Beiträge von schlaumichel

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    Hallo zusammen

    Zurrgurte unterliegen vor jeder Anwendung einer Sichtprüfungspflicht. Desweiteren unterliegen sie einer wiederkehrenden jährlichen Prüfungspflicht durch einen Sachkundigen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV ( Betriebssicherheitsverordnung). Die Prüfkreterien sind in der VDI Blatt 3.1 und neben der VDI die Normen DIN EN 12195-1 und 12195-2 aufgeführt. Der Sachkundige muß nicht extern sein, sondern kann auch innerbetrieblich zur Schulung zum Sachkundigen bei TüV, Dekra oder einem anderen anerkannten Schulungsveranstalter deligiert werden.

    Bei der jährlichen Prüfung der Zurrgurte sind Prüfungsprotukolle anzufertigen, die auch archiviert werden müssen.


    Ich hoffe es war sachdienlich.