Sturz und Stolpern ist ungefragt - Top 1
Aber meine Frage war ja nicht die Auswahl der Schuhe sondern...:
Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!
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Neues Benutzerkonto erstellenSturz und Stolpern ist ungefragt - Top 1
Aber meine Frage war ja nicht die Auswahl der Schuhe sondern...:
Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!
ZitatDas Durchnässen ist keine pauschale Infektionsgefährdung.
Möglicherweise habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt, sofern jedoch offene Schuhe getragen (also Sandalen oder der klassische Birkenstock) ist eine Infektionsgefahr möglich (wenn auch mit niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.
Allerdings kann man ein Durchnässen der Schuhe mit einem "halbwegs" vernünftigen Schuh (z.B. Crocs Specialist) oder Turnschuhe aus Kunstleder bereits vermeiden.
Der Riemen ist - meine Erfahrung - ein reines Alibi
Hier stimmte ich Dir zu, dennoch lasse ich es mir ähnlich wie bei Brandschutztüren nicht nehmen, die Mitarbeiter stetig darauf hinzuweisen.
Hallo liebe Sifa'nisten,
ich hätte gerne die ein oder andere Meinung.
Innerhalb unserer Gefährdungsbeurteilung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Schuh über folgende Eigenschaften verfügen müssen:
- (nach vorne) geschlossener Schuhe
und
- hinten mindesten über ein Riemen (besser wäre natürlich ein Turnschuhe, aber die Firma Crocs stellt auch für den "medizinischen Sektor" einen passenden Schuh bereit - den Specialist II)
Die möglichen Gefährdungen sind Durchnässen bzw. die dadurch mögliche Infektionsgefährdung.
Jetzt ist die Frage, ob dies bereits eine Maßnahme nach §3 Abs. (3) des ArbSchG darstellt!
Hallo Zusammen,
ich benötige wieder etwas Schwarmwissen.
Aufgrund der aktuellen Lage wird ein "RLT-Raum" aktuell als Lager verwendet, mein Verstand sagt mir, dass dies nicht im Sinne des Brandschutzes ist. In technischen Räumen sollte einfach nichts gelagert werden!
Allerdings finde, zumindest aktuell, keine Vorschriften welche dagegen sprechen. Natürlich habe ich die Suche im Forum schon betätigt.
Sicherlich wird die Gebäudeversicherung etwas dagegen haben, jedoch hätte ich gerne etwas mehr Futter.
Hier ein Link zum Prüfen der Zertifikate vom polnischen Institut
Die ist leider nur uninteressant für die FFP2 Masken - ICR ist keine benannte Stelle und darf keine Masken prüfen.
Interessant wäre, ob es irgendwo eine Liste mit "zugelassenen" chinesischen Maskenhersteller gibt.
Aktuell finde ich nur etwas von der FDA.
Guten Morgen zusammen,
ich habe heute morgen nochmal ein Dokument gefunden :-/
Anscheinend dürfen Masken nach chinesischer Zertifizierung "GB2626-2006 KN95" importiert und für den medizinischen Gebrauch verwendet werden.
Wenn ich mir diesen Link jedoch betrachte stelle ich mir die Frage, ob ich das überhaupt möchte.
Ich als Laie kann die Masken gar nicht beurteilen und anscheinend ist da jeglicher Schrott bei.
SimonSchmeisser - Vielen Dank für die Rückmeldung, dennoch müssen wir in NRW grade im raum Düsseldorf auf den Brandschutz achten. Durch den Flughafenbrand sind die etwas vorsichtiger. Allerdings verlief das Gespräch gut, es werden nur Materialien nach Brandklasse B1 oder A1/A2 verwendet. Wobei ich berufsbedingt skeptisch bleibe und auf weitere Unterlagen warte.
https://www.eu-esf.org/covid-19/4513-…ficates-for-ppe
Hier ist auch noch eine aktuelle Zusammenfassung zum Thema
Wir hatten das angefragt, kostet 10.000€ ... die IFA ist auch berechtigt das zu tun. Sind günstiger und freundlicher. Dafür hatte Dekra im Angebot, dass man nach 3 Tagen ein Ergebnis hätte.
Vielen Dank für die Info.
Habe zwischenzeitlich eine Meldung der IFA bekommen
Die nehmen wohl keine Aufträge mehr an.
Wir sind grade dabei unsere Anmeldung (Betreiben mehrere Praxen) mit Maßgefertigten Spuckschutzwänden (Material wird heute besprochen) auszustatten.
Ich prüfe grade das Thema Brandschutz, habt ihr da bereits einige Anhaltspunkte oder eigene Erfahrungen?
Schau mal auf folgende Seiten: European Safety Federation und IRC Polen
Die Produkte die diese "Zertifikate" haben sind nicht für den EU Markt ausreichend geprüft.
Einer unserer Lieferanten macht jetzt den Schnelltest bei der DEKRA - wenn er diesen nicht besteht, sind nach seinen aussagen knapp 1Mio Masken für den Müll.
Wie läuft das mit dem Schnelltest? Habt ihr eine Anfrage bei der DEKRA gestellt?
Hallo Katharina,
ja, schau mal auf der Seite: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/arb…rus-186583.html
Auf der Rechten Seite sind die Fake-Zertifikate.
Daher dürften Sie auch nicht die EN 149 zertifizieren dürfen.
Ich hatte bzgl. der Validierung eines Zertifikates ein sehr freundliches Gespräch mit der IFA (DGUV-Test). In diesem Gespräch wurde ich ausdrücklich vor ECM (Ente Certificazione Macchine) gewarnt sowie vor einem polnischen Unternehmen (ICR Polska) beide dürfen keine PSA zertifizieren.
Moment -.- Ich starte die Diskussion
Wenn die Übergangsfrist besagt, das die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 4.1 entsprechen müssen... Dann drehe ich mich schon wieder im Kreis.
Einen Notfallplan haben wir im Krankenhaus, und wenn ich jetzt diesen Satz aus der 4.1 Zitiere;
"Sofern kein Notdienst vorhanden sein muss, ist der Notfallplan nach Satz 2 in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen"
Einer unserer Haustechniker ist immer vor Ort, passend ist also ein "Notdienst" vor Ort (Aufzugwärter, welcher auch befreien kann - beauftragte Person) und somit wäre keine Zweiwege-Kommunikation notwendig. Ergebnis kommt natürlich in die Gefährdungsbeurteilung.
Vielleicht sollte ich erwähnen, ich bin nicht gegen die Zweiwege-Kommunikation. Aber ein wenig Futter zu haben Es gibt ja immer so Personen im Unternehmen
§ 24 Übergangsvorschriften
2) Aufzugsanlagen, die vor dem 1. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden, müssen
bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 entsprechen.
Vielen Dank
Ich sag doch, irgendwie den Wald nicht mehr gesehen.
Hallo liebe Sifanisten/innen,
vielleicht sehe ich grade den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich finde den Passus nicht und benötige die geballte Ladung Schwarmwissen.
Laut diversen Webseiten (Kone; TÜV) ist ab dem 01.01.2021 eine Zweiwege-Kommunikation notwendig. Schaue ich in die BetrSichV (Anhang 1 Abs.4) finde ich dort nur:
"Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen und einem Notdienst vor der Inbetriebnahme zur Verfügung zu stellen, damit dieser auf Notrufe unverzüglich angemessen reagieren und umgehend sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten kann. Sofern kein Notdienst vorhanden sein muss, ist der Notfallplan nach Satz 2 in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen. Der Notfallplan nach Satz 2 muss mindestens enthalten:"
Einen Notfallplan haben wir bereits aushängen, die Frage die ich mir jedoch stelle ist: WO ist definiert, dass wir künftig zusätzlich die Zweiwege-Kommunikation benötigen?
In der TRBS 2181 - finde ich diesbzgl. auch nichts.
Ich danke jetzt schonmal denen, die mich wieder auf den richtigen weg führen
Mir fällt zu dem Thema direkt noch eine Frage ein
Es handelt sich um eine umfunktionierte Wohnung. Innerhalb der Wohnung dürfen wir Schilder anbringen, jedoch dürfen wir im Hausflur keine Beschilderung anbringen.
Somit wäre der Fluchtweg ja nicht vollends durch gekennzeichnet.
... Ja es gibt Vermieter, welche keine Veränderungen in ihren Hausfluren wollen...!
Meine 50 Cent....
Es geht nicht um 50 Cent, wenn Schilder angebracht werden müssen.... dann müssen Schilder angebracht werden.
Dennoch empfinde ich es als Fragwürdig, ob es wirklich Sinn macht in kleinen Arbeitsstätten auf eine F&R-Kennzeichnung zu pochen.
In meinem Beispiel geht es um eine "Wohnung" mit 100 QM, bei 5 Zimmern + 2 Bädern sind die Zimmer nicht allzu groß und der Fluchtweg mehr als eindeutig.
Ich meine beim verlassen eines Raumes fällst du fast in die Haustüre!
Die eine Arztpraxis ist nur exemplarisch, gibt ja bestimmt noch mehr vergleichbare Arbeitsplätze.
Die Diskussion kam bei uns in ähnlicher Form mit der UK auf. Zwar keine Arztpraxis aber eine sehr überschaubare Arbeitsstätte (nur EG und 5 Räume, Flur).