Ja mache es von mir aus, werde mich mal um einen Termin kümmern.
Anfrage per Mail ist raus habe ja zwei Jahre Zeit nach der LEK 3.
Beiträge von Ankerberg
-
-
Moin Leute,
wollte mal Fragen wie lange vorher habt ihr versucht ein Termin bei der BG ETEM für die LEK 4 zu
bekomme. Mache die Ausbildund extern und höre immer wieder das es wohl da schwer ist dort einenTermin
oder einen Platz zu bekommen. -
Das die Polizei gerufen wird wenn es so weit kommt ist natürlich klar. Und das das immer ein schmaler Grad ist das ist auch richtig.
Und den richtigen Weg zu finden ist verdammt schwer. Man sollte den Kunden erst darauf Hinweisen das er die Ladung ordnungsgemäß zu sichern hat sollte dieses ins leere Laufen bleibt mir nur die Möglichkeit die Polizei zu informieren und wie gesagt wenn Gefahr für Leib und Leben besteht sollte ich versuchen mit geeigneten Mitteln die Abfahrt zu verhindern. Das heißt ja nicht das ich Gewalt anwende aber wie oben beschrieben zufällig zugeparkt oder wenn er auf dem Hof ist Tor zu. Versuche mal bei großen Firmen vom Hof zu kommen bei nicht Ordnungsgemäßer Ladung oder nicht verkehrssichern Fahrzeug da ist beim Werksschutz schluß, weil die Firmen mit Verantwortung Tragen. Aber sofern das eigne Personal mit verlädt wie im ersten Beitrag auch geschrieben steht man mit in der Verantwortung. Und diese kann ich wenn etwas passiert vor keinem Gericht wegdiskutieren. -
Das ist natürlich ein sehr schwere Thema aber so wie auf dem Bild zu sehen besteht Gefahr für Leib und Leben auch für dritte,
und damit bin ich durch den § 16 OWiG abgesichert. Klar auch nur bis zu einem Gewissen Maß.§ 16
Rechtfertigender Notstand
1Wer in
einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung
begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. -
Ja du darfst ihm die Weiterfahrt untersagen andersgesagt du musst es sogar wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Sowie auf dem Bild zu sehen. Den nicht nur der Fahrer ist verantwortlich sondern alle Verlader und Halter des Fahrzeuges auch. -
Habe die Ausbildung zur Sifa gerade begonnen und am Freitag steht schon die LEK 1 auf dem Plan.
Habe die DVD bis jetzt 2 mal durchgearbeitet und hoffe das es recht, ab 01/18 beginnt die 2 Phase
der Ausbildung. Hat der ein oder andere Vielleicht noch ein Tipp für die LEK 1 habe aber hier auch schon
viel gelesen um best möglich vorbereitet zu sein.