Beiträge von heinrichotto

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    Hallo Inspektor,

    jeder Vertrag mit einem Externen enthält u.a. Beratungsbeginn, Beratungsende, sowie die relevanten Ansprechpartner, sonst ist er nicht rechtsverbindlich.

    Als 1. Schritt empfehle ich das bestehende Verhältnis zu wandeln / zu kündigen und / oder einen neuen Vertrag mit den neuenRandbedingungen zu schließen.

    Berater darf sich jeder nennen, es ist kein geschützter Titel, der eine bestimmte Qualifikation beinhaltet.
    Die Anforderungen an diesen, oder einen anderen Berater, würde ich daher im Vorfeld, anders als in Deinem Ansatz, definieren:

    >>>Bitte stellen Sie uns eine Übersichtsliste Ihrer Referenzen zusammen, und benennen Sie uns bitte daraus einen / mehrere Ansprechpartner unserer Branche, den / die wir selbst kontaktieren dürfen.<<<

    2. Schritt: Aus dem Vorgespräch erstellt der Berater den Entwurf eines Beratungsvertrags mit den Beratungsinhalten, wie er sie aus Eurem Gespräch verstanden hat.
    Dieser Vertragsentwurf wird von Euch korrigiert, ergänzt und, erst nach Übereinstimmung mit Euren Vorstellungen, gezeichnet.

    3. Schritt: Wenn dann die Entscheidung für einen Beratungsvertrag getroffen wurden, dann steht als erster Punkt der Aktivitäten eine Bestandsaufnahme durch den Berater an.

    Als Basis für diese Bestandsaufnahme dient KEIN Regelwerk wie OHSAS 18001 oder ähnlich, sondern die zugrunde liegenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen anhand von Fragelisten.

    4. Schritt: Aus dieser Bestandsaufnahme resultiert eine detaillierte Maßnahmenliste des Beraters an die Beauftragten im Team UND die oberste Leitung mit gewichteten Ergebnissen (Abweichung, Nebenabweichung, Verbesserungsmöglichkeit) gegenüber den zugrunde liegenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen (Wer tut was bis wann).

    5. Schritt: Aus dieser Maßnahmenliste leitet der Berater einen Zeitplan ab, welche Umsetzungsschwerpunkte als Projektplan im Team abgearbeitet werden sollen (Wer tut was bis wann).
    Diesem Zeitplan kann, auf Wunsch der obersten Leitung, ein Kostenplan zugeordnet werden, welcher der jeweiligen Zeitbalken wie viel durch den Berater kosten wird.

    Hier fließt dann das (die) Regelwerk(e) über die Dokumentationsanforderungen z.B. OHSAS 18001 u.ä. mit ein.
    Entsprechende Werkzeuge des Managementsystems (Rechtskataster, Dokumentenübersichtsliste, Maßnahmenstatusliste, Compliance - Audit...) werden eingeführt und zunehmend mit Leben gefüllt.

    6. und alle weiteren Schritte:
    Bei jeder ASA Sitzung werden, bis zum Abschluss als zusätzlicher, regelmäßiger Einzelpunkt, die einzelnen Planungsschritte des Beraters mit dem Team gespiegelt.
    - Was war im letzten Projekt-Schritt als Ziel geplant, was wurde erreicht (Rückspiegel).
    - Was soll im nächsten Projekt-Schritt als Ziel erreicht / nachgeholt werden, wer tut was bis wann (Frontscheibe).

    Die periodischen Kontrollen und Freigaben der jeweiligen Haltepunkte im ASA sind sinnvoll und zwingend notwendig, um den Überblick des Beratungs- und Terminfortschritts ebenso zu behalten, wie die Kostenkontrolle.

    Der vollständige Übergang auf die OHSAS 1800 erfolgt dann zunächst über das interne Audit Stufe 2, das vom Berater (nach Dokumentenprüfung Stufe 1) vor dem externen Audit der Zertifizierungsstelle, ebenfalls mit den Stufen 1 und 2, danach durchgeführt wird.

    Muster zu den einzelnen Schritten 2-5 stelle ich gerne zur Verfügung.

    Viel Erfolg, LG, Heinrich Schrenker

    >>>Integration des Arbeitsschutzmanagementsystems AMS BAU in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem<<<

    Hallo Marcelluz,

    folgendes Vorgehen hat sich bewährt:

    1. Lege das Regelwerk für AMS fest, welches verwendet werden soll.

    2. Erstell eine Gegenüberstellung der zugrunde liegenden Regelwerke (habe als Muster mal die 9001 und die alte OHSAS angehängt).

    3. Markiere, was bereits auf beiden Seiten vorhanden ist, was gleich / identisch und was unterschiedlich / fehlend ist.

    4. Lege mit dem QMB über eine Verantwortungsmatrix fest, wer welche Punkte aus "unterschiedlich / fehlend" bis wann beizusteuern hat und lass sie von der obersten Leitung frei geben.

    Für den Praktikumsbericht sollten die Punkte 1 bis 3 genügen.

    Viel Erfolg :o)

    Heinrich Schrenker

    Hallo zusammen,

    da sind ja oben viele gute Quellen genannt.

    Sie haben nur den Nachteil, daß sie keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit geben.

    Die einzig vollständige, leider nicht kostenfreie, Quelle ist die Abfrage der "Offiziellen Verkündungsorgane", einen Auszug habe ich hoch geladen.

    Unter
    http://recht-aktuell.net/
    mit kostenlosem Schnupperzugang zu finden.
    Leider von der Konkurrenz, trotzdem SUPER.

    Grüße von Heinrich

    Hallo jonnz,

    falls diese Frage noch aktuell ist:
    Liegt denn bereits ein anderes Managementsystem zugrunde, in das man die Arbeitssicherheit integrieren kann?

    Bei Interese übersende ich gerne einen schematischen Projektplan, der natürlich noch unternehmensspezifisch angepasst werden muss.

    Gruß

    Heinrich Schrenker