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Ich werde die Einstufung und Gefährdungsbeurteilung natürlich nicht selbst durchführen. Ich bin ja schließlich für die Beratung Verantwortlich und werde auch nur das tun.
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Ich werde die Einstufung und Gefährdungsbeurteilung natürlich nicht selbst durchführen. Ich bin ja schließlich für die Beratung Verantwortlich und werde auch nur das tun.
Das macht bitte die fachkundige Person nach BioStoffV.
Das wäre der Idealfall! ohne Unterstützung kommt auch diser Person nicht weit, so meine Meinung.
Hallo38 Sifa,
es handelt sich nicht um GVO. Das Labor ist noch in der akkreditierungsphase, ich hatte diese Fragen an die zustellige Abteilung auch gestellt und warte auf Rückmeldung.
Manche Sachen kann man halt eben nicht zwischen Tür und Angel beantworten aber das Problem haben wir ja alle, die Frage stellen und meinen, die Sifa´s können gleich und ohne recherge die Einstufung nennen.
Danke AxelS, diese Seite hatte ich bereits gesehen. Da unser Labor auch als "Auftragslabor" tätig ist, kommen da auch andere Erreger in Frage, hierzu muss ich dann wohl alle Erreger, die in Frage kommen recherchieren.
Aktuell sind wir in S1 eingestuft, meine Vermutung nach könnte ein Teilbereich des Labors als S2 eingestuft werden. Das wird sich noch herausstellen.
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Einstufung. Gibt es Checklisten, die bei der Einstufung von Laboren helfen könnten? Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Einstufung gemacht?
In unserem Betrieb haben wir ein eigenes Labor, in dem Nahrungsmittel vor und nach der Verarbeitung (Extraktion) analysiert werden. Ein Bereich des Labors befasst sich auch mit Mikrobiologie. Ich bin mit der BioStoffV (Biostoffverordnung) und den TRBA (Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) vertraut.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Halil
Hallo PeterPan280,
ich habe auch meine Ausbildung mit der Ausnahmeregelung mit "meisterähnliche Tätigkeit" absolviert. Es gab keinerlei Probleme danach. Wenn die BG zugestimmt hat, dann haben die auch zugestimmt, dass du den Job später ausüben darfst.
Ich glaube, dass du gerade Begriffsbestimmungen mit der Anwendungsbereich der Vorschriften verwechselst.
Ich würde an deiner Stelle eine Gefärhdunsbeurteilung erstellen und falls vorhanden Herstellerinformationen einholen. Wenn du dann zu einem Ergebnis kommst, dass du eine Prüfung benötigst, dann sollte ja nichts dagegen sprechen.
Diese von dir beschrieben Tore müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen siehe dazu ASR A1.7 Punkt 7.1.
Dafür gibt es die Betriebsärzte, sie sollten sich damit auskennen und uns Sifa´s dabei unterstützen.
In der TRGS 430 unter dem Punkt 8 steht:
2) Für die Beschäftigten, bei denen der Bewertungsindex für die Isocyanat-
Gesamtkonzentration über 1 ermittelt wurde oder ein regelmäßiger Hautkontakt nicht ver-
mieden werden kann, muss der Arbeitgeber eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-
untersuchung veranlassen23. Nähere Hinweise über den Untersuchungsumfang und die
Beurteilung der Befunde finden sich in den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 27
„Isocyanate“ und G 24 „Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs“.
ob regelmäßig mehr als zwei Stunden oder vier Stunden Handschuhe getragen werden, wie die Vorsorge ausfällt
das ist nicht ganz richtig so!
Laut TRGS 401 heißt es:
Feuchtarbeit sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeits-
zeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben oder häufig die Hände waschen
oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist keine Feuchtarbeit.
wo findest du den markierten Part mit den gleichwertigen Qualifikationen?
Hallo MBischoff,
siehe Link https://www.dguv.de/sifa-onlin…voraussetzungen/index.jsp
Hallo Lolle1,
ich habe die Ausbildung auch mit einer Ausnahmeregelung absolvieren dürfen.
Bei mir hat der Arbeitgeber diese bei der zuständigen BG eingeholt, war auch kein Problem.
DGUV:
mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.
Diese Kanzlei ist als Hotline auf der Homepage und im Unternehmen bekanntgegeben worden.
Diese Lösung ist bestimmt nicht die günstigste Variante oder? Das werden sich nicht alle Betriebe leisten können.
Hallo Mattes,
bist du im Betrieb als Sifa nicht für alles zuständig?
Das Thema wird mich spätestens bei Einreichung einer Beschwerde bezüglich des Arbeitsschutzes irgendwie beschäftigen. Mich würde natürlich ach als Information interessieren wie andere Betriebe sich mit dem Thema ausseinandersetzen.
Sonst bin ich natürlich ganz bei Dir!
Es gibt natürlich auch andere Abteilungen die sich damit beschäftigen sollten.
Hallo,
hat hier schon Jemand Erfahrungen gesammelt?
Was habt Ihr für Lösungen?
Software? Meldekarten? Kummerkasten? etc.
Das Gesetz soll dieses Jahr verabschiedet umgesetzt werden!
Laut DGUV Information 205-003 "Aufgaben , Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" gehört folgendes zu seine Aufgaben:
Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen