Beiträge von Gulfvet30

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hi zusammen,
    ich habe hier der ein oder andere Frage.
    Ich arbeite in Sachsen, und habe versucht über der Landesbauordnung, folgendes heraus zu finden (ohne Erfolg)

    Maximale Entfernung zwischen Fluchtwege in eine Produktionshalle. Ich weiß nicht ob hier die Industriebaurichtlinie der "Oberhand" hat.
    Es heißt in der ASR A2.3 max. 35 m, aber ich kenne es so wenn ein Brandfrüherkennungssystem vorhanden ist, dann 70 m wenn ein Sprinkleranlage vorhanden ist dann 100 m. Ich bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist, und weiß allerdings nicht mehr wo ich es gelesen habe;-(

    Wird die Entfernung nach Gefährdung und/oder Anzahl ber Beschäftigte berechnet/beeinflußt.

    Gibt es Vorschrift für ein Keller und wie sind die Flucht und Rettungswege in einem Keller geregelt ? Hier auch Anzahl, Entfernung. Wenn mann aus dem Keller geflüchtet ist wie weit darf der nächste Fluchtweg sein, und von wo wird die Entfernung gemessen, im Keller oder Treppenanfang?

    Danke im vorraus für die Hilfe

    Mark

    Hallo Zusammen,

    Wie wir alle Wissen ist zusammmenstellung der ASA gesetzlich geregelt.
    SIFA Betriebsarzt, Betriebsrat Sicherheitsbeauftragten und Arbeitgeber (und hier mein Problem) oder einem von ihm Beauftragten.
    Leider ist es bei uns so, das ein Mitarbeiterin der Personalabt. teilnehmen muss da niemanden in der Geschäftsführung sich dafür verantwortlich fühlt.
    Meine persönlich Meinung ist das jemanden aus der Führungsebene dabei sein MUSS vorallem wenn Entscheidungen getroffen werden sollen, oder auf Grund von Investionsmaßnahmen usw. sonst ist die Umsetzung sehr schwierig.
    Ich bin auf der Suche nach einen Gesetzes- Verordnungstext womit ich die Führungsebene "zwingen" kann an der Sitzung teil zu nehmen, ich bin aber nicht fündig geworden.
    Kann mich jemanden hier ein Tip geben?

    Gruß

    Mark

    Hi zusammen,

    ich sollte für meine Praktikumsarbeit eine Gefährungsanalyse / Gefährdungsbesurteilung über den Arbeitsplatz einer unsere Mitarbeiter der unter Epilepsie leidet erstellen. Er arbeitet an einen Laufband und reinigt reparierte Bildschirme
    Als ich es während der LEK III vorgeschlagen habe schien es eine gute Idee zu sein. Nun weiß ich nicht wie ich anfangen soll.
    Der Mitarbeiter spricht leider nur gebrochenes deutsch (Stammt aus Marokko) und kann mir nicht all zu viel über seine Krankheit erzählen.
    Gibt es Jemanden da draußen der mit Epilepsie am Arbeitsplatz erfahrung hat?

    Gruß

    Mark

    Guten Morgen zusammen,

    Ich habe hierzu noch eine Frage:

    Gemäß Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII)
    § 22 Sicherheitsbeauftragte Abs. 3
    "Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden."

    Wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht benachteiligt werden darf, kann das als "Kündigungsschutz" angesehen werden oder?

    Gruß
    Mark

    Genau so ist es, ich habe mit der Feuerwehr gesprochen, und sie sagen auch das die Tore ein "Stück Wand dastellen."
    Die Tore gelten übrigens nicht als Fluchtweg , sie werden lediglich für die Warenbewegung geeöffnet.
    Also wie es aussieht kann ich sie doch abschließen.

    Guten Morgen zusammen.

    In unsere Niederlassung wird eine Halle an ein Fremdfirma gemietet.
    Um die Warensicherheit zu gewährleisten muss ich drei Brandschutztore "außer gefecht" setzen.
    Die Wände und Tore sind alle F90. Theorätisch sind die Tore ein erweiterte "Wandstück". Meine Frage, kennt jemanden eine schriftliche Regelung der so ein Fall schildert oder regelt, LBauO oder ähnliches.
    Ich habe in meine Unterlagen und im Netz gesucht aber nichts gefunden.
    Für jeder Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Gruß

    Mark