Beiträge von Werner_VB

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    Hallo an alle,

    im Rahmen einer Gefährdungsanalyse im vorbeugenden Brandschutz habe ich den Betreiber über eine konkrete Gefahr informiert.

    Ist-Zustand:
    Reha-Klinik, Bj. 1971, gemischt belegter Versorgungsschacht geht durch alle Nasszellen, Deckenabschottung fehlt, Feuerwiderstand
    der Schachtwand F 0, BSK in der Abluft fehlt, im obersten Geschoss verläuft die Sammelleitung der Abluft ungeschottet durch den
    notwendigen Flur, veraltete Flucht- und Rettungspläne, keine Brandschutzhelfer, keine Brandmeldeanlage als Kompensationsmaßnahme
    vorhanden usw.

    Fazit:
    Durch eine beliebige Zündquelle in einem Patientenzimmer könnte sich ein Entstehungsbrand entwickeln. (z.B. einem Handy am Ladekabel)Aufgrund der fehlenden BSK in den Nasszellen ist so die Ausbreitung von Feuer und Rauch in die anderen Patientenzimmer möglich.

    StGB Körperverletzung mit Todesfolge, wenn keine Abhilfe geschaffen wird => kommt noch bedingter Vorsatz hinzu.

    Leider hat die Geschäftsführung nicht verstanden in welcher rechtlichen Situation sie steckt!
    Am liebsten irgendwas tun, aber keinen Sachverständigen hinzuziehen und am besten Klappe halten, weil kostet ja Geld!

    Frage: Wie komme ich nun aus meiner Mitverantwortung gemäß der Betreiberverantwortung wieder raus? (Ich bin in Klinik Techn. Leiter)
    Zurzeit fällt mir nur eine Lösung ein - kündigen.

    Wie ist eure Meinung zu diesem Thema?

    MfG Werner_VB