Beiträge von Pascal

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    Hallo,

    zu einer offiziellen Inbetriebnahme gehören meiner Kenntnis nach folgende Dokumente:

    -CE-Kennzeichnung

    -EG Konformitätserklärung

    -Betriebsanleitung gem. Maschinenrichtinie

    -Risikobeurteilung gem. MRL

    -Technische Unterlagen gem. MRL

    -Performance-Level Berechnung

    -EG-Baumusterprüfbescheinigungen

    -Abnahmeprotokolle

    -Prüfbücher

    -Sicherheitsdatenblätter, falls Gefahrstoffe geliefert werden

    +

    -Gefährdungsbeurteilung

    -Betriebsanweisung

    -Unterweisung d. Betriebsanweisung

    Diese Dokumente zur Erstinbetriebnahme können aus meiner Sicht nur beim Kunden im Zielland vorliegen. Daher werden aus meiner Sicht Maschinen, in der Regel nicht beim Hersteller in Betrieb genommen. Es sei denn, der Hersteller nimmt die Maschine für sich in Betrieb und vertreibt sie analog dazu.

    MfG

    Pascal

    Entschuldigt bitte,

    es war schon sehr spät. ;)

    Und danke für die Korrektur.

    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das ein Auditor euch, nach den aktuellsten Revisionen der Normen, nicht mehr auf eine schriftliche Beauftragung hin, drängen kann.

    MfG

    Pascal

    Hallo Pascal,

    das Thema externe Besucher ist jetzt bei uns auch aufgekommen...

    Kannst du mir den Fragebogen mal zukommen lassen? Oder wo kann ich einen rechtssicheren Fragebogen finden...

    Viele Grüße

    Eweline

    Hallo Eweline,

    anbei unser aktueller Bearbeitungsstand der Vorlagen zu den Fragebögen.

    Diese können sich allerdings täglich ändern.

    Die aktuelle Fassung habe ich angehangen.

    Die Fragebögen sollen glaube ich gerade erstellt werden.

    Diese schicke ich Dir wenn ich sie habe aber wie gesagt kann sich täglich ändern.

    Rechtssicherheit ist hier gerade kein Thema. Es geht um dynamische konzerninterne Definitionen.

    MfG

    Pascal

    Hallo,

    wir haben uns in der Vergangenheit auch mit diesem Thema beschäftigt.

    Wir sind bei der Inbetriebnahme von Maschinen zu dem Schluss gekommen, das die Betriebsanleitung in

    der Sprache des Landes vorliegen muss, in welchem die Maschine in Betrieb genommen wird.

    Ganz unabhängig von der Sprache des Herstellers oder Vetreibers der Maschine.

    Sprich, unabhängig von der Sprache der Originalbetriebsanleitung.

    Dies ist ja auch Voraussetzung für ein korrekt durchgeführtes CE-Konformitätsverfahren.

    Um also auf Deine Frage zu sprechen zu kommen würde ich Rückschließen, das die Sprache der Bedienungsanleitung dem Land entsprechen muss, in welchem die Maschine betrieben wird,

    nicht dem in dem die Maschine hergestellt wird.

    Aber ich bin gespannt auf die Beiträge anderer.

    MfG

    Pascal

    Mittlerweile gibt´s ja auch den Riskbuster:

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    VG

    Pascal

    Code

    Mittlerweile gibt´s ja auch den Riskbuster:

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    VG

    Pascal

    Nur als kurze Info.

    In der Norm ISO 14001:2018 ist eine schriftliche Beauftragung eines Umweltbeauftragten,

    wie auch in der aktuellen ISO 9001 und der ISO 5001 nicht mehr erforderlich.

    Diei Verantwortung soll bei der obersten LEitung liegen.

    Vielleicht gibt Dir das ein wenig Munition für Deinen Argumentationsrevolver beim Audit.

    VG

    Pascal

    Hallo zusammen,

    im Konzern wurden bei uns folgende Maßnahmen eingeleitet:

    -Dienstreiseverbot

    -Teilnahme an Schulungen verboten

    -Besucher/Dienstleister nur wenn zwingend erforderlich und nach Beantwortung eines Fragebogens

    -Vorhaltung von Desinfektionsspendern

    -Information der Mitarbeiter

    -Schulungen im Bereich der Desinfektion

    -Verhaltensbezogene Präventivmaßnahmen (Bsp. Husten in Ellebogen, etc.

    Das Thema beginnt wirklich seine Kreise zu ziehen.

    VG aus Sachsen

    Pascal

    Hallo,

    auch bin schon lange glückliches Mitglied dieser Community und stellte auch gerade mit erschrecken fest,

    das ich mich noch gar nicht vorgestellt habe.

    Mein Name ist Pascal und ich arbeite seit ca. 2 Jahren im EHS Bereich. Sprich; Im Arbeits- und Gesundheitsschutz und Umweltmanagement (ISO 14001). Darüber hinaus bin ich auch im Brandschutz tätig, bin Laserschutzbeauftragter, BEM-Beauftragter und Regalinspekteur. Auch im Bereich Fremdfirmenkoordination kenne ich mich etwas aus. Daher möchte ich mich für Fragen gerne jedem zur Verfügung stellen.

    Ansonsten super interessante Community, habe wirklich schon oft auf hilfreiche Kommentare zurückgreifen können.

    Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch masl bedanken.

    Auf ein symbiotisches Weiterhin

    MfG

    Pascal