Also das Thema selber hatte ich vor kurzem auch auf dem Schirm. Bin neu im Unternehmen und auch der Abfallbeaufragte. Meine Vorgängerin hatte auch das seit Jahren durchgeführte "mit nach Hause nehmen" aufgrund der Begründung mit dem KrWG beendet und dafür natürlich auch Verachtung geerbt. Ist man ja in unserem Job gewohnt ;). Bis dato sind die Mitarbeiter am Wochenende auf den Hof und haben einfach den Container leer geräumt.
Ich selber hatte jetzt natürlich die gleiche Anfrage. Neue Person, neues Glück. Oder so... Selber kannte ich das auch so, dass in der Zeit als ich noch externer Berater war, in den Unternehmen das Holz einfach so mitgenommen worden ist. Da ich hier aber verantwortlich bin dachte ich auch ich frage lieber unseren externen "Gesetzesprüfer". Er hat mir "natürlich" sofort davon abgeraten.
Begründung: Als Unternehmen muss ich nach KrWG nachweisen wie die gesamte Kette von der Beschaffung bis zur "Übergabe" an den Entsorger von statten geht. Sind ja auch 14001 Zertifiziert. Im Grunde möchte man sogar vom Entsorger ein Zertifikat sehen das diese es entsorgen dürfen.
Weiter fand ich es interessant das unser Entsorger das "Altholz" seit letzten Jahr nicht mehr als "AVV150103 Altholz, umbehaltet" sondern als "AVV170201 Altholz, behandelt" abholt. Kostentechnisch hat sich nichts geändert. Damit ist klar das es sich hier nun sogar um behandeltes Holz handelt. Rücksprache mit dem Entsorger war, die sehen das so. Wie kann ich dieses Holz nun Mitarbeitern geben, die dass dann zu Hause im Ofen ohne Filter verbrennen? Auch wenn mein Unternehmen wahrscheinlich rund 10.000€ Entsorgungskosten sparen könnte. Immerhin sieht das die Leitung hier auch so: Lieber Zahle ich 10.000€ als am Ende vielleicht 100.000€ Strafe zahlen zu müssen.
Im Großen und Ganzen ein blödes Thema. Ich selber sehe es auch pragmatisch und würde das daheim im Ofen verbrennen, doch die Theorie sieht leider anders aus.