Beiträge von uli_bw

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    Gladis hat mich überzeugt.

    das ganze geschieht imLager also TRbF20. OK 5 fache Lüftung - d.h. ich verbrate aber ganz schön an Energie...

    TRfB gilt nur für Flüssigkeiten nicht für Staub (Pulver)!

    Also umbauen!

    Oder den Reiniger wechseln, dann nicht mehr brennbar...

    Also vielen dank für eure Hilfe.


    ULI

    Danke Gladis,

    hilft mir nicht wirklich weiter, weil alles das bereits bekannt...
    Mir geht es momentan nur um die 2 Ausdrücke von oben:

      Nach TRbF20 muss ein aktives Lager mit 5 fachem Luftwechsel (überwacht) belüftet werden

    .

      Nach TRbF 30 5.3.2 (1) werden keine besonderen Anforderungen an die Lüftung gestellt, wenn ich unter 200l /h komme. Wir erreichen sogar locker (3), da wir unter 50 l sind.


    Was gilt jetzt!
    Zoneneinteilung steht eigentlich (fast) schon fest.

    mfg

    ULI

    Nach TRbF20 muss ein aktives Lager mit 5 fachem Luftwechsel (überwacht) belüftet werden. TRbF 20 5.4.2 (8)
    Für ein passives Lager gilt aber Luftwechsel 0,4 bis 2. 5..2 (9)
    Nach TRbF 30 5.3.2 (1) werden keine besonderen Anforderungen an die Lüftung gestellt, wenn ich unter 200l /h komme. Wir erreichen sogar locker (3), da wir unter 50 l sind.
    Heisst das nicht, dass ich eigentlich keine technische Lüftung brauche?
    Oder kann ich her die techn. Lüftung nur zum Abfüllen einschalten? Und mit Nachlauf (Z.B.15 min) abschalten? (es wird im inter hier schließlich sonst eine ganze Menge Energie verschwendet...)
    Dass ich im Berreich der Abfüllung Zone 1 und das Lager Zone 2 ist ist mir bekannt.
    Nach TRbF20 8.3.2 (7) sind grundsätzlich Zone 1...

    Ich häng hier irgendwie dran fest... X(

    Unser Lager hat 90 m³, gelagert werden ca. 1000l (3000l) AIIes incl. etwa 400l AI zum reinigen, die wir gerne umstellen würden, was aber momentan noch nicht geht.
    Der Reiniger wird im Lager in Behälter von etwa 5l offen umgefüllt...

    mfg

    ULI

    Hallo Leute,

    ich brauch eure Hilfe:

    Ich muss für unser lacklager das Ex-Schutz-Dokument erstellen.
    Eine Schulung bei der BG hatte ich schon, aber die ist 1 1/2 Jahre her...
    Die Übung die wir damals gemacht haben ist verschütt gegangen.

    Hat von euch jemand mal so was gemacht?

    Unser Lager hat eine Beleuchtung in Ex Ausführung und ein Gitter in der Tür. Keine aktive Belüftung - da darin z.T. auch umgefüllt wird fällt das Ding erst mal durch! (Aktive Lüftung soweit ich weiß)

    Es wird momentanüber 1 t gelagert - auch dies ist nach meinem Wissensstand unzulässig.
    Das meiste davon sind Reinigungsmittel, die wir seit einiger Zeit versuchen gegen andere auszutauschen, aber bisher mit nur mässigem Erfolg.

    Wenn das nicht klappt brauchen wir eh die aktive Belüftung und ene Entsorgung der VOC (weil über 5t)

    Also wer kann und will mir helfen?

    danke

    ULI

    So bevor ich hier eine rage stelle muss ich mich doch erst mal Vorstellen.
    Ich bin hier bei uns im Betrieb für die Verfahrenstechnik zuständig, Waschen, Trocknen und Vorbehandeln von Tuben und Aerosoldosen.

    Jetzt hab ich eigentlich grundsätzlich nichts mit Sicherheit zu tun - klar unsere maschinen sind schon sicher - aber jetzt hat man mir die Ex-Schutzbetrachtung unseres Lacklagers aufs Auge gedrückt...

    Ich war auch mal bei einer Schulung der BG, leider finde ich meine Unterlagen nicht mehr. Dort haben wir eine Übung dazu gemacht und ...
    Also find ich nicht mehr.
    Das ganze ist schon 1 1/2 Jahre her also auch nichts mehr im Kopf.
    jetzt muss ich euch fragen und schauen was dabei raus kommt.

    also viele Grüße aus
    Baden Württemberg

    ULI