Was hab ich da nur losgetreten
Also mal ganz langsam.
Es handelt sich um eine Bankfiliale, ok und die muss laut UVV Kassen mit zwei Personen betrieben werden, außer man möchte Personalkosten sparen, ja dann kauft sich der Vorstand eine Personenschleuse und schon kann er die halben Personalkosten sparen.
Möchte ich die Filiale mit nur einer Person betreiben mus ich §§11 und 15 UVV Kassen beachten.
Durch eine Kombination einer durchschusshemmenden Schleuse mit einem biometrischem Erkennungssystem, Waage oder anderen Sensoren, muss sichergestellt werden, dass nur autorisierte Personen in den gesicherten Bereich der Kassenbox gelangen können. Ein Fremder muss bei dem Versuch, die Kassenbox zu betreten, vom System zurückgewiesen werden. sollte eine fremde Person versuchen, sich gemeinsam mit der autorisierten Person Zugang zu verschaffen, müssen beide abgewiesen werden.
Soviel einmal zum Hintergrund.
Zur Technik, ein kleiner Raum mit zwei Türen, ich trete ein die zweite Tür bleibt geschlossen, dann kommen Optosensoren, Handform-Scanner und das bei den Damen beliebte Digitale Gewichtskontrollsystem, bin ich da durch, schliesst die erste Tür und erst dann geht die zweite Tür in den gesicherten Bereich auf und das gleiche zurück.
Na ja soweit so gut, hab ich was vergessen?
So und jetzt steh ich da mit meinem Thema, vielleicht grenze ich es doch noch ein bißchen ab?
Grüßle Älbler