dabei, CE Zeichen nachzurüsten. Jetzt ist es aber so, dass es laut CE Zeichen die Möglichkeit einer Nachrüstung nicht gibt. Dies muss IMMER vor inverkehrbringen gemacht werden.
    Uns wurde abgeraten, die machen zu lassen, weil es uns nichts bringt, ausser wenn wir die Maschinen verkaufen (was wir nicht machen) wollten. Dann ist das CE Zeichen unbedingt notwendig.
    Das CE Zeichen wurde nur eingeführt um die Maschinen beim Inverkehrbringen (kaufen) miteinander vergleichbarer zu machen,

    Hallo,
    da der Ingenieuer die Maschine baut und an eine Abteilung übergibt, ist er "Inverkehrbringer". Somit MUSS ein CE Zeichen angebracht werden. Dies kann der selber machen. Wir machen das zusammen mit einer Firma. ABER: Für eine Maschine die schon bein euch steht, ist es nicht notwendig ein CE Zeichen nachträglich anzubringen. Das CE Zeichen sieht eine Nachträgliche Erstellung nicht vor. Das CE Zeichen ist im Grunde dafür entstanden, um Maschinen zu vertreiben oder nach gleichen Normen und Gesetzen vertreiben zu können.

    LG Stefan

    Hallo,
    mein Name ist Stefan und ich komme aus dem schönen (meist sonnigen) Baden. Ich arbeite in einem größeren (amerikanischen) Betrieb als SIFA und bin zudem im Bereich FM tätig. Mir fällt es immer wieder auf, dass sich Vorschriften oder Gesetze ändern und ich das nicht mitbekommen. Zudem habe ich die Hoffnung auf verschiedenen Probleme Antworten zu finden UND bei offenen Fragen auch Antworten geben zu können.......

    (_)?
    Auf Rege Diskussionen freue ich mich,

    LG Stefan