Beiträge von schoettles

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    Ja das mit den Feuerlöschern war nicht ganz ernst gemeint :) Bis auf meinen jetzigen Arbeitgeber habe ich früher auch immer als Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer ausgebildet.

    Das Ganze zielt eher drauf, dass die ETEM das so darstellt als könne man das mal so nebenbei per PowerPoint machen. Zumindest bei den Evakuierungshelfern. Mir war nicht klar das es diese noch gibt. Mit der ASR 2.2 wurde ja das Wort Brandschutzhelfer offiziell eingeführt und ich dachte bisher immer damit seien auch die Evakuierungshelfer gemeint. Im Grunde ist die Aufgabe ja irgendwie gleich.

    Ich nehme mal mit es halt sich nichts geändert und die Zeitschrift hat mich hier in die Irre geführt ^^ . Danke!

    Gruß Stefan

    Hallo zusammen,

    ich wollte dieses Thema nochmal noch oben holen. In der aktuellen ETEM 6/2017 gibt es einen Artikel zum Thema Evakuierungshelfer. Dazu auch der Link zu einer Stellungnahme der BGETEM http://www.dguv.de/medien/inhalt/…rungshelfer.pdf

    Dort wird klar geschrieben, dass die Ausbildung schon durch die jährliche Unterweisung möglich wäre. Weiterführend findet man ähnliche Theman auf anderen Seiten.
    https://www.arbeitssicherheit.de/themen/brandsc…im-betrieb.html


    Jetzt stelle ich mir aber wieder die Frage wie es mit dem Brandschutz aussieht. Klar sollten alle Mitarbeiter im Notfall wissen WO SIE SIND und WIE SIE RAUS KOMMEN. Das dann verletzte und andere Personen mitgenommen versteht sich eigentlich von selbst. Gleichzeitig schreibt aber die ASR 2.2 das 5% der Beschäftigen im Umgang mit Brandbekämpfungsmitteln ausgebildet sein sollen.


    Ist das nun wieder etwas ganz anderes? Man könnte ja auch sagen, die Handhabung eines Feuerlöschers ist sehr einfach. Jeder kann diese bedienen und im Notfall gilt sowieso: Einrettung!


    Wurden hier mal wieder die Begriffe Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer verwechselt? Weil der Hinweis mit der Brandbekämpfung fehlt in der Stellungsnahme total und ist durchaus verwirrend.

    Ja das mit der Ölprobe wollen wir jetzt über den Netzbetreiber machen lassen. Da werden wir dann hoffentlich auch noch einen Tipp bekommen. So oder so das Teil ist ja 30 Jahre alt. Eine Heizung hätte man schon längst rauswerfen müssen. Problem ist nur das gerade so viel in der Galvanik kaputt ist (Tank muss getauscht werden, Messergeräte veraltet...) dass dieser Gleichrichter jetzt das finanzielle Fass zum überlaufen bringen könnte.

    Uhi uhi uhi. So viel zum Lesen und das am Montag morgen ;)

    Also so wie ich das lese scheint ja der "Besitz" sei es aktiv (damit Arbeiten) oder Passiv (z.B. wie hier in einem Bauteil) von PCB ja verboten zu sein. Das wohl scheinbar seit dem 31.12.99.

    Was mir jetzt noch nicht klar ist, ist es ok wenn das Öl nur einen PCB-Anteil von 50mg/kg hat oder muss es generell entsorgt werden? Das ist irgendwie alles so schlammig ausgedrückt. Ich erwarte irgendwie den Satz: PCB ist verboten und muss entsorgt werden sonst Geldstrafe :)

    @Waldmann
    Das mit der Dichtigkeit ist so eine Sache. Laut Instandhaltung (und die Person kennt den Transformator seit den 70ern) wurde da noch nie Öl nachgefüllt. Die Flecken müssen wo anders herkommen. Selber kann ich das aber auch nicht sagen. Dummerweise kann keiner sagen ob dieser noch gefüllt ist. Im Gegensatz zu den neueren Modellen besitzen diese kein Schauglas.

    Ich denke wir sollten uns hier einfach mal mit unserem Netzbetreiber unterhalten. Dieser ist ja kein Verkäufer von Gleichrichtern, somit sollte er da ganz anders rangehen als der besagte Vertreter. Wobei ich mir bei diesem auch gewünscht hätte er hätte uns gesagt ob dieser Typ mit PCB-Haltigem Öl gefüllt ist. Schließlich vertritt er den Hersteller welcher diesen in den 70ern geliefert hat.

    Hallo zusammen,

    diese Woche hatten wir den sog. Nebelkerzeneffekt im Haus ;) Ein Anruf aus der Galvanik besagt, dass unsere Gleichrichter verhaltet sind wohl PCB-Haltiges Öl beinhaltet. Es wären auch dunkle Tropfstellen auf dem Boden unterhalb zu sehen. Am Ende hat der Kollege alle Bereichsverantwortlichen und die Instandhaltung dazu bewogen über dieses Thema zu diskutieren. Ob da PCB vorhanden ist, ist das System dicht usw.... Am Ende stellte sich heraus das die Info wegen dem "Problem" von einem Vertreter von Gleichrichtern kam, der hier wohl ein gutes Geschäft gewittert hat :)

    Naja so oder so. Ein paar der Gleichrichter stammen tatsächlich aus den 70er Jahren und beinhalten wohl mit großer Sicherheit PCB-Haltiges Öl. Die frage ob wir hier was machen müssen wurde dann am ende auf die FASi abgedrückt ;) Hatte hier jemand ein ähnliches Thema? Die Instandhaltung hat versichert, dass die betroffenen Gleichrichtiger vollständig verschlossen sind und auch kein Öl heraustropfen kann. Selbst wenn würde das Öl höchstens in die Abwasserbehandlungsanlage geraten und dann dort anhand der täglichen Analysen gefunden werden. Dann haben wir tatsächlich ein Entsorgungsthema. Umweltschäden können wir aber ausschließen!

    Ich habe jetzt mal etwas im Netz gesucht, aber wirklich gefunden habe ich nichts. Z.B. solche alten Dinger müssen ausgetauscht werden usw. So wie ich das sehe müssen wir, solange die Gleichrichter kein Schrott sind, erst einmal nichts machen. D.h. auch keine Analyse des Öls durchführen. Sehe ich das richtig? Von meiner Seite geht von diesen Gleichrichtern keine Gefahr für Mensch und Umwelt aus.

    Gruß Stefan


    EDIT:
    Ich habe gerade nochmal etwas gefunden. Die "Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane" aus 2000 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pcbabfallv/gesamt.pdf
    Dort bin ich über den § 2 Pflichten zur Entsorgung gestoßen. Unter Absatz 2 werden Transformatoren genannt. Aber auch eine Ausnahme welche ich leider nicht verstehe :(

    Ich wollte dieses Thema nochmal nach oben hohlen.

    Selber bin ich die letzten Jahre als Brandschutzbeauftragter tätig. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber gibt es schon einen Brandschutzbeauftragen und man will diesen auch da belassen. Meine letzte Schulung liegt nun wieder in 2016 3 Jahre zurück. Jetzt muss ich schauen ob ich diese Qualifikationen aufrecht erhalten soll oder nicht.

    Wir haben nun einmal die DGUV die sagt das man innerhalb von 5 Jahren fortgebildet werden muss. Die vfdb-Richtlinie 12-09/01 : 2009-03 (02) („Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“) besagt aber 3 Jahre.

    Was gilt hier nun?

    Hallo zusammen,

    wir haben ein Bappu inkl. externem Anemometer. Denke das Gerät kennen ja viele. Jetzt gibt es was neues. Die Anzeige der Windgeschwindigkeit konnte bisher immer über den "Funktion" Button ausgewählt werden. Gestern bringt mir ein Sicherheitsbeauftragter das Gerät zurück und meint die Funktion ist nicht mehr vorhanden. Getestet und stimmt.

    Kennt sich hier einer aus? Weiß einer wie man diese Anzeige wieder zurück holt. Normal kann man bei dem Gerät ja nicht so viel einstellen. Es ist auch noch so ein altes ohne Farbdisplay. Glaube die Aktuellen sehen da alle etwas moderner aus und haben bestimmt auch mehr Funktionen. Ist da vielleicht etwas defekt und muss es eingeschickt werden?

    Danke für euren Ratschlag.

    Gruß Stefan


    P.S. wenn jemand diese Frage liest und auch dieses Gerät einsetzt. Wie oft lasst ihr dieses den Kalibrieren? Ich habe mir hier mal ein Angebot zukommen lassen. 250€. Bei den Sparmaßnahmen im Konzern will man das bestimmt nicht machen. Daher die Frage wie oft und ob überhaupt jemand das Gerät zum Kalibieren aussendet. Laut Aufkleber am Gerät hätte es vor 12 Monaten zur Kalibrierung gemusst.


    Hast Du einen Nachweis, dass das Holz ungbehandelt ist? Wenn nicht, musst Du vom schlimmsten (in diesem Fall behandeltem Holz) ausgehen.

    Ja so sieht das der Entsorger wohl auch. Darum deklariert er es automatisch als Behandelt. Er sprach auch davon das oftmals Teile der Paletten lackiert sind bzw. mit etwas beschriftet wurden.

    Wir bekommen auch viele solche "Selbstbaupaletten" (aus Pressspan und zusammengeleimte "Zahnstocher") aus China. Diese werden von den Leuten im Wareneingang direkt auf eigene bzw. EURO-Paletten umgepackt. Die "China-Paletten" fliegen dann natürlich in den Holzcontainer. Wer will so etwas schon daheim verbrennen ;)

    Also das Thema selber hatte ich vor kurzem auch auf dem Schirm. Bin neu im Unternehmen und auch der Abfallbeaufragte. Meine Vorgängerin hatte auch das seit Jahren durchgeführte "mit nach Hause nehmen" aufgrund der Begründung mit dem KrWG beendet und dafür natürlich auch Verachtung geerbt. Ist man ja in unserem Job gewohnt ;). Bis dato sind die Mitarbeiter am Wochenende auf den Hof und haben einfach den Container leer geräumt.

    Ich selber hatte jetzt natürlich die gleiche Anfrage. Neue Person, neues Glück. Oder so... Selber kannte ich das auch so, dass in der Zeit als ich noch externer Berater war, in den Unternehmen das Holz einfach so mitgenommen worden ist. Da ich hier aber verantwortlich bin dachte ich auch ich frage lieber unseren externen "Gesetzesprüfer". Er hat mir "natürlich" sofort davon abgeraten.

    Begründung: Als Unternehmen muss ich nach KrWG nachweisen wie die gesamte Kette von der Beschaffung bis zur "Übergabe" an den Entsorger von statten geht. Sind ja auch 14001 Zertifiziert. Im Grunde möchte man sogar vom Entsorger ein Zertifikat sehen das diese es entsorgen dürfen.

    Weiter fand ich es interessant das unser Entsorger das "Altholz" seit letzten Jahr nicht mehr als "AVV150103 Altholz, umbehaltet" sondern als "AVV170201 Altholz, behandelt" abholt. Kostentechnisch hat sich nichts geändert. Damit ist klar das es sich hier nun sogar um behandeltes Holz handelt. Rücksprache mit dem Entsorger war, die sehen das so. Wie kann ich dieses Holz nun Mitarbeitern geben, die dass dann zu Hause im Ofen ohne Filter verbrennen? Auch wenn mein Unternehmen wahrscheinlich rund 10.000€ Entsorgungskosten sparen könnte. Immerhin sieht das die Leitung hier auch so: Lieber Zahle ich 10.000€ als am Ende vielleicht 100.000€ Strafe zahlen zu müssen.

    Im Großen und Ganzen ein blödes Thema. Ich selber sehe es auch pragmatisch und würde das daheim im Ofen verbrennen, doch die Theorie sieht leider anders aus.

    Otoplastiken werden bei den Mitarbeitern schon eingesetzt. Wir haben wegen den Stanzmaschinen in vielen Bereichen eine Tragepflicht. Es geht hier speziell um einen Vorgesetzten, welcher schon wegen Hörproblem klagt (auch vom BA festgestellt) und dieser will die möglichst immer tragen. Also auch wenn das Telefon klingelt.

    Gruß Stefan

    Haben noch andere Erfahrungen mit solchen aktiven Gehörschützern? Ich bin von einem Abteilungsleiter angesprochen worden ob es da etwas gibt damit man nicht den ganzen Tag die Gehörstöpsel rein und wieder raus machen muss. Das Produkt von 3M werde ich mal vorschlagen. Man findet über Google natürlich noch mehr, aber teilweise auch Produkte von Herstellern die mache nicht kennt.

    Interessant ist das von anderen großen Herstellern wie Infield oder UVEX hier nichts angeboten wird.

    Hallo zusammen!

    So ich musste mich leider mal wieder neu anmelden, nutze es aber trotzdem um nochmal "HALLO" zu sagen. War die letzten Jahre auch nicht mehr so aktiv hier. Da ich nun seit Anfang des Jahres bei einem Arbeitgeber fest angestellt bin (nicht mehr beim Dienstleister) muss ich nun ja selber schauen wie Brötchen gebacken werden und bin daher immer am fachlichen Austausch interessiert.

    Zur mir, ich heiße Stefan und war die letzten 8 Jahre als externer im Bereich Arbeitsschutz, Umwelt usw..... tätig. Seit Anfang des Jahres nun nur noch für einen Standort eines Metall-Unternehmens und darf mich um Arbeitsschutz, Umwelt, Gefahrgut und Energie kümmern. Dann auf gute Diskussionen :)

    Gruß Stefan

    Hallo zusammen,

    ich muss dieses "alte" Thema noch mal nach oben holen. Ich muss nun als Umweltbeauftragter ein Audit bei einem unsere Abfallentsorger planen. Jetzt stellt sich von Seiten QS die Frage wo das genau steht dass man dies machen muss. Ich habe jetzt mal etwas geschaut, aber bis auf diesen Verweis habe ich leider nichts gefunden. Selber war ich schon beim früheren Arbeitgeber bei Entsorgeraudits dabei und wurde jetzt beim neuen Arbeitgeber auch schon vom Entsorger eingeladen. Jetzt stellt sich nur die Frage wo das steht? Nach §52 KrWG bestimmt nicht oder? Danke!

    Gruß Stefan