Beiträge von Anni1

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    Hallo liebe Sifas,

    ich bin auf der Suche nach einem guten Abschluss für meine Präsentation zur Unterweisung der allgemeinen Arbeitsschutzthemen.

    Der Einstieg in den Vortrag ist: Arbeitsschutz ist Teamarbeit.

    Ich habe die Vorstellung, zwischen Beginn und Ende einen Bogen zu schlagen und einen Appell zu formulieren. Leider fällt mir irgendwie nichts gutes ein. Hat jemand von euch eine Idee oder auch bewährte Abschlüsse seiner eigenen Vorträge?

    Sollte jemand eine Idee für einen Vortrag zur Gefahrstoffverordnung haben, dann bitte auch diese Idee ins Forum. Das ist nämlich die nächste Präsentation, die ich erstellen muss.

    Ich danke euch für eure Unterstützung.

    Herzliche Grüße ins Land

    Anni

    Nochmals vielen Dank für eure Antworten, ich werde eure Hinweise an meinen Sohn weiter geben.

    Sollte noch jemand online sein oder gehen - ich wünsche in schönes Wochenende.

    Herzliche Grüße

    Ich glaube wir sollten jetzt nicht, noch das Thema Haftung BSB
    aufmachen....

    Das war auch icht meine Intension, ist aber ein nicht unwesentlicher Punkt. Und dass eine BSB u. U. in Haftung genommen werden kann, ist doch nichts außerirdisches. Und genau deshalb sollte man sich dessen bewusst sein - und zwar vor der Bestellung.

    Vielen Dank für eure Antworten. Er möchte sprühen, ich werde ihm den P-Filter empfehlen.

    Danach hat sich das mit dem Holzwurm hoffentlich erledigt.

    Die Höhenangaben sind einfach nur unterschiedlich, weil es sich um Vorschriften handelt, die einen unterschiedlichen Regelungsinhalt haben.
    Die Maschinenrichtlinie enthält Vorgaben für den Schallpegel, der von der äausgeht. Bei der TRLV Lärm geht es um den Schallpegel, der beim Menschen ankommt.
    Ob es sinnvoll ist, zwei unterschiedliche Werte zu nutzen, vermag ich nicht zu beurteilen. Damit haben sich Leute beschäftigt, die in anderen Fachgebieten unterwegs sind.

    Herzliche Grüße

    Hallo liebe Sifas.

    vorab - dieser Beitrag ist ganz privat!

    Ich habe in den "Altbeiträgen" keinen passenden Beitrag gefunden.

    Mein Sohn möchte Holz behandeln.
    Produkt: Holzwurmtod der Fa. Kluthe.
    Im SDB steht folgendes: Geeignetes Atemschutzgerät Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133).

    Tätigkeiten, die in der Baubranche stattfinden, habe ich noch nie beuurteilt, und ich werde es auch nie tun. Daherher hoffe ich, dass ihr mir Unterstützen geben könnt.
    Mein Sohn wird wahrscheinlich ein WE der Exposition ausgesetzt sein.
    Ist aus eurer Sicht auch ein Filtergerät ausreichend. Wenn ich ich das richtig betrachtet habe, liegt der Unterschied nur in der Handhabung und letztendlich den Anschaffungskosten.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen würdet.

    Herzliche Grüße ins Land

    Hallo,
    ich sehe die Bestellung als BSB für das gesamte Objekt auch sehr kritisch, allein schon aus Sicht der möglichen Haftunsinanspruchnahme.
    Es wäre tatsächlich zu prüfen, welche Regelungen bezüglich Brandschutz gibt es in den Mietverträgen. Gibt es ein Brandschutzkonzept, was sagt dieses überhaupt aus. Eventuell gibt es Auflagen von anderen Institutionen.
    Das muss man alles kennen, um im Ansatz eine Arbeitsorganisation aufzubauen, vorraging aber um eine Risikoeinschätzung für sich selbst vornehmen zu können - und zwar vor Bestellung.

    Viele Grüße

    Hallo Simon,

    zum ersten Punkt, ich hab die Schulung selber mitgemacht, der Anhänger ist gasbefeuert und hat mehrere "typische" Szenarien geladen. Z.B. brennender Papierkorb oder brennender Monitor, wir reflektieren alle externen Schulungen und das Feedback speziell für diese Übungsmöglichkeit war überragend gut.

    Ich bin selbst an der Ausbildung der BSH für eine Landesverwaltung beteiligt. Beteiligt, weil wir ein Team sind. Wir haben für den praktischen Teil der Ausbildung einen Feuerlöschtrainer und Übungsfeuerlöscher (Dauerdruck und Auflade...). Hier ist der Nutzen des Feuerlöschtrainers durchaus gegeben, und wir haben ein sehr positives Feedback für die gesamte Schulungsveranstaltung.
    Der Nutzen fängt schon damit an, dass die meisten zum ersten mal einen Feuerlöscher in der Hand haben und ein Stück damit laufen müssen. Da wird das tatsächliche Gewicht erst bewusst.
    Das Löschen selbst, wollen einige dann auch wirklich mehrfach wiederholen.
    Für einen "Betrieb" wie das Land oder auch große Verwaltungseinheiten hat der Trainer durchaus Nutzen, jedenfalls zeigen das meine Erfahrungen und die meiner Kollegen.

    Ist er auch der Bauherr? Ich würde da aufpassen, nicht das am Ende die
    Löcher mit irgendwas einfach nur zugeschmiert werden. Das bringt
    nämlich unter Umständen nix, wenn dann zwischen den Leitungen
    z.B. immer noch ein Durchkommen von Feuer und Rauch ist.

    Ja, aber das Konstrukt ist legendär. Vermieter Landesbetrieb - Nutzer Landesbehörde - Miete im Haushalt nur umgeschichtet. Die Liegenschaften sehr oft gruselig.

    Zur unteren Baubehörde... Der Landesbetrieb ist eigene Baubehörde, mehr möchte ich dazu nicht sagen...

    Zur Feuerwehr... Ich habe eine Brandverhütungsschau mit der Brandschutzdienststelle erlebt, auch dazu möchte ich nicht mehr sagen...

    Achja dann gibt es auch noch die Unfallkasse, puhhhh, ja, ...

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe gefühlt schon jeden Beitrag im Netz gelesen und bin nicht fündig geworden.

    Es geht um Brandschutzmaßnahmen auf einer Baustelle während des laufenden Dienstbetriebes.

    Im vorliegenden Fall wird ein Gebäude ertüchtigt (Elektro, Branschutz, Fenster, Sanitär). Momentan wird in der sechsten Etage des Gebäudes gearbeitet. Im Rahmen der Arbeiten wurde durch die Decke gebohrt (Durchmesser ca 10 cm). Ich weiß, dass solche Öffnungen auch während der Bauarbeiten verschlossen werden müssen, wenn nicht daran gearbeitet wird und die Wand/die Decke einen Feuerwiderstand haben.
    Ich suche verzweifelt nach der Vorschrift, aus der sich das ergibt. Mein Kopf ist momentan diesbezüglich leer.
    Da ich dieses Loch nunmal gesehen habe, sehe ich mich in der Pflicht, den Mieter darauf hinzuweisen, damit er diese Problematik an den Vermieter weiterleiten kann.

    Es wäre super, wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könntet.

    Herzliche Grüße

    Anni

    Ich glaube, du machst dir Gedanken, die so nicht notwendig sind. Bevor die DRV eine Kosteübernahme für die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls gibt, hatte der Versicherte im Rahmen des Antragsverfahrens einiges einzureichen. Die DRV prüft nämlich auch, wofür sie Geld zur Verfügung stellen. Im Zweifel hat der Arzt konkrete Empfehlungen zur Ausstattung des Stuhls gegeben, schließlich soll er ja dem "Leiden" des Patienten entgegenwirken, zumindest aber dazu dienen, den Gesundheitszustand nicht zu verschlechtern.
    Was für Anfragen erhältst du denn genau und von wer stellt diese Anfragen an dich?

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bin gerade etwas ratlos und bitte um eure Unterstützung. Ich möchte eine BA für Bylasolv erstellen. Der Abschnitt 2 des SDB enthält aber nicht die erforderlichen Informationen.
    Nun bin ich noch nicht so lange Sifa und im Bereich Gefahrstoffe noch auf sehr dünnem Eis unterwegs. Habe ich mir richtig erarbeitet, dass

    - die Übergangsfrist für die alten Kennzeichnungen grds. abgelaufen ist,
    - der Lieferant eine Selbsteinstufung vornehmen muss?

    Hattet ihr einen solchen Fall bereits in eurem Zuständigkeitsbereich und wie seit ihr vorgegangen? Ich hatte bereits das alte SDB und nach Anfrag das neue bekommen.
    Im Netz habe ich bereits nach einer BA gesucht und WEKA hat sie auch nicht im Bestand.

    Herzliche Grüße

    Hallo,

    ich sehe es auch wie @AxelS und @ Guudsje.

    Die ASR gibt den Stand der Technik wieder. Wenn du ermittelt hast, wie es nach ASR aussehen muss, dann brauchst du nur noch die tätsächlichen Verhältnisse und die Abweichung beschreiben. Abschließen solltest du deine Dokumentation mit einer Empfehlung/einem Lösungsvorschlag.
    Wenn du so vorgehst, bist in der Sache sauber unterwegs.

    Du darfst nicht vergessen, dass du für den Unternehmer beratend tätig bist, du bist nicht derjenige, der für die Belegschaft kämpft. Dafür gibt es grds. andere Institutionen im Betrieb. Und nicht zuletzt haben die Beschäftigten die Möglichkeit, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Das kannst du natürlich nicht direkt aussprechen. Ärger wäre wohl vorprogrammiert.

    Herzliche Grüße

    Hallo,

    ich habe bisher nur mitgelesen. Jetzt ist es aber soweit, und möchte eure Unterstützung und euer Wissen in Anspruch nehmen.

    Ab Januar übernehme ich die sicherheitstechnische Betreuung eines Dienstleisters der Polizei und möchte mich ein wenig vorbereiten, ich wurde auch darum gebeten.

    Bereits jetzt weiß ich, dass in einem bestimmten Bereich die "Luft brennt". Es ist die Maskenwerkstatt. Dort werden die Atemschutzmasken in regelmäßigen Abständen oder nach Einsätzen überprüft und gewartet. Die räumlichen Zustände sind nach Schilderung alles andere als arbeitsschutzgerecht.

    Der Mitarbeiter hat in seiner "Kammer" wohl sehr wenig Platz. Die "Waschmaschine" für die Masken befindet sich in einem anderen Gebäude und nach Abschluss der Reinigung kann man nicht ausschließen, dass eine Kontermination mit anderen Gefahrstoffen ausgeschlossen ist (Jedenfalls sehe ich das nach der Schilderung so). Anschauen kann ich es mir erst im nächsten Jahr.

    Meine Frage richtet sich in die Richtung: Betreut jemand eventuell eine solche Maskenwerkstatt? Solche Einrichtungen müsste es in den Stätdten oder Landkreisehn für die Feuerwehren geben. Wenn es jemanden gibt, der mir hier wertvolle Hinweise geben kann und auch schon Literatur gesammelt hat, wäre ich echt happy.
    Zu den Benutzerflächen ist die ArbStättV heranzuziehen, aber anders als zu den Flächen im Büro hat sich hier niemand einigermaßen konkret geäußert (zumindest bin ich nicht fündig geworden).

    Herzliche Grüße

    Anni

    PS: Ich hoffe, ich habe das richtige Forum getroffen.