Hallo
Ich denke, je nach dem mit welchem Interesse und Engagement die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen zu dem jeweiligen Thema vorgehen ist auch die Qualität von deren Berichterstattung. Meine persönlichen Erfahrungen hier in meinem Umkreis mit betrieblichen und regionalen Ereignissen haben gezeigt, dass diese Leute so darüber berichten, wie sie es selbst verstehen. Fachliche Begrifflichkeiten und deren Bedeutung sind oft unbekannt und Versuche, dies zu geeigneten Zeitpunkten klar- oder richtigzustellen sind im wesentlichen am Desinteresse und Unwillen der Journalisten gescheitert.
Möglicherweise wurde auch hier der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ durch den Park oder die Berichterstatter anders gesehen und verwendet, wie wir ihn kennen und benutzen.
Wenn das Gericht die entsprechende Person auf Grund ihrer Funktion im Holiday Park mit in die Verantwortung einbezieht, wird es wohl einen Grund bzw. eine Grundlage geben, auf deren Basis eine Anklage möglich erscheint. Diese Basis könnte anders sein, wie wir sie für uns und „unsere“ Sicherheitsbeauftragten, wie wir sie beschreiben, kennen. Eine Anklageerhebung ist zwar schon ein Indiz, dass man Anhaltspunkte hat, aber bedeutet auch, dass Ermittlungen erfolgen und möglicherweise darauf hin sogar auch eine Anklage zurückgezogen werden kann.
Also, warten wir erst mal das Ergebnis der Ermittlungen ab.
Peter