Beiträge von Max_El

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    Hallo

    Es ist tatsächlich schwer diese Schulung lebendig zu gestalten. Reine Pflicht Erfüllung ist der frontal Vortrag. Wenn man aber z.b. Nachweisen kann dass es keine großartigen Änderungen gegeben hat versuchen wir die Schulung nach Möglichkeit Interaktiv zu gestalten. Vor Ort und nur Schwerpunkt bezogen. Auch eine Art Kreuzworträtsel hab ich schon bei uns gesehen oder eine Art Memory, wo die Mitarbeiter Gefahren den Symbolen zu ordnen sollten.

    Kam zumindetsens gut an bei unseren Mitarbeitern

    Sehr gute Ideen das werde ich mal überdenken! Danke!

    Ja das stimmt, danke für deine Info!

    Hallo zusammen,

    folgende Frage:

    Wie handhabt Ihr das in den Betrieben mit der jährlichen Arbeitsplatzbezogenen Unterwesiung anhand der Betriebsanwesiung.

    Ist es nötig, jedes Jahr jede Betriebsanweisung zu unterweisen, von oben bis unten?

    Oder reicht es aus, z.B. bei Einstellung jede Betriebsanweisung zu unterweisen und dann jährlich aus den Tätigkeitbereichen die wichtigsten Merkmale zu unterweisen?

    Vielleicht habt Ihr ja Tipps!

    Danke im Voraus!

    Gruß Max :)

    Guten Morgen zusammen,

    vielleicht kann mir einer von euch eine nachvollziehbare Antwort auf meine Frage geben.

    Thema:

    Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) nach DIN VDE 1000-10

    Hintergrund:

    Ich bin in einen Entsorgungsfachbetrieb als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.

    Bei uns ist eine Elektrofachkraft (Geselle) angestellt, welche dem Tischlermeister im Betriebsbereich ,,Gebäudeunterhaltung“ unterstellt ist.

    Die Elektrofachkraft ist zum Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach DGUV V3 beauftragt.

    Problem:

    Jetzt habe ich mitbekommen, dass die EFK natürlich auch sämtliche andere elektrotypische Aufgaben erledigt wie z.B. Leuchten tauschen, Verteilungen umbauen/errichten, Fehlersuche und Mängelbeseitigung, Reparaturen…

    Frage:

    Benötigen wir noch zusätzlich eine vEFK?

    Gedanke:

    Aus Arbeitsschutz Sicht, kann die EFK vom Vorgesetzten schon nicht fachlich richtig unterwiesen werden geschweige denn, kann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

    Aus Sicht der DIN VDE 1000-10 kann die Fachverantwortung, welche die EFK ja automatisch mit ihren Ausgeführten Tätigkeiten übernimmt, nicht von einem Gesellen übernommen werden.

    Desweiteren, wenn ich es richtig verstehe, dürfte ein Unternehmen welches elektroarbeiten ausführt, ohne Elektromeister o. Ä. nicht agieren denn laut DIN VDE 1000-10:

    Zu einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss. Die VDE 1000-10:2009-01 gibt im Absatz 1 Aufschluss über Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind, z. B. gilt dies für das:

    a) Planen, Projektieren, Konstruieren

    b) Einsetzen von Arbeitskräften

    • Organisieren der Arbeiten
    • Festlegen der Arbeitsverfahren
    • Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
    • Bekannt geben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
    • Hinweisen auf besondere Gefahren
    • Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
    • Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
    • Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen


    c) Errichten

    d) Prüfen

    • Besichtigen
    • Erproben
    • Messen


    e) Betreiben

    • Inbetriebsetzen
    • Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
    • Arbeiten
    • Instandhalten


    f) Ändern

    Zusammenfassung:

    Da wir einen elektrotechnischen Betriebsteil betreiben (mit einem Gesellen) und sämtliche Arbeiten im elektrotechnischen Bereich durchführen, brauchen wir eine Verantwortliche Elektrofachkraft?!

    P.S. ich habe mitbekommen, dass wir zeitnah noch einen zweiten Gesellen einstellen wollen.

    Danke für eure Antworten! :doppelthumbsup:


    Wenn möglich bitte so Antworten, dass ich einen Bezug auf Normen und Vorschriften habe, sodass ich die Info an den Betriebsleiter weitegeben kann.