Beiträge von kuddel

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    Wie beurteilt Ihr die Situation? Die Mitbestimmungspflicht im Arbeitsschutz ist unabdingbar. Darf die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder trotzdem entscheiden, sich nicht mit dem Thema zu befassen und auf den Versuch der Durchsetzung seines Mitbestimmungsrechtes zu verzichten? Ist es richtig (im Interesse einer harmonischen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und wegen anderer Prioritäten), die Handbuch-Änderungen ohne eine inhaltliche Überprüfung und Diskussion dieser Änderung zu akzeptieren und auf eine rechtliche Beratung zu verzichten?


    Hallo achtzentausendeins,

    ob der BR auf seine Mitbestimmungsrechte verzichten kann ist eine juristische Frage die hier im Forum nicht beantwortet werden kann und darf (Rechtsberatung).

    Ob es richtig ist die Handbuch-Änderungen ohne eine inhaltliche Überprüfung und Diskussion dieser Änderung zu akzeptieren ist eine politische Frage die nur unter genauer Kenntnis der Situation entschieden werden kann.

    Rechtberatung brauche ich doch nur dann wenn mir die rechtliche Situation nicht klar ist. Ich habe nach deinen Beschreibungen den Eindruck, dass der BR die rechtliche Situation durch aus erkennt aber nicht handeln will.

    viele Grüße

    kuddel
    Ob es richtig ist

    Meine Kunden habe ich meistens über Empfelung erhalten.

    Die ein oder Anfrage kommt über Xing und ich werde auch über Suchmaschinen gefunden. Über Lokale Kataloge z.B. hamburg.de sind auch schon Anfragen gekommen.

    Viele Grüße

    kuddel

    Hallo liebe Leute,

    die ASR A1.8 gibt für Verkehrswege für Fahrzeuge Sicherheitsabstände bei Fahrgeschwindigkeiten bis 20 km/h an. Für Geschwindigkeiten über 20 km/h heißt es: ". Bei Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs größer als 20 km/h sind größere Werte für Z 1 und Z 2 erforderlich."

    Welche Quelle der Erkenntnis kennt Ihr, um den erforderlichen Sicherheitsabstand für 30 km/h zu ermitteln.
    (Reduzierung auf 20 km/h schon geprüft und verworfen)

    schon mal vielen Dank

    kuddel

    Tenor des Forums sollte meines Erachtens nicht "Ich suche Auftrag!" sein sondern ich biete Projekt oder ich suche Unterstützung.

    Das Forum sollte nicht nur selbstständig tätigen Sifas offen sein, denn es könnte ja sein, dass Angestellte eine Unterstützung für ein bestimmtes Projekt oder zu einer besonderen Fragestellung suchen.

    Es sollte um Kooperation gehen und sehe es daher ähnlich wie Simon Schmeisser, dass die Bereitschaft zur Kooperation z.B. durch eine gewisse Anzahl von sinnvollen Beiträgen auf der Sifapage angezeigt werden sollte ehe der Zugang ermöglicht wird. Ich möchte eigentlich keine Personalrekrutierer auf der Sifapage sehen (Für die gibt es z.B. Xing).

    Viele Grüße

    kuddel

    Tenor des Forums sollte meines Erachtens nicht "Ich suche Auftrag!" sein sondern ich biete Projekt oder ich suche Unterstützung.

    Das Forum sollte nicht nur selbstständig tätigen Sifas offen sein, denn es könnte ja sein, dass Angestellte eine Unterstützung für ein bestimmtes Projekt oder zu einer besonderen Fragestellung suchen.

    Es sollte um Kooperation gehen und sehe es daher ähnlich wie Simon Schmeisser, dass die Bereitschaft zur Kooperation z.B. durch eine gewisse Anzahl von sinnvollen Beiträgen auf der Sifapage angezeigt werden sollte ehe der Zugang ermöglicht wird. Ich möchte eigentlich keine Personalrekrutierer auf der Sifapage sehen (Für die gibt es z.B. Xing).

    Viele Grüße

    kuddel

    Auch wenn "Alles im Lot ist" sind die betriebsspezifischen Anteile sehr unterschiedlich. Das liegt doch auch in der Natur der Sache. Bei einem Unternehmen mit 600 MA oder einem Unternehmen mit 50 MA die beide z.B. ein Arbeitsschutzprogramm fahren wird das Unternehmen mit 50 MA prozentual einen höheren Anteil an betriebspezifischer Betreuung haben.

    Ein Stahlbaubetrieb der sich aus einem Ing-Büro ohne eigener Fertigung entwickelt hat und aus historischen Gründen noch der VBG angehört, kann auch bei "Alles im Lot" durchaus ein Verhältnis von 1 Grundbetreuung zu 3 oder mehr betriebsspezifisch Betreuung haben.

    Also Sinn und Zweck der DGUV V2 ist es von den rein pauschalen Ansetzen wegzukommen. Der Blick auf die betriebsspezifische Betreuung ist nicht "Was ist den so üblich" sondern "Was brauche ich"!

    viele Grüße

    kuddel

    Hallo eindirk,

    es gibt kein Gesetz oder eine Verordnung mit der Forderung, dass Kunden die Gefährdungsbeurteilung einsehen müssen oder das ihnen die Gefährdungsbeurteilung ausgehändigt werden muß. Der Kunde muss bei der Gefährdungsbeurteilung zu den betriebsspezifischen Gefahren nur unterstützen (BGV A1 §5).

    Es gibt aber Unternehmen, die das in Ihre Einkaufbedingungen oder in den Werks-, Bau-, Dienstleistungsvertrag hinein schreiben. Dann ist die Aushändigung der Gefährdungsbeurteilung eine vertragliche Leistung die zu erbringen ist.

    viele Grüße

    kuddel

    Um auf Deine Frage zurückzukommen,

    die BildscharbV fordert nur, das der Stuhl standsicher und ergonomisch ist. Rollen oder keine Rollen wird dort nicht behandelt. Als Quelle der Erkenntnis kann die BGI 650 dienen.

    Die BGI 650 verlangt Standsicherheit: "Dieses bedingt im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten. So darf unter anderem ein Mindestabstand von 195 mm zwischen Drehachse des Büroarbeitsstuhles und Kippkante – das Standsicherheitsmaß – nicht unterschritten werden. Bei der Verwendung von Rollen ist von der für die Standsicherheit ungünstigsten Stellung zweier benachbarter Rollen auszugehen."

    D.h die BGI geht davon aus, das auch Bürostühle mit fünf Abstützpunkte ohne Rollen zulässig sind.

    Eine Quelle der Erkenntnis die Bürostühle ohne Rollen ausschließt ist mir nicht bekannt( aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren :) ).

    Viele Grüße

    kuddel

    Hallo blacksock,

    wenn ich das richtig verstanden habe, wurde auf euer Dach eine Photovoltaikanlage montiert die nun gewartet werden soll.

    Wahrscheinlich war für die Montage der Anlage das konstruktive Gefüge des Daches zu ändern. Dann müsstet Ihr entsprechend der BauStellV eine "Unterlage für spätere Arbeiten" erstellt haben in dem die für die Wartung erforderlichen Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz zusammengestellt sind. Bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutskoordination (BauStellV) in der Planungsphase müsste die Planung der erforderlichen bleibenden sicherheitstechnischen Einrichtungen (z.B. Anschlagpunkte) berücksichtigt worden sein.

    Da die Anschlagpunkte nun nicht da sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase seitens des Bauherrns nicht ausreichend war.

    Ihr seit verpflichtet (BGV A1 §5 Abs.3) Euren Dienstleister bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen (Einsicht in die Unterlage für spätere Arbeiten, Hinweis Achtung keine Anschlagpunkte vorhanden etc. ), mehr nicht.
    Euer Dienstleister darf die Arbeiten ohne Absturzsicherung (wie immer
    die auch gestalltet ist) nicht durchführen. Es liegt nun an Ihm die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen für sein Personal bereitzustellen. Ob nun der Auftraggeber oder der Dienstleister dabei die entsprechenden
    Sicherheitseinrichtungen beistellen,ist im Dienstleistungsvertrag
    zu regeln. Bezahlt wird es auf jedem Fall vom AG, entweder als Eigenleistung oder eingerechnet im Wartungspreis.

    Viele Grüße
    kuddel

    Natürlich kann die Bauherrschaft die Pflichten aus der Baustellenverordnung an einen Dritten übertagen. Dieser Dritte kann auch der ausführende Generalunternehmer sein. Die Sinnhafigkeit eines solchen Vorgehens ist durchaus diskutabel.

    Die beiden Koordinatoen können sich nicht gegeseitig ersetzen, da ihre Aufgaben und Befugnisse sehr unterschiedlich sind (z.B. Weisungsbefugnis). Personalunion könnte im Einzelfall sinvoll sein


    gruß kuddel

    Hallo Viktor,

    das Dok. 10 ist ein Hilfsmittel für EURE Nachweisführung, dass eure Subbies, die kein SCC/SCP-Zertifikat haben, eine funktionsfähige SGU-Organisation besitzen.

    Daher unterschreibt nicht der Subbi sondern der Kontraktor, also Ihr.

    Der Subby muß die entsprechenden Dokumente für die mit D gekennzeichneten Punkte des Dok. 10 beistellen. Alle mit A gekennzeichneten Punkte müsst Ihr Euch vor Ort ansehen.

    Gruß
    kuddel

    Hallo thoko,

    zu 1: Eine Liste wer wann welche Schulungen und Ausbildungen zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umwelt benötigt und erhält.

    zu. 2: Eine Liste wer wann welche Unterweisung zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umwelt benötigt und erhält.
    Viele Grüße

    kuddel

    oder die BetrSichV unter § 9 ansehen

    2. soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel
    in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.

    oder Biostoffverordnung § 14

    Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für
    die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende ....

    Was brauchst Du noch :rolleyes: ?

    kuddel

    Hallo Ihr da draußen,

    wie hoch ist eigentlich die erforderliche Tragfähigkeit eines Anschlagpunktes für PSAgA als RÜCHKALTESYSTEM und wo steht das?

    Bei einem auffangsystem muss ich 7,5 kN (6 *1,25) für eine Person rechnen. Bei einem Rückhaltesystem fällt ja der Fangstoß weg.

    schon mal vielen Dank

    kuddel