Beiträge von Mele

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    Hallo zusammen,

    zunächst einmal wünsche ich euch allen ein gutes neues Jahr 2013!

    Ich brauche bitte eure Hilfe bei folgender Fragestellung:
    Es geht um einen Briefkasten im Empfangsbereich eines Unternehmens, wo derzeit Umgestaltungsmaßnahmen laufen. Aktuell befindet sich dort ein
    Durchwurfbriefkasten (die eingeworfene Post landet im Gebäude) aus Holz.
    Gibt es eine Forderung, wonach der Briefkasten aus Brandschutzgründen nicht aus Holz sein darf?


    Danke für eure Hilfe!

    Mele

    Hallo Awen,

    ich habe mir das auch so gedacht, dass ich in der Gef.beurt. bzw. in der Besprechung deren mit dem Unternehmer darauf hinweise, dass es kein Hygiene-/Lebensmittelsicherheitskonzept gibt und dass dafür aber ggf. auf weitere Experten zurückgegriffen werden muss.

    Das Wohnheim ist eigentlich kein Wohnheim, sondern eher eine Tagesstätte. Die Renter und Rentnerinnen sind an für sich noch recht fit und selbstständig (max. Pflegestufe 1), werden morgens abgeholt oder von Angehörigen hingebracht, verbringen den Tag dort mit Spielen, Basteln, Fernsehen, Singen etc. und werden abends wieder nach Hause gebracht oder wieder von den Angehörigen abgeholt.

    Deshalb sind auch eigentlich nur das Mittagessen und Kaffee und Kuchen nachmittags relevant, da die Damen und Herren normalweise erst nach dem Frühstück kommen. Gekocht wird prinzipiell alles (wie gesagt außer Haus) und vor Ort werden dann noch Salate und ggf. Desserts dazu gemacht. Der Kuchen für Nachmittags kommt meistens vom Bäcker.

    Grüße
    Mele

    Deshalb wird es ja auch Zeit, dass das Thema Arbeitssicherheit mal angegangen wird... Damit auch solche Dinge geregelt werden...

    Aber hier war es wie so oft, wenn ich Neukunden akquirieren will: "Ist durch die Zahlung der BG-Beiträge nicht schon alles erledigt? Wir dachten, die BG macht dann alles, was notwendig ist..." Ich habe den Eindruck, dass die Unternehmen einfach nicht genügend aufgeklärt sind, was denn alles deren Pflichten sind. Meistens wissen Sie nicht mal, dass es was zu tun gibt, sondern gehen wie eben schon zitiert, davon aus, dass durch die BG-Beiträge alles abgedeckt ist... Oft kommt es auch vor, dass ich in Betriebe komme, die mir erzählen, dass ein TAB vor kurzem da war und nichts zu bemängeln hätte - wenn ich dann nachfrage, wer denn die Fasi und der Betriebsarzt sind, die so gute Arbeit machen, sehe ich nur Fragezeichen in den Augen - die BG kommt anscheinend oft nur in die Firmen und macht Begehungen, aber die dahinterstehenden Dinge (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Beauftragungen...) werden nicht abgefragt - schade :(

    Hallo awen,

    das wäre vielleicht meine nächste Frage geworden ;)

    Es wäre theoretisch einfach, wenn ein Betrieb die Speisen anliefert - aber in diesem Fall ist es ja quasi doch eine interne Zubereitung. Zwar nicht im Haus, aber durch einen angestellten Mitarbeiter... Und es wird auch oft durch Salate und Dessert in der internen Küche ergänzt. Von daher denke ich, dass es ein "komplettes" Konzept sein muss. Wie genau das aber aussehen wird (und muss), weiß ich noch nicht - ich bin gerade dabei, Infos zu sammeln.

    Mele

    Hallo, ich nochmal...

    kann mir jemand sagen, wie ich jemanden, der in Heimarbeit für ein Seniorenheim Speisen zubereitet, in der Gefährdungsbeurteilung betrachten muss? Klar ist schon, dass ich die Gefährdungen, die bei der täglichen Arbeit (einkaufen, kochen, Speisen anliefern) mit einfließen lasse, aber wie ist das z.B. mit den elektrischen Geräten? Die stellt ja nicht der Arbeitgeber sondern sind das Eigentum des Mitarbeiters - nehme ich die elektrische Gefährdung mit auf und spreche eine Empfehlung der BGV A3-Prüfung aus? Die Entscheidung darüber fällt dann aber der Mitarbeiter, also Eigentümer der Küche, und nicht der Unternehmer, oder? Ich bin echt überfragt - Heimarbeit mit nicht gestellten Arbeitsmitteln hatte ich noch nie ...

    Danke für eure Hilfe!
    Mele

    Hallo allerseits,

    ich suche eine Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung für einen Lackierraum in einem Holzbetrieb. Ich habe den Betrieb erst vor kurzem übernommen und ich bin mir nun nicht sicher, was ich alles in der Gefährdungsbeurteilung beachten muss... Muss ich auch die ganzen baulichen Anforderungen abprüfen (BGI740) oder kann ich erst mal davon ausgehen, dass z.B. Wände, Bögen, Absaugung etc. die nötigen Anforderungen erfüllen? Und genügt es dann, wenn ich die tägliche Arbeit darin untersuche?

    Wäre dankbar für eure Ratschläge bzw. eine Vorlage.

    Vielen Dank und einen schönen Tag!
    Mele

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage: normalerweise zerlege ich den Betrieb in Tätigkeitsbereiche/Arbeitsfelder und erstelle dann für jeden Tätigkeitsbereich/Arbeitsfeld eine Gefährdungsbeurteilung. So kommen bei mir aber (je nach Größe und Betrieb) schon eine Menge an Gefährdungsbeurteilungen zusammen. Besonders bei Handwerksbetrieben, die z.B. Büro, Werkstatt, Montage, Lager, Kundendienst haben... Und manchmal bin ich auch geneigt, den Bereich Werkstatt (z.B, in schleifen, fräsen, bohren...) nochmal aufzuteilen...

    Macht ihr das genauso?

    Ich habe nämlich gehört, dass ein TAB der BG ganz erstaunt war, wieso es nicht nur 1 Gefährdungsbeurteilung in dem Betrieb gibt. Nun bin ich etwas verunsichert - entweder mache ich das falsch oder der TAB hat was ganz anderes gemeint, als mir berichtet wurde...

    Danke für eure Einschätzungen/Erfahrungen.

    Viele Grüße
    Mele

    Hallo Corsafieber,

    ich würde noch dazu schreiben, wer dafür verantwortlich ist.
    Also: Alle Arbeitsverträge sollen bis zum xx.xx.xxxx durch das Planungsteam oder den Abteilungsleiter (oder wen auch immer...?) überarbeitet worden sein.

    Viele Grüße und viel Erfolg mit Deiner Praktikumsarbeit
    Mele

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, welche Gesetze absolut aushangpflichtig sind. Mir ist klar, dass es einige gibt, die vom Betrieb abhängen, aber es gibt doch auch bestimmt eine ganze Latte an Gesetzen, die für alle Unternehmen zutreffen und aushangpflichtig sind.

    Danke für eure Hilfe!
    Mele

    Und wie macht man das dann wegen der Bestellung? Lt. ASiG ist ja folgendes gültig:

    § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit


    (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
    (2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
    Oder ist das hinfällig, wenn die BGen einen zur Aubildung bzw. zur branchenspezifischen Prüfung zulassen? Sind das die zuständigen Behörden, von denen die Rede ist?

    Danke für eure Hilfe