Hallo,
zu einer offiziellen Inbetriebnahme gehören meiner Kenntnis nach folgende Dokumente:
-CE-Kennzeichnung
-EG Konformitätserklärung
-Betriebsanleitung gem. Maschinenrichtinie
-Risikobeurteilung gem. MRL
-Technische Unterlagen gem. MRL
-Performance-Level Berechnung
-EG-Baumusterprüfbescheinigungen
-Abnahmeprotokolle
-Prüfbücher
-Sicherheitsdatenblätter, falls Gefahrstoffe geliefert werden
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-Gefährdungsbeurteilung
-Betriebsanweisung
-Unterweisung d. Betriebsanweisung
Diese Dokumente zur Erstinbetriebnahme können aus meiner Sicht nur beim Kunden im Zielland vorliegen. Daher werden aus meiner Sicht Maschinen, in der Regel nicht beim Hersteller in Betrieb genommen. Es sei denn, der Hersteller nimmt die Maschine für sich in Betrieb und vertreibt sie analog dazu.
MfG
Pascal