Beiträge von PanTau

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    Hallo zusammen,

    auf der Suche nach einer mir geeigneten Vorlage für die Unfallanalyse bin ich auf die Einträge hier gestoßen. Ich fand das soweit mal ganz gut, jedoch mir für eine ausreichende Analyse und Maßnahmenableitung nicht ausreichend. Ich war mal so frei und habe - mit Anlehnung an https://sifaboard.de/www.baua.de "Ganzheitliche Unfallanalyse" - eine Vorlage erstellt und bei uns so im Betrieb intalliert. Je nachdem, wie ich die dort geforderte Fragestellung aufblase, kann ich auch "kleinere" Arbeitsunfälle analysieren.
    Die Datei findet ihr im Download-Bereich.

    @ Frank: aus deinem Dokument habe ich mal 2-3 Zeilen aus der Tabelle gemopst ;)

    Hallo AxelS,

    danke für deine Einschätzung. Unzulässig und Unverhältmismäßig ist jedoch in der jeweiligen ausgehenden Gefährdung zu sehen. Deshalb auch meine jeweilig abgestuften Maßnahmen. Beleidigung, Handgreiflichkeit, Körperverletzung und Sachbeschädigung sind per se ausgeschlossen.
    Wenn du einen LKW mit falscher Ladungssicherung und daraus resultierenden hohen Gefährdung von Hof lässt und es dabe zu einem Personenschaden kommt, wird man dich als Absender entsprechend deines Handelns und deinen Maßnahmen zur Verantwortung ziehen.
    Letztlich ist die Kombination sinnvoll. Ich verhindere erst einmal wenn möglich die Abfahrt des LKW und kläre dann mit dem Ansprechpartner der beuaftragen Firma die weitere Vorgehensweise.

    Hier noch was zum lesen
    http://www.hp-legal.com/images/stories…gssicherung.pdf

    (Quelle: Bundesverband Deutscher Stahlhandel, Artikel von Dr. Thorsten Hauröder, Kanzlei Henseler & Partner)

    Hallo zusammen,

    nun bin ich schon sein 2016 hier und hab bisher nix zu meiner Person verlauten lassen :/ Hier jetzt endlich die längst überfällige Vorstellung.

    Meine Ausbildung zur FaSi habe ich in 2015 bei der VBG abgeschlossen. Tätig bin ich bei einer Ingenieurgesellschaft (300 Mitarbeiter) aus dem Raum Stuttgart. Wir decken hier ein breites Spektrum an Dienstleistungen ab: Engineering, Steuerungs- Prozesstechnik, Produktionstechnik, Instandhaltung, Prüflabor. Wird decken sowohl AÜ, WV, DV - aber auch direkte Aufträge ab, dann in einem unserer 3 Standorte. Entsprechend umfangreich sind die Aufgaben hinsichtich des Arbeitsschutz gestreut. Unterstützung wo notwendig erhalte ich als leitende FaSi von einem externen Anbieter, mit welchem wir schon länger erfolgreich zusammenarbeiten.
    Nu ja, und mit der Arbeitssicherheit sind die Aussagen wie wohl für viele von Euch ebenso in der Erfahrung. Kerngeschäft ist ein Anderes und wann soll mer denn dafür noch Zeit finden? Aber wat mutt, dat mutt :thumbup:

    Großen Dank möchte ich an den/die Urheber/Admin dieser Seite aussprechen. Eine Plattform zum direkten Austausch mit "Gleichgesinnten", die seinesgleichen sucht.
    So, schon genug der Lobhudelei. Freue mich auf weitere Erfahrungen und Infos von Euch. Natürlich dann gerne auch von mir, wo ich entsprechend beisteuern kann.

    Viele Grüße aus dem grad so überhaupt nicht sonnigen Süden
    Stefan

    Ich gehe da mit Ankerberg konform und habe auch bei uns entsprechend zur Anfrage aus den Fachbereichen hinsichtlich Maßnahmen als Absender (z.B. HRB §412) bei unzureichender Ladungssicherung durch Dritte (Beauftragung durch uns. z.B. Spedition) beraten:


    Wird eine unzureichende Ladungssicherung durch unseren zuständigen Mitarbeiter festgestellt, hat er die Weiterfahrt bis zur korrekten Nachbesserung zu untersagen – wenn möglich verhindern:

    Natürlich muss einen Verhinderung der Weiterfahrt verhältnismäßig sein. Es erwartet keiner, dass sich jemand vor das Kfz legt oder schlimmstenfalls handgreiflich wird. Und – der Selbstschutz unseres Mitarbeiters hat Vorrang, sollte der Fahrer (dann auch Belader) handgreiflich seine Weiterfahrt durchsetzen wollen.

    Mögliche (situationsabhängige)* Maßnahmen:

    • Hinweis an den Fahrer, im Falle unzureichender Sicherung den direkten Vorgesetzten (Spedition) zu informieren (und bei wiederrechtlichem Verlassen des Geländes durch den Fahrer dann auch umsetzen).
    • Hinweis an den Fahrer, im Falle unzureichender Sicherung die Polizei zu verständigen (und bei wiederrechtlichem Verlassen des Geländes durch den Fahrer dann auch umsetzen).
    • Da wir keine Halle oder Tor schließen können, z.B. unser Mitgänger-Flurförderzeug vor das Kfz stellen und so die Weiterfahrt verhindern.
    • Kfz-Schlüssel einbehalten (wenn Abziehen ohne Gewaltanwendung / Sachbeschädigung möglich).


    Wichtig: Die Maßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden. Somit belegen wir, im Rahmen unserer Möglichkeiten korrekt gehandelt zu haben. Wenn wir nicht verhindern können, dann Mitteilung an das beauftragte Unternehmen (dokumentieren) und in Absprache mit diesen ggf. die Polizei informieren.

    Die Sorge, strafrechtlich bspw. wegen Freiheitsberaubung o.ä. belangt zu werden, kann entkräftet werden. Im Zweifel ist das Verhalten usneres zuständigen Mitarbeiters nach §16 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gerechtfertigt, der bestimmte Handlungen zur Abwehr von Gefahren (hier zum Schutz von Personen und Sachen) gestattet. (Beleidigung, Handgreiflichkeit, Körperverletzung und Sachbeschädigung sind davon logischerweise ausgeschlossen).

    *hier hat der Mitarbeiter die ausgehende Gefahr der unzureichenden Ladung einzuschätzen. Bei hoher Gefährdung (Abwendung von Gefahr für sich oder andere) kann z.B. das Verstellen des Kfz und damit die Hinderung der Weiterfahrt ein probates Mittel darstellen.

    Hallo Frank,

    eine tolle Arbeit, die vielen hier ihr Handling mit der Arbeitsmed. Vorsorge nun dank dir schon erleichtert.
    Da stelle ich mich auch als Bittsteller mit an und würde mich über die Zusendung freuen.

    Noch einen erfolgreichen Tag und schönes Wochenende denn :)

    Viele freundliche Grüße aus Schwäbisch Gmünd
    Stefan