Beiträge von SoBo

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    Hallo,

    mir stellt sich erst einmal die Frage wer geschult werden soll. Der Gerüstbauer/Ersteller des Gerüstes oder diejenigen, die dann darauf arbeiten.
    Im 1. und 2. Fall könntest Du Sichtkontrollpunkte vor der Benutzung von Gerüsten definieren, z.B. Belag, Seitenschutz, Leiter, Standsicherheit, etc.
    Im 2. Fall könnte das Schulungskonzept zusätzlich (abhängig von den Gefahrenquellen, Gefährdungsfaktoren etc.) Verhaltensregeln bei der Nutzung von Gerüsten beinhalten, z.B. Benutzung nur mit gültiger Gerüstfreigabe, Veränderungen nur durch Gerüstbauer, auf maximale Belastung achten, Material gegen herunterfallen sichern etc... Hängt aber alles davon ab wie Dein Arbeitssystem aussieht.

    Das kann man nach der Arbeitsstätten Verordnung auch anders definieren...

    In §2 (Begriffsbestimmungen) heißt es:

    (5) Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.
    (6) Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören.

    Da (6) nicht zutrifft wäre es kein Bildschirmarbeitsplatz...

    Moin moin,


    ich habe mich bereits vor ein paar Wochen angemeldet und im Oktober die LEK1 erfolgreich abgeschlossen... D.h. bei mir steht nun die Präsenzphase 3 an und das Praktikum. Gefunden habe ich das Sifaboard über Google.
    Ich heiße Sven, arbeite in einem größeren Industrieunternehmen und komme aus Schleswig-Holstein.

    Soweit erst einmal von mir. :)

    Viele Grüße
    Sven