Beiträge von michi62

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    @ AxelS: Der Entleihbetreib führt die arbeitsplatzspezifische Unterweisung durch. Wir müssen die Grundunterweisung durchführen.

    @ MichaelD: Es geht hier um die jährliche Grundunterweisung. Die Art und Durchführung der Unterweisung bei euch hört sich gut an, aber da werden wir nicht hinkommen. Es wird erst mal klassisch bleiben.

    @ Mick1204: Das ist ja gerade mein Problem, für die "große" Unterweisung kommt auch unser MA keine 400 km pro Strecke gefahren um sich die Unterweisung in der Hauptverwaltung zukommen zu lassen.

    Danke für die Beteiligung! Finde ich richtig klasse!

    Gruß Michael

    Guten Morgen an das Sifaboard,

    danke für die Antworten.
    Ich bin die Fasi eines Zeitarbeitsunternehmens.
    Die persönliche Unterweisung wird natürlich fast immer durchgeführt.
    Aktuell haben wir das Problem,
    dass eine unserer Mitarbeiterinnen unterwiesen werden muss.
    Entfernung etwas über 400 km.
    Kein Vorgesetzter in der Nähe,
    unsere Mitarbeiterin.
    Sie ist von uns (Verleiher) in eine Firma entliehen (Entleiher), klassische Arbeitnehmerüberlassung.
    Also muss ich unterweisen.
    Ich habe eigentlich nicht vor an einem Tag in Summe über 800 km zu fahren um eine Unterweisung durch zuführen.
    Von daher kam mir der Gedanke der telefonischen Unterweisung.
    Danke für den Tipp mit der BGI 527, da habe ich natürlich vorher hineingeschaut.
    Aber ich konnte dort keine Lösung für mein Problem finden.

    VG Michael

    Hallo an das Sifaboard,

    wir sind ein Zeitarbeitsunternehmen mit ca. 1600 Mitarbeitern (MA) über ganz Deutschland verteilt.
    Da ist es nicht immer einfach unsere MA zeitnah zur Grundunterweisung oder zur Unterweisung nach einem Unfall persönlich in die Geschäftsstelle zu bekommen.
    Jetzt kam die Diskussion auf, ob es auch möglich ist per Telefon zu unterweisen.
    Wir würden dem MA die Unterweisungsunterlagen vor dem Gespräch zusenden und diese dann gemeinsam mit ihm durchgehen.
    Der MA sendet danach die unterschriebene Unterweisung zu uns.
    Hier soll die Unterweisung nicht umgangen werden, es soll eine Unterweisung mit dem Medium Telefon stattfinden.
    Falls es möglich sein sollte, gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
    Mit der freundlichen Bitte um konstruktive Unterstützung.

    Danke und Gruß Michael ?(