Beiträge von wewe

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    Hallo

    Wie sieht's den mit denen aus, die mit dem Skateboard (oder ist das schon wieder out?!?!?!), auf Rollschuhen, mit dem Quad... zur Arbeit kommen?

    Zumindest bei Skateboard und Rollschuhen bin ich der Meinung, dass es mal eine Festlegung gab, dass es sich hier nicht um "Verkehrsmittel" handelt und deshalb auch kein Wegeunfall anerkannt wurde. (Ist aber nur schwach bei mir im Hirn verankert, fragt mich bitte nicht nach der genauen Quelle)

    Noch eine weitere Info zum Thema Ethanol bei Schwangeren. Wir setzen zum Beispiel Sterilium zur Handdesinfektion ein. Hartmann als Hersteller bietet entsprechend eine Stellungnahme zum Thema Handdesinfektionsmittel und Schwangerschaft an (zusammenfassend: alles gut, bei normaler Anwendung). Damit konnte ich zumindest bei mir die letzten Zweifler überzeugen.

    Andere Themenpunkte lassen auch eine gewisse Akzeptanz zu. So z.B. Lärm, wenn man im Tagesäquivalent (ungeschützt) bei unter 80 dB liegt. Das ermöglichte bei uns einer Schwangeren zumindest für 45 min/Tag in die Produktion zu gehen.

    Kenne aber auch Firmen, die bei Schwangerschaften gleich kategorisch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, auch wenn durchaus eine Weiterbeschäftigung möglich/vorstellbar gewesen wäre.

    Hallo,
    wir können aus verschiedensten betrieblichen Belangen auch keine "Inhouse"-Schulung organisieren. Die Kollegen werden also an externe Dienstleister zum EH-Kurs geschickt. Wir arbeiten am Standort mit einem Standard-Anbieter zusammen. Ansonsten kann aber auch jeder Kollege einen EH-Anbieter seiner Wahl nehmen. Wir organisieren dann die Anmeldung bei der BG und die dazu nötigen Formulare. Klappt eigentlich problemlos.
    Es ist also bei den Außendienstlern eigentlich nur eine Frage der Organisation. Wenn die interne Regelung vorgibt, dass einzelne Außendienstler das machen sollten, muss dann mal ein Arbeitstag dafür herhalten, dass er zu einem Kurs geht. Bisher gab es bei interessierten Kollegen bei uns wenig Probleme, dass entweder wir nach deren Wünschen einen Kurs organisierten oder sie sich selbst bei einem regionalen angemeldet haben.
    Unser "Standard-Anbieter" bietet i.a. 2-3 Kurse pro Woche an. Da kann man immer einen einzelnen anmelden und hinschicken. Man muss nicht immer als Gruppe aufschlagen.

    Gruß

    Hallo,
    es könnte sich auch ein Blick in die

    • VMBG Mitteilungen 6/2009; MMBG; 2009
    • DGUV-I 212-139; DGUV; 2016
    • DGUV-R 100-001; DGUV
    • Checkliste Alleinarbeit BGHM; 2009

    lohnen. Habe momentan die Links nicht dazu verfügbar, aber sie mal bei der Bewertung bei uns berücksichtigt.

    Gruß

    Hallo @wewezunächst habe ich lediglich den Auszug aus der Vorschrift wieder gegeben. Details was ein geeigneter Arzt ist, steht aktuell nicht in der (Entwurf)Vorschrift.
    ...
    Wie kommen Sie zu der Feststellung dass irgendein eingetragener Verein (GTÜM oder ähnliche) Vorschriften bezüglich ärztlicher Qualifikationen festlegen könnten?

    Hallo AL_MTA,
    ich darf auch Einsatztaucher betreuen, aber aus den Rettungsorganisationen. Dort gilt die von mir eingangs zitierte DGUV 105-002 seit Mitte letzten Jahres. Dort findet sich im auch schon erwähnten Punkt 5.4.2 der Passus, dass GTÜM-Ärzte die Untersuchung durchführen dürfen, wenn sie sich an die G31-Bedingungen halten.
    Es ging eigentlich schon länger das Gerücht, dass die DGUV105-002 mit der Fw DV8 und vergleichbaren Vorschriften des THW und Pol vereint werden sollten. Nur ist das noch nicht geschehen. Ich hatte nun aber vermutet, dass bei der Überarbeitung der FwDV8 auch ein vergleichbarer Satz mit Eingang findet.
    Zumal doch bei der Truppzusammensetzung folgendes erwähnt wird:

    Zitat von DGUV105-002

    5.3.1 Taucheinsätze dürfen nur von mindestens einem Tauchtrupp ausgeführt werden. Eskönnen Tauchtrupps aus Personal unterschiedlicher Hilfeleistungsunternehmen,Feuerwehren oder Behörden gebildet werden.

    Ohne weitergehende Angleichung / Verschmelzung der Vorschriften würde das nämlich wenig Sinn machen (Zumal sie eigentlich schon über 95% deckungsgleich sind).

    Übrigens ist auch hier interessant, dass für den Signalmann nunmehr explizit eine G25 gefordert ist. Hier also keine eigene Einschätzung des Unternehmers erfolgen kann, sondern die G25 definitiv gefordert ist.
    Ich sauge mir also nicht aus den Fingern, dass die GTÜM-Ärzte anerkannt sind, sondern der Begriff wurde anscheinend wohlweislich der Verfügbarkeit von Betriebsmedizinern mit tauchärztlicher Erfahrung eingebunden, um dem Sorge zu tragen, dass immer weniger Ärzte für die Untersuchungen überhaupt noch zur Verfügung standen. Bei mir in der Gegend sind die Ärzte, die die G31 machen, in den letzten Jahren deutlich weniger geworden und viele Betriebsmediziner trauen sich selbst auf Anfrage nicht zu, die G31 durchzuführen, da sie keine Kenntnisse der Tauchmedizin haben. Da ist es nur "weise" gewesen, den Umfang der Ärzte wieder zu erweitern (ähnlich wie es schon damals zu Zeiten der "ermächtigten" Ärzte auch schon war).
    Ich hoffe, zumindest für die Tauchvorschrift damit ein wenig mehr zur Klarheit beigetragen zu haben.

    Gruß


    Nichts anderes steht in dem von @AL_MTSA zitierten Text. :whistling:
    Gruß Frank

    Hallo Frank,
    es war nur mit dem Hinweis verbunden, dass bei den Tauchern das genauer spezifiziert ist. Da ist explizit eine Ausbildung durch die GTÜM (oder vergleichbar) gefordert. Es geht folglich keine andere Qualifikation (also kein Arzt, der meint durch das Sehen von Costeau- oder Hans Hass Filmen Ahnung zu haben). Das war eine der Fragen, die oben nach der Qualifikation der Ärzte gestellt wurde.
    Da gerade im Bereich des Tauchens viele Überschneidungen zwischen Freizeit- und Berufstauchern bestehen, fühlen sich viele Ärzte ermächtigt über IGeL da Geld zu machen. Da wird auch häufig vom Untersuchungsspektrum der G-Untersuchung abgewichen. Und die von den GTÜM-Ärzten normalerweise durchgeführte Untersuchung weicht in Details von der G-Untersuchung ab.
    Deswegen finde ich den spezifischer formulierten Satz aus der Tauchvorschrift schon besser, als den etwas mehr unspezifisch formulierten Passus aus der neuen Feuerwehr-Vorschrift.
    Gruß

    Hallo,
    zumindest bei den Tauchern ist es etwas genauer beschrieben. Ich zitiere aus der "neuen" (letztes Jahr veröffentlichten) DGUV 105-002 Tauchen in Hilfeleistungsorganisationen:

    5.4.2 Die gesundheitliche Eignung ist durch eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anhang9 nachzuweisen. Die dieser Bescheinigung zugrunde liegende Untersuchung istnach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 von einemArbeitsmediziner bzw. einer Arbeitsmedizinerin, einem Betriebsarzt bzw. einer Betriebsärztin,einem Arzt oder einer Ärztin mit mindestens einem GTÜM-Diplom Inach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜMe.V.) oder fachlich gleichwertigen Arzt oder Ärztin durchzuführen.

    Also nicht jededr niedergelassene Arzt kann das machen, sondern er soll entsprechende Qualifikationen aufweisen, die ihm ermöglichen die Tauglichkeit zu bescheinigen. Ebenso kann er nicht nach Gutdünken untersuchen, sondern muss sich schon an die G31 halten.
    Es ist folglich nicht ein Ding des Handauflegens, sondern es bleibt bei einem vorgegebenen Schema. In wie weit der "Prüfling" sicherstellen kann/muss, ob der Arzt "fähig" ist, gehen immer noch die Diskussionen hoch her.

    Gruß

    Hallo.
    mache das Thema aber möglichst "klein". Ein Thema wie "Sicherheit auf Baustellen" dürfte viel zu umfänglich werden. Selbst kleinere Themen können meist schon aufwändig genug sein. Die Idee mit der schon betreuenden Fasi zu reden dürfte recht schnell gute Themen geben. Dann hat man schnell etwas, was die Firma wirklich vorwärts bringt.
    Ich habe aber häufig erlebt, dass bei Heißabeiten Probleme mit der Freigabe / Brandwache nach den Arbeiten bestehen und ähnliche Themen gehabt. Also warum nicht ein Thema wie "Freigabe und Sicherstellung des Brandschutzes bei Heißarbeiten" oder als Klimaanlagenbauer habt Ihr sicherlich viel mit Kältemitteln zu tun. Auch da lässt sich sicher vieles zum Thema Gefahrstoffrecht und ähnlichem finden. Bei Wartungen wird viel mit Hubsteigern gearbeitet, habt Ihr da schon Ausbildungen, Betriebsanweisungen, Einweisungen, Unterweisungen ...?
    Also offen mit Vorgesetzten oder SiBes, ggf. auch Kollegen im Betrieb sprechen, wo die ein Manko sehen, mache aber das Thema nicht zu aufwändig (Bei dem Thema "Installation und Inbetriebnahme einer Kälteanlage" dürfte der Umfang viel zu groß für Dich werden wegen Koordination mit anderen Firmen, Baustellensicherheit, Transport der Maschinen, Installation, füllen der Kältemittel, E-Prüfung, Inbetriebnahme....).

    Gruß

    Hallo,
    bin gerade mit der Thematik der Flimmerfreiheit von LED-Lampen beschäftigt. Habe auch verstanden, dass durch Gleichrichtung meistens ein Flimmern bei 100Hz vorliegt und das ggf. durch Glättungskondensatoren reduziert werden kann.
    Ebenso verstehe ich die Möglichkeit des Stroboskop-Effektes bei bewegten Maschinenteilen. Und genau da wird es nun interessant für mich. Kann mir jemand Tipps geben, wo eine Beleuchtung mit 100Hz zu Problemen führt? Ich komme aus dem Lebensmittelbereich und habe da viel mit Pumpen und Förderschnecken, aber auch Ventilatoren und Mühlen zu tun.
    Wie sieht das bei Instandhaltungsarbeiten mit Flex oder Schleifern aus. Kann mir einer da mit "praxisrelevanten" Erfahrungen dienen, die über die theoretische Möglichkeit des Stroboskopeffektes hinausgehen?
    Ich freue mich über jede Art der Hilfestellung. Vielen Dank im voraus.

    die Abreissblocks sind eine gute Idee.In einem meiner Unternehmen kombinieren wir das mit einem abschließbaren Briefkasten, der quartärlich, vor einer ASA-Sitzung, geleert wird.
    Den Schlüssel hat der Bereichsleiter; dieser wertet die Einträge bis zur ASA-Sitzung aus.
    Im Falle eines meldepflichtigen Unfalls wird der Zettel direkt beim Bereichsleiter abgegeben.

    Auch wir nutzen den Block mit einem Briefkasten. Nur leeren wir ihn werktäglich einmal. So kann dann auf Handlungsbedarf besser reagiert werden. "Echte, meldepflichtige" Unfälle werden über ein gesondertes Formular direkt an die Mitglieder des ASA mit Mail verteilt.
    Gruß

    Hallo,
    - Hamburg
    - RWA im außenliegenden Treppenhaus über eine Höhe von ca. 15m
    - RWA existiert, bisher aber mit "ungeschützten" Kabeln für die Auslösung. Bisher wurden bei den regelmäßigen Prüfungen die Systeme nicht bemängelt. Nun wollen/müssen wir eine ersetzen, und die Firma meint, dass nun der Rauchmelder bei den Kabeln da sein müsse. Das kann ich in den Muster-Verordnungen auch wiederfinden.
    Bleibt bloß die Frage, ob ich meine "alten" Systeme so bestehen lassen kann, oder ob ich da schon längst in eine Nachrüstpflicht reingerutscht bin, ohne es zu wissen, bzw. gesagt zu bekommen.

    Gruß

    Auch wir haben problemlos auf die Verbandsblöcke umgestellt. Weiterhin wird bei der monatlichen Kontrolle der Verbandskästen kontrolliert, ob jemand vergessen hat, eine Meldung rauszureißen, so dass der Datenschutz gut eingehalten ist.
    Das hat auch einen netten Vorteil... Ich bekomme die Meldungen als FaSi direkt und kurzfristig, so dass manch ein Kollege sich schon wunderte, dass ich binnen 1-2 Tagen bei ihm nachfragte und nach den Umständen der Verletzung fragte.
    Denn aus manchen Meldungen kann man auch im Sinne der Prävention doch Verbesserungen ableiten, oder man wird auf unsichere Zustände so hingewiesen.
    Gruß

    Hallo,
    wir müssen eine RWA im Treppenhaus ersetzen. Kommentar der Fachfirma ist, dass wegen der nicht feuergeschützten Kabel ein Rauchmelder am Treppenende notwendig sei. Das kann ich momentan nachvollziehen. Habe ich aber auch die Pflicht, nun alle Treppenhäuser bei uns im Betrieb entsprechend nachzurüsten, wenn ich mit einem anfange? Bisher ist das Thema bei den regelmäßigen Prüfungen der RWAs durch die Fachfirmen nie angesprochen worden und sie sind auch immer abgenommen worden. Nur bei er Erneuerung scheint das auf einmal ein Thema zu sein.
    Kann mir da einer weiterhelfen?
    Dank im voraus

    Hallo,
    hat zwar nicht viel mit der Lagerung zu tun, aber man sollte den Umgang mit den Flächendesinfektionsmitteln beachten. Viele der Mittel (Chlor, quaternäre Ammoniumverbindungen...) erfordern ein Abspülen mit Wasser nach der Desinfektion mit dem Mittel.
    Es gibt nur wenige, die ein Nachspülen nicht erfordern (z.B. alkoholische Mittel). Diese kämpfen dann aber ggf. mit anderen Nachteilen wie z.B. leicht entflammbar ...
    Auch weniger im Sinne des Arbeitsschutz ist es aber bei Desinfektionsmitteln im Nahrungsmittelbetrieb wichtig, eine Lebensmittelkonformität nachgewiesen zu haben.
    Gruß

    Hallo frischmax,
    je nach Anlage/Anlagengröße solltest Du einzelne Arbeitsschritte für die Beurteilung rausnehmen.
    Eine alte Papierschneidemaschine kann schon eine Herausforderung sein, wenn es um die Themen Klemm- und Schneidegefahr gibt. Da könnte man ganz schnell Abweichungen je nach Alter und Umbauten finden. Also vielleicht ein dankbaaes Thema.
    Bei Digitaldruck ist einfach die Frage wie groß die Maschine ist und wie gut die Liefer-Firma für die Errichtung vorgearbeitet hatte. Eventuell kann man da aus den Betriebsanleitungen einiges an Gefährdungen rausfinden. Aber ansonsten dürfte es da ggf. auch mit Staubbelastung, Lärm, Klemm-, Schnittgefahr, Einziehen, Strom... interessante Gefährdungslagen geben. Wenn es in einem Anlagenaufbau mit Förderern... eingebunden ist, ist auch die CE ein Thema. Wie funktionieren alle Sicherungsschaltungen, gibt es eine Gesamtkonformität...
    Ich habe bei mir für einen einfachen Vorgang wie anheben eines BigBags mit Schüttgut, öffnen und entleeren in eine Förderschnecke 21 Gefährdungen gefunden, von denen ich zwar 15 gleich in der Beurteilung wegdiskutieren konnte. Aber dennoch hatte ich mit den restlichen 5 Gefährdungen Spaß genug.
    Eine sinnvolle Abgrenzung kann also hilfreich sein. Wir sollten auch den Lebenszyklus mit betrachten, also auch solche Dinge wie Wartungsarbeiten oder Störungsbeseitigung.
    Gruß