Beiträge von JochenK

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    Hallo zusammen,

    ich kämpfe derzeit mit der obenstehenden Frage, ob es erlaubt ist eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" mit geeigneten und geeichten/geprüften Messgeräten, eigenständig und alleine die DGUV V3 Prüfung an Kabeltrommeln, Bohrmaschinen, Winkelschleifern durchführen zu lassen.

    Die DGUV schreibt ja vor, dass die Prüfung eine: "Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person" durchführen darf.

    Ok, als EuP darf man die Prüfung grundsätzlich durchführen, jedoch finde ich die Definition "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" schwierig. Forscht man hier weiter nach, findet man Hinweise dass die E-Fachkraft nicht daneben stehen muss, sondern bei Fragen/Problemen erreichbar sein muss.

    Nun stellt sich mir die konkrete Frage:

    Darf eine EuP eine entsprechende Prüfung mit einem geeigneten Prüfgerät durchführen, ohne dass eine E-Fachkraft anwesend ist?

    Nach der Definition oben, würde es meiner Meinung nach ausreichen, wenn die E-Fachkraft bei Problemen Greifbar ist. Sei es nun telefonisch, per Video-Telco oder persönlich.

    Es geht ja um "Überwachung und erforderlichenfalls Beaufsichtigen"... Wenn die EuP von der E-Fachkraft in das Prüfgerät ausgiebig eingewiesen und im Umgang mit diesem Unterwiesen wurde.

    Wenn entsprechende Prüfungen mehrfach unter Anleitung und Aufsicht stattgefunden haben, und die jeweiligen Messergebnisse erläutert und Grenzbereiche sowie Toleranzen besprochen wurden sollte es doch möglich sein, dass die EuP nach Anweisung extern solche Prüfungen durchführt, ohne eine E-Fachkraft im Gepäck zu haben.

    Wie ist denn eure Meinung hierzu?

    Danke euch!

    Gruß Jochen