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Herzlich Willkommen, noch ein Elektriker, sehr gut
Guten Morgen,
was sagt denn die Betriebsanleitung zu dem Thema?
Gruß,
Carsten
Hat von euch schon einer die neue Rammstein CD? Driftest das auch Richtung Kuschelrock ab, oder sinds wieder etwas härtere Töne?
Wie war das mit "Vorhersehbarer Fehlbedienung"? Einmal kurz den Staub feucht abwischen durch die Reinigungskraft
.... hierzu gibt es die DGUV I 203-071 und die DGUV I 203-072.
Zu beachten: Die BG schreibt ganz klar das eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten keine Befähigung eigenverantwortlich zu Prüfen besitzt!!!
Somit ist dies Zusatzausbildung komplett entwertet worden.
Was soll es bringen, wenn eine Instandsetzung/ Installation erfolgen darf, aber nicht ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden kann??
Weil es durchaus noch Prüfteams gibt in denen x EUP zusammen mit einer Elektrofachkraft prüfen. Ich würde es nicht entwertet nennen sonder wieder eine Anpassung an die unterschiedliche Ausbildungsdauer und Inhalt.
Die Prüfung nach 701-702 ist ein Weg um die Vorgaben der DGUV V3 zu erfüllen. In der DGUV wird ja die VDE erwähnt.
Sprich: Prüfe nach VDE 701-702 und Du bist ziemlich sicher das Du es richtig gemacht hast. Wenn Du Dir eine eigene Methode überlegst musst Du nachweisen das sie gleichwertig oder besser ist.
tja, die Frage ist nicht so ganz einfach..., wie habt Ihr es denn definiert?
Bei mir gilt: vor der ersten Benutzung wird das Gerät geprüft weil ich schon zu viele Geräte hatte die neu und defekt waren.
Es gibt natürlich auch das Argument wenn ich ein Gerät kaufe das ein GS (Geprüfte Sicherheit) oder vergleichbares Siegel hat dieses nach Kauf direkt verwendet werden kann und erst in die Wiederholungsprüfung fällt.
Für die rechtliche Seite wird Dir ein Anwalt vermutlich sagen: "kommt drauf an" und wenn was passiert hast Du es falsch gemacht.
Wie gesagt, für mich ist der sicherste Weg: Prüfung wenn das Gerät ins Haus kommt, vor der ersten Nutzung.
Wie gesagt, ich war einer der dachte die App ist sinnvoll und hatte sie installiert, bis der Tag kam an dem ich erfolglos versucht habe meinen positiven PCR Test in die App zu bringen um meine Kontakte zu warnen ....erfolglos
Servus,
wie schaut es dann eigentlich mit Auszubildenden aus? Gilt dann bei denen das Gleiche wie bei den EuP?
Auszubildende sind Auszubildende, hört sich jetzt vielleicht komisch an, aber das trifft es relativ gut. Sie haben keinen Arbeitsvertrag und bekommen keine Verantwortung übertragen.
Natürlich lernen Sie innerhalb Ihrer Ausbildung wie eine Messung durchgeführt wird usw. aber weder alleine noch eigenverantwortlich.
Ein Auszubildender ist keine EUP. Einen Auszubildenden im 3., je nach Stand auch 2. Lehrjahr kann ich durchaus bei einem Ausbildungsbeauftragten mitschicken um die Praxis zu lernen, aber mehr nicht.
Nach DGUV 203-071 Kapitel 5.1: Nein, darf sie nicht.
Ich bin in dem Fall bei der DGUV: Es geht ja nicht nur um das anschließen des Messgerätes und archivieren der Daten sondern auch um das auswählen der korrekten Methode, das bewerten des Ergebnisses, ...
Als Unterstützung im Team jederzeit eine EUP, aber die EUP wird bei mir ganz sicher nicht alleine losziehen und Betriebsmittel prüfen. Schon bei der Prüfung der Vorraussetzung zur befähigten Person ist eine EUP meiner Meinung nach raus.
Spannendes Thema.
Es sind ja nicht Maler die bei euch angestellt sind sondern Ihr habt "neue Farbe auf der Wand, fachgerecht" gekauft. Meiner Meinung nach gelten die ASR schon, aber nicht für euch, sondern in dem Fall für den Chef der Maler, er muss dafür sorgen das die Farbe an die Wand kommt und er ist auch für seine Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn es kurze Einsätze sind sind wir zum Beispiel ziemlich kulant, bei längeren Bauphasen bekommt die Firma einen Stellplatz für Ihren Container und Strom über einen separaten Zähler.
Gruß,
Carsten
Bei einer USV finde ich es am wichtigsten zu wissen:
- welcher Akku Typ
- welche Aku Kapazität
- Betriebsanleitung lesen
Ohne diese Informationen ist es Kaffeesatz lesen.
Gruß,
Carsten
Alles anzeigenOnline-Faxdienste gibt es im Internet genug:
https://www.google.com/search?client=…+ohne+anmeldung
Das geht ohne Handy.
Wer kein Internet hat, hat mit großer Sicherheit ein Fax, wenn er/sie/es nicht mit einem Fernschreiber ausgestattet ist.
Wer beides nicht hat ist nicht gefährdet , denn Corona gab es damals noch nicht...
(Diesen Beitrag nicht ernst nehmen, bitte)
tja, ich dachte bis vor der Corona Warnapp das ich noch auf Höhe der Zeit bin, aber meinen positiven PCR Test habe ich nicht in die Warnapp bekommen -> nutzlos das Teil, wenn ich keinen damit warnen kann brauch ich es nicht. Die Behörden hats eh nicht interessiert und das war ende Nov also vor der neuesten Welle
ich denke, bzw. ich würde es für mich so beurteilen:
Da die Energie nicht gespeichert und irgendwann abgerufen wird sondern nur das öffnen unterstützt wenn ich die Hand öffne wäre es für mich keine Maschine.
Allerdings lässt sich darüber längere Zeit diskutieren.
"zum ersten Mal eine Maschine selbst gebaut werden"
das übersetze ich jetzt mal mit konstruktion von 0 an.
Prinzipiell ist, wie schon gesagt, euer Unternehmer dafür verantwortlich das die Maschine sicher ist.
Egal welche Spannnung, sobald Elektrik dabei ist würde ich mir noch einen erfahrenen Elektrokinstrokteur ins Boot holen, selbst bei 24V/Steuereung/Regeltechnik ist zum Beispiel EMV/EMF und die entsprechenden Normen nicht ganz unwichtig.
Die Serienfertigung oder das zusammenstöpseln von einem fertigen und geprüften Design ist dann wieder ein anderes Thema.