Beiträge von DIMA

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    Mir steht das auch demnächst bevor. Ich habe nur gehört, dass es dort erstmal vieles geregelt werden muss bevor irgendwelche punkte abgeschlossen werden. Wie z. B.: wer darf alles einen Schloss haben? Wieviele Schlosser pro MA? Wer darf die Schlosser aufbrechen falls der MA der dieses Schloss angebracht hat erkrankt/abwesend ist? usw.

    Bis jetzt auch mehr Fragen als Antworten.

    Ja, laufen ist gut, vorausgesetzt man erkennt einen Sprengkörper als solchen.

    Es gab wohl mal vor Jahren jemanden von der Feuerwehr der diese Unterweisung durchgeführt hat, aber ich konnte den Herrn nicht erreichen. Es würde mich allgemein interessieren wie es in anderen Unternehmen damit umgegangen wird.
    Kampfmittelräumdienst oder Feuerwehr das sind halt auch meine Überlegungen.

    Moin, moin,

    ich habe eine spezielle Frage an die Kollegen die mit Metallschrott zu tun haben.

    Laut DGUV Vorschrift 66 Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott müssen nach §4 Unterweisung:

    (1) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Personen, die mit dem Schrott umgehen, bei Aufnahme ihrer Tätigkeit und mindestens halbjährlich über ihre Pflichten bei der Prüfung von Schrott unterwiesen werden.
    (2) Über den Inhalt und den Zeitpunkt der Unterweisung hat der Unternehmer einen schriftlichen Nachweis zu führen und aufzubewahren.

    unterwiesen werden. Es geht dabei um das Auffinden vom Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott.

    Wie habt Ihr das gelöst? Wer macht die Unterweisung? Kampfmittelräumdienst, Feuerwehr, ihr selbst? Was beinhaltet diese Unterweisung?

    Moin, moin,

    folgende Frage habe ich an die Spezialisten hier ;) :
    wir haben eine ältere mobile Sieb- Sortieranlage für Steine die wir auf Stand bringen wollen. Die Anlage wird elektrisch betrieben, den Strom liefet ein auf der Anlage fest installierter Generator der durch einen Dieselmotor angetrieben wird. Das ganze ist auf einem Trailer (mit Reifen) aufgebaut, den man verschieben kann.

    Meine Frage ist: muss die Anlage geerdet werden wenn sie im Betrieb ist? Gibt es irgendwelche Vorschriften dazu? Ich habe nur was zu mobile Stromerzeugungsanlagen gefunden, aber das ist aus meiner Sich etwas anders.
    Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.

    Hallo,

    bei uns im Betrieb laufen einige Bandanlagen (mobile und feste Siebanlagen, Brecher).

    Bis jetzt wurde meines wissens nur die BGUV V3 an den Anlagen durchgeführt. Meine Frage ist jetzt: Welche sonstige regelmäßigen Prüfungen müssen an den Anlagen durchgeführt werden? Gibt es da evtl. was spezielles für die Förderbänder?

    Viele Grüße
    DIMA

    Vielen Dank an alle für die Antworten.

    Ja so weit war ich auch, den Artikel von Arbeitsschutz-Schweißen habe ich auch an die betreffende MA weitergeleitet. Die Vorschriften hatte ich auch schon durchforstet nach einem "Milch-Hinweis", und natürlich wie erwartet nicht fündig geworden.

    Ich sehe das auch so, dass es der richtiger Weg wäre die MA vor dem Rauch zu schützen und nicht versuchen die Folgen davon mit Milch zu bekämpfen. Und damit ist das Thema Milch für mich abgehackt.

    Mich hatt es iteressiert ob das Thema allgemeinbekannt ist und andere damit auch zu kämpfen haben. Ja und wie Andrasta sagt man sollte als FASI das belegen können, deswegen habe ich gehofft es gibt vielleicht etwas offizielles oder zumindest ein Beitrag von irgendeiner BG direkt.

    Sollte es keine Ruhe einkehren so werde ich meinem Chef den Vorschlag von AxelS unterbreiten. Muss ehrlich gestehen von der Seite habe ich das noch nicht betrachtet. :thumbup:

    Bei uns im Unternehmen sind einige Mitarbeiter überzeugt, dass für die Mitarbeiter mit Schweißertätigkeiten Milch bereitgestellt werden muss. Dass es ein Mythos aus der Vergangenheit ist, wollen sie nicht akzeptieren. Auch weil einige das wohl früher irgendwo bekommen haben und die sich damit besser gefühlt haben. Auf ein Hinweis, dass es wissenschaftlich nie bewiesen wurde dass Milch irgendeine "heilende" Wirkung hat, komm ein Gegenargument, dass es auch nie wiederlegt wurde. Wie sieht ihr das? Habt ihr euch vielleicht auch schon mal mit dem Thema auseinander gesetzt?

    *Mil*

    Viele Grüße
    Dima

    Vielen Dank für die Antworten.

    Guudsje: Ja ich habe diese Seiten auch schon gesehen. Diese sind aber für NRW. Ich weiss nicht ob im HH das Gleiche ist. Wenn man z.B. im ERA nachschaut (der ja so ohne Schwierigkeiten im Netz zu finden ist) da gibt es schon große unterschiede in Tarifgruppen zwichen den einzelnen Bundesländern.
    Trotzdem danke für die Mühe.

    Hallo Leute,

    ich wusste nicht so Recht in welches Thema ich meine Frage reinpacken soll, deswegen lasse ich die erstmal einfach hier stehen.

    Ich habe eine Frage: Es geht um ein Jobangebot, das Unternehmen bezahlt nach Tarifvertrag Naturstein und Natursteinwerkindustrie. Vero Tarifvertrag habe ich in dem zusammenhang auch schon gehört. Wo kann ich diesen Tarifvertrag einsehen? Am besten für Hamburg oder Norddeutschland, jenachdem wie es da geregelt ist. Im Netz habe ich nichts gefunden. Vielleicht hat einer von euch sowas.

    Gruß
    DIMA

    Hallo Tanzderhexen,

    wenn man z.B. einen Bagger betrachten, kann der je nach Anbaugerät viele unterschiedliche Funktionen ausführen. Mit einer Schaufel kann er baggern, mit einem Greifer oder Magnet Material umdesponieren, mit einem Holzspalter vermutlich Holz spalten mit einem Erdbohrgerät ... Und es gibt noch viele andere Anbaugeräte, Betonfräse, Hydraulikhammer, Rammbär, Reiszahn etc.

    Ich würde diese Anbaugeräte ähnlich wie in dem Traktorbeispiel als auswechselbare Ausrüstung sehen.

    Vielen DAnk an alee die mir geantwortet haben,

    MrH: So bin ich auch vorgegangen, da sind mir die ganzen erforderlichen Maßnahmen aufgefallen. Wie z.B.:

    5.4 (3)
    Feuerwehrpläne sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zu
    erstellen und aktuell zu halten.

    oder

    5.4 (5)
    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass in regelmäßigen, angemessenen Abständen
    geübt wird, wie Beschäftigte sich beim Freiwerden der im Lager befindlichen Gefahrstoffe,
    bei einem Brand oder in einem sonstigen Notfall in Sicherheit bringen oder gerettet
    werden können. Die Abstände der Notfallübungen sind in der Gefährdungsbeurteilung
    festzulegen.

    Die Gase stehen auf dem Betriebsgelände wo keine Büro- Arbeits- oder Pausenräume in direkter Nähe sind. Hatte nur den Aufwand kleiner eingeschätzt. Ist aber auch mein erstes Lager :)

    AxelS: Unkontrollierter Zerfall? In Flaschen? War mir bis jetzt nicht bekannt.

    Tanzderhexen: Eine richtige Gefährdungsbeurteilung wurde noch nicht erstellt, bis jetzt war erstmal Informationsammeln und Vorschriften prüfen angesagt, werde ich als nächstes Tun.

    Hallo Leute,

    ich bin gerade dabei ein Gaslager einzurichten und komme gerade nicht weiter. Bzw. bin ich mir unsicher ob ich TRGS 510 richtig deute. Es soll ein Lager im Freien sein in dem ungefähr 4-6 Flaschenbündel Acetylen (1 Bündel 16 Flaschen), und 4-6 Flaschenbündel Sauerstoff (1 Bündel 12 Flachen) plus wenige einzelne Flaschen. Inerte Gase kommen auch dazu aber die sind ja erstmal was zusammenlagerung angeht harmlos. Nun komme ich ja schnell über 200 kg. Das heisst da müssen schon zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt werden wie Alarmplan erstellen, Feuerwehrpläne mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erstellen, in regelmäßigen Abständen Notfallübungen durchführen, zur Brandbekämpfung mit Wasser eine Ausreichende Löschwassermenge muss zur Verfügung gestellt werden und viel mehr.

    Aber selbst wenn ich nur zwei Bündel lagern würde, wäre ja schon die 200 kg Grenze überschritten. Ist das dann wirklich so umfangreich oder bin ich da komplett auf dem Holzweg.
    Hat schon jemand sowas Ähnliches gemacht? Ich bin für jeden Tip dankbar.

    @Guudsje
    Danke für denTipp. Werde ich mal testen. :D Falls ihr was in den Nachrichten hört. Obwohl, ich lasse es lieber, den Ruf werde ich nie los 8|
    Wer kontrolliert den den ob ein KiGa ein Notfallmanagement hat und ob es auch "ausreichennd" ist.

    Ich möchte mal das Thema Sport wieder aufleben lassen und gleichzeitig bisschen Abwechslung reinbringen. Ist ja auch klar, dass das Thema Sport schnell langweilig wird wenn es sich fast ausschließlich um Fussball dreht. :D

    In knapp einer Woche, am 15.07 stürzen sich auf dem Gelände des Reiter- und Ferienhof Severloh in Hermannsburg mehrere hundert/tausend Teilnehmer ins feuchte Vergnügen :rock2:
    Ist jemand von euch dabei ?