Beiträge von schoettles

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    Wir haben in einigen Büros nen LED Panels mit nem Tagslichtanteil verbaut.
    Subjektiv ein optisch "schönes" Licht

    Das sind dann aber nur solche Leuchten die ein Tageslicht simulieren oder?


    P.S. sorry für die Bandwurmwörter. Ich schreibe meist in Word und kopiere das hier rein. Keine Ahnung warum dies dann passiert. In der Vorschau sieht man davon nichts 8|

    Hallozusammen,

    heute hatte ich ein Gespräch mit dem Integrationsamt.Unsere externe Beraterin für BEM-Gespräche war auch vor Ort. Ich hatte mit derDame ein Gespräch zum Thema Beleuchtung, sie sprach das Thema Leuchtmittel mitUV-B-Anteil an. Bzgl. der Bildung von Vitamin D für Mitarbeiter die viel ininnenliegenden Produktionshallen tätig sind (bei uns Standard). Laut ihrerAussage sollen Leuchtmittel mit UV-B-Anteil bei vielen Beschwerden helfen undwürde dafür sorgen das es weniger gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatzgibt.

    Ich war da jetzt etwas skeptisch, sie meinte aberdahingehend schon viele Betriebe beraten zu haben und bisher gute Erfahrungengemacht zu machen. Bei Google findet man bei diesem Thema eher Beleuchtung fürPflanzen oder das Terrarium. Dagegen viele Infos bzgl. der Gefahr von optischerStrahlung… Unter anderem der Hinweis das UVB-Strahlung bei unvorbereiteter Hautzu Problemen führt. Unter anderem waren da Personen mit Neurodermitis genannt.Würde nicht ausschließen wir hier Kandidaten haben. Das kommt wohl aber eherauf den Anteil an. Denke unsere Beraterin meinte kein Solarium bei dem es vorallem um den UV-A Anteil geht.

    Der Trend geht ja allgemein zu LED-Licht. Hier gibt es jakeinen UV-B-Anteil, mit wäre auch nicht klar wie dies technisch lösen soll. Wirhaben jedoch noch sehr viele Leuchtstoffröhren im Einsatz. Daher die Frage malan alle ob hier jemand mal Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt hat?

    Na das ist mal eine nette Aussage....

    Ich habe so langsam das Gefühl das Du Dich um die Unfallbearbeitung drücken willst.

    Das ist die Realität. So ist das halt. In 10 Jahren in dem Job und 8 Jahre als externer Berater könnte ich da ein Buch schreiben. Ich habe SiFa´s im Freundeskreis deren Firma für solche Fälle einen Raum mit Getränkeautomat und TV eingerichtet haben.


    Ich will mich nicht um die Bearbeitung drücken, es geht nurdarum das es hier nicht viel zu holen gibt. Wenn ein Mitarbeiter vom Staplersteigt und sich den Fuß verdreht, wer ist jetzt schuld? Es ist ja nicht so daswir hier keine ordentlichen Hilfsmittel haben. Es ging hier einzig darumherauszufinden wie das Ganze hier gesehen wird. Auch in Hinblick aufErfahrungen und Rechtsprechungen. Es hat sich auch noch keiner getraut eineStatistik herauszubringen wo definitiv festgestellt wurde das wohl ein Großteilder PKW-Unfälle durch eine Person mit Handy in der Hand verursacht wird. Kannman aber täglich beobachten. Wie geschrieben in US-Konzernen konkurriert manimmer mit anderen Werken um die Kennzahlen. Wenn dann Werke in der USA Unfällemelden wo jemand seine Hand verliert CHECK. Wir melden hier Unfälle wo sichjemand einen Finger in Mülleimer (so ein Teil im Büro kein 1,1 m³) einklemmtund dann 2 Wochen krank ist. Darum muss ich alles ausschließen. Denn nach OHSAwird da nicht unterschieden ob der 5 Wochen oder 1 Tag Krank war. Auch nicht obdas Genick gebrochen oder nur ein Finger verstaucht wurde. Im Nachgang dannschon aber Zahlen sind Zahlen.


    So oder so. Ich habe den Fall nun als Arbeitsunfall nach BG und OSHA anerkannt. Der nächste EHS-Call wird wieder eine Lachnummer... :wacko:

    Also der Stapler genommen ist ganz normaler Standard á la Jungheinrich und Co. Ein Gerät das täglich Tausende Kilometer in verschiedenen Werken zurück legt. Ein Zusammenhang mit dem Sturz kann da keiner sehen. Auch Maßnahmen können da nicht abgeleitet werden. Als Schuhe tragen bei uns alle Mitarbeiter halbhohe Sicherheitsschuhe von Altas. Zukünftig S3-Stiefel für Staplerfahrer? PSA war nie ein Thema.

    Alles getan? Was sagt eure Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung, insbesondere Zeitdruck? Welche Maßnahmen habt ihr veranlasst, um Stress und Zeitdruck zu reduzieren?
    Wenn alles andere (rutschiger Boden, falsche Schuhe usw.) ausgeschlossen sind, bleibt immer noch der psychische Druck. Als Arbeitsmediziner sehe ich hier dann tatsächlich fehlende Aufmerksamkeit und Konzentration als eine (bzw. die) wesentliche Unfallursache. Arbeit unter Zeitdruck ist eigentlich immer mit erhöhter Unfallhäufigkeit verbunden. Hier wäre ein (der) Ansatzpunkt für Maßnahmen. (Dass das in der Praxis "schwierig" ist, ist mir völlig klar!)

    Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat hier nichts Negativesgesagt. Nur so viel, wir haben ein sehr zyklisches Geschäft, das kann mansagen. Aktuell ist die Auftragslage aber sehr ruhig. Die Mitarbeiter kennendas. Trotzdem ist gerade hier ein großer Anteil an Problemen zu suchen. Geradeweil der Konzern die letzten Jahre stark verändert wurde. Auch die Einführungvon SAP hat den Betrieb letztes Jahr eher Lahmgelegt als geholfen.


    - Boden rutschig
    - Mitarbeiter war abgelenkt
    - Ärger mit dem Vorgesetzten, Kollegen
    - usw.

    und du schreibst bei Arbeitsdruck:
    "Keine Info. Wenn man vor Ort fragt sind alle immer gehetzt."
    Ist das keine INFO??????

    Sorry das ist ein Standardsatz. Wer hier sagt er ist nichtausgelastet kann eigentlich gleich packen. Klar wir sind ein Industrieunternehmenund klar wird man da nicht für das trinken von Kaffee bezahlt :)
    Das Thema Boden sehe ich als unkritisch. Solche Themen wieabgelenkt, Ärger mit Kollegen. Das ist schwer zu beantworten.


    So oder so muss ich hier aufpassen. Natürlich werde ich derBG eine Meldung schicken. Mal wieder selbst ausgefüllt, weil der Verunfalltenicht greifbar ist und die Unfallbeschreibung nur von Zeugen kommt. Das ist beiuns langsam auch normal geworden. Da entsteht oft die Vermutung das viele dieseFälle nutzen um mal ein paar Wochen frei zu nehmen. Von Medizinern erhalten wienie Infos. Also man hört ich bin hier ziemlich verzweifelt. Da so etwas dankOHSA immer eine Kerbe im Boot ist. Nebenbei passiert in den asiatischen Werkennie etwas. Komisch...

    Ok erstmal Danke. Das ist viel Information.

    Umgebung:
    Licht = Ok. Stapler = Ok. Boden = Eben, keine stolperstellen.

    Arbeitsdruck:
    Keine Info. Wenn man vor Ort fragt sind alle immer gehetzt.

    G25:
    Muss ich bei der Betriebsäztin fragen. Hat das Auswirklungen?

    Stapler:
    Wartung = Ok.

    Schulung:
    Hat an jährlicher Unterweisung für Staplerfahrer Teilgenommen. Das Thema Absteigen wird behandelt.


    So hart es klingt wäre mir generell immer lieber wenneiner in eine Maschine fällt und in mindestens zwei Teilen da rauskommt. Dagibt es etwas zu machen und ein massives Verschulden durch die Firma, wenn soetwas möglich ist. Bei uns bedeutet ein Arbeitsunfall immer einen 8RCCM. Daswird ja wieder sehr lustig. Ein Grund, warum man hier schon sehr nahe legt dasso zu belassen. Eine Meldung an die BG würde ich aber gerne abschicken. Denn jaes ist in der Arbeitszeit passiert und war der Arbeit dienlich! Aber dieseArbeiten von Fällen sind generell so kompliziert das ich hier nie weiterweiß.
    Vor fast einem Jahr ist eine Dame die 2 Monate späte inRente gegangen wäre (Dick und unbeweglich... sorry für die Ausdrucksweise) übereine Palette gestolpert, weil sie meinte nicht den Verkehrsweg (30 cm nebenan)laufen zu müssen. Sie hat sich beim Stutz das Handgelenk gebrochen. GroßesTheater bis zur Zentrale in der USA. Danach habe ich überall Zäune anbringenlassen. Alle Mitarbeiter müssen jetzt darum herumlaufen. Mir graut es dann vorder Demographie.

    Springt ein LKW-Fahrer von der Ladekante und bricht sichein Fuß wäre dies eine Abmahnung, weil er die Leiter hätte nehmen müssen.Steigt ein Staplerfahrer ab indem er herabspring (nicht zulässig) und verdrehtsich dabei den Fuß...?

    Sehe ich das also richtig: Meldung an BG und warten obetwas passiert?

    Frage an die OHSA-Experten. Ist dies ein OHSA-Fall? Aufgrundvon Losttime wäre dies schon so, die Frage ist ob dies als Unfall anerkanntist. Aus Gesichtspunkt des Betriebes haben wir alles getan damit so etwas nichtpassiert. Die Schuld liegt somit zu 99% beim Verunfallten. So wie ich dieTreppe herabgestützt bin, weil ich beide Hände voll hatte und gerade an wasganz Anderes dachte.

    Fälle Internet (achtung Beitrag Editiert:)
    Anwältin für Versicherungsrecht. Umkicken kein Unfall.
    Wann ist ein Arbeitsunfall ein Arbeitsunfall
    BGRCI sagt ja und Umknicken als Unfall
    Umnkicken wird nicht als Unfall anerkannt
    Urteil. Umklicken kein Unfall.

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade einen Fall der so zwar öfters vor kommtich aber gerne nochmal mit Experten abklären wollte. Am vergangenen Samstag kames hier zu einem Fall in der Produktion. Ein Mitarbeiter musste mit einemStapler etwas aus dem Lager holen, beim anschließenden Absteigen vom Stapler(Flitzer) knickte die Person um. Wie schlimm das Ganze ist weiß ich noch nicht.Selber bin ich im Dezember privat die Treppe daheim abgestützt und habe mir dieAußenbänder am Fuß angerissen. Mit einer Schiene konnte ich aber "normal"laufen. Klar die ersten Tage halt schonen. Für meinen Arzt war das generell nichts Großes. Die Person ist nunfür zwei Wochen krankgeschrieben. Die Frage ist nun: Arbeitsunfall JA oderNEIN. Das Ganze hat ja in diesem Fall auch etwas mit der Meldepflicht zu tun.

    Die kurze Recherche zeigte noch nichts 100%tiges. Leiderauch hier nichts mit der Suchfunktion. Aber ähnliche Fälle gab es hier schonvor meiner Zeit. Diese wurden nie als Arbeitsunfall anerkannt. Auch im Internetfindet man immer die Aussage mit Vorerkrankung und "normal passiert dasnicht".

    Wäre schön hier eure Meinung zu erfahren. Danke!

    Das wäre natürlich auch immer etwas für das Zivilrecht. Wenn ich als Person im Rahmen einer Übernachtung einen Unfall habe könnte ich mich als Privatperson immer Zivilrechtlich gegen den "Überlasser" wenden. Da ja hinreichlich bekannt ist das Duschen rutschig sind müsste der "Überlasser" dafür sorge tragen das im Rahmen seiner Vermietung keine Personen zu schaden kommen.

    Habe mal noch eine Frage zu diesem Sachverhalt. Ich hattevor einem Monat einen ähnlichen Fall gehabt. Ein Mitarbeiter hat sich „aus Versehen“ mit der Hand auf den Mund geschlagen und sich dabei einen Zahn abgebrochen. Das Gelächter der Kollegen konnte ich fast bis zu mir im Büro hören. Der Mitarbeiter wollte aus Scharm den Fall erst gar nicht melden. Habe dann auch gesagt das mindestens ein Eintrag ins Verbandbuch her soll.

    Frage, ich habe immer wieder ein Problem mit dem Wort „Arbeitsunfall“. Auch in Gesprächen mit der BG muss ich mich immer wieder wundern was am Ende gar kein Arbeitsunfall war. Stürzt eine schwangere Frau die Treppe hinunter,weil es ihr schlecht wurde. Kein Unfall.
    Zerrt sich jemand den Rücken, weil er z.B. einen schweren Gegenstand auffangen wollte der von einem Tisch unter viel. Kein Arbeitsunfall, da wohl Vorerkrankung und dies mit der Tätigkeit (auffangen eines zu schweren Teils) nichts zu tun hatte.
    Ein Mitarbeiter reißt sich beim Aufstehen eines Stuhls die Sehe am der Färse ab. Kein Unfall da Vorerkrankung wahrscheinlich.

    Jetzt stürzt jemand (nicht über einen Gegenstand!) und fällt auf den Mund. Ist das nun ein Arbeitsunfall? Den Fall den ich ganz oben genannt habe, haben wir schlussendlich auch nicht als Definition „Arbeitsunfall“ (auf ein einwirkendes Ereignis) gewertet. So schlimm es klingt, der Gebisszustand des Mitarbeiters war mehr als… Ein Abbrechen des Zahns kann alle Gründe haben. Nichtdestotrotz habe ich dem Kollegen geholfen und sage mir dass oll die BG selber klären. Wenn ich sehe was andere für Zähne ausgeben muss man sich die Frage stellen, ob es nicht schlecht wäre sich auch einen Zahn rauszuschlagen und einen Arbeitsunfall daraus zu machen.

    Hier mal was zu mir.

    Bei der Firma in der ich Arbeite war die Vorgängerin auch direkt der Geschäftsführung (GF) unterstellt. Besser der Personalschef. Nachdem diese gekündigt hat und ich erst als Externer reingekommen bin und später dann eingestellt wurde, wurde die Stelle direkt der Werkleitung unterstellt. Die Stelle sollte näher an der Produktion angesiedelt sein. Um es noch genauer zusagen gehöre ich sogar der Qualitätsabteilung an. Dort gibt es einen offiziellen Q-EHS-Manager dem ich zuarbeite und im Organigramm als "gestrichelte" Linie zugeordnet bin. Also Fachlich dem Q-EHS-Manager (keine Sifa sondernreiner Qualitätsingenieur) und Disziplinarisch der Werkleitung. Hat für mich sogar den Vorteil das gerade solche Themen wie Audits durch diesen geplant und gesteuer werden und ich mich voll und ganz den Themen des Arbeitsschutzes widmen kann.

    Das Ganze wurde im Vorfeld auch erst vom Betriebsrat angezweifelt, gerade weil ich damit der Werkleistung unterstehe und diese ja fürProduktivität usw. sorgen muss. Nach einer Rücksprache mit der BG wurde die saber genehmigt.

    Ich habe jetzt aber, bis auf die ASA-Sitzungen, keine Regeltermine mit der GF. Dies wurde ja auf der ersten Seite schon mal so geschrieben. Praktisch als Auflage nicht der GF zugeordnet zu sein. Das Ganze ist also so wie in dem Post von azrazr. Die GF ist bei uns nämlich so etwas wie ein "zahlloser Tiger". Aufgrund der Matrixstrucktur innerhalb eines US-Großkonzerns sind diese faktisch nur nach deutschem Recht als GF bestellt und haben eigentlich andere Tätigkeiten wie Entwicklungschef oder Produktverantworliche.

    Hallo zusammen,

    ich wollte das Thema nochmal nach oben holen. Hier nur etwasanders. Wir bürsten Alusteile ab und saugen die Späne in einem Ex-GeschützenNassabscheider. Am Ende bleibt dann eine Mischung aus Wasser und Aluschlamm mitgrobkörnigen Anteilen über. Wie wir das Ganze bisher entsorgt haben schreibeich lieber nicht. Mir selber passt das aber nicht.

    Jetzt wollen wir den Aluschlamm aus den Nassabscheiderabsaugen und das Wasser/Alu-Gemisch dann ordnungsgemäß entsorgen. Dazu steheich schon mit unserem Entsorger für Metallschrotte in Verbindung. Es geht jetztaber auch um das Absaugen der Abscheider. Beim Kontakt von Alu und Wasserentsteht ja Wasserstoff. Die Frage ist nun aber ob wir hier einen Ex-Saugerbenötigen oder nicht. Der Abscheider hat die Klasse 22 und man verweist bei derReinigung auf die DGUV 109-001. Dort heißt es ja unter 4.1.1: „Der Unternehmerhat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung […] um Gefährdungen durch Alustaubund Wasserstoffgas zu vermeiden […]“.

    Wir sprechen hier tatsächlich von einer wässrigen Mischung aus Wasser in der sich am Boden sandähnlich der Alustaub absetzt.

    Gibt es hier Erfahrungen bzgl. EX-Schutz-Anforderungen?Leider kann ich hier nichts finden. Danke!

    Gruß Stefan

    Hallo zusammen,

    ich habe hier eine Frage wegen der Übertragung vonBetreiberpflichten am Standort. So wurde vom TÜV gefordert für unsereAbwasserbehandlungsanlage eine konkrete Betreiberpflichtenübertragungdurchzuführen. Hier soll klar herauskommen dass der Bereichsleiter für die Einhaltungvon WHG, guten Anlagenzustand, Einhaltung der Abwasserwerte usw. verantwortlichist. Ich bin gerade am Suchen was hier alles in der Pflichtenübertragung stehenmuss. Dachte aber auch es gibt hier schon irgendwelche Hilfen. Bisher aber Fehlanzeige.

    Kennst sich hier einer aus? Weiter haben wir auch eineLackierung. Diese ist aber nicht Überwachungsbedürftig (die Galvanik inkl.Abwasseranlage ja). Muss hier auch eine Bestellung erfolgen? Das Thema Abwasserder Waschanalgen ist hier meiner Meinung nach das Gleiche wie in der Galvanik. Wenn auch ichsagen muss, dass hier das Wasser aus den Waschstraßen schlussendlich sowieso in derAbwasserbehandlung der Galvanik landet. In der Lackierung haben wir aber noch das Thema Ex-Schutz.

    Danke!

    Gruß Stefan

    Externe Hilfe. Das wäre etwas... Wir hatten zumindest bisEnde des letzten Jahres einen externen der uns hier unterstützt hat. Er hatauch die ISO 50001 bei uns eingeführt daher war das naheliegend. Aber unsereFirma muss ja sparen darum steht so etwas leider nicht mehr zu Diskussion.

    Mein Vorschlag war ja das Ecowebdesk einzuführen. Dorthätte man das Ganze mit den Modul Schulungen verbunden. Doch der Preis war daeinfach zu hoch. Wobei diese auch nur ein Rechtskataster „nach Änderungen“verwaltet hätten. So etwas wie eine Professionelle Rechtberatung hätten dieseauch verkauft aber nur für noch mehr Geld.

    So oder so. Ich versuche jetzt mal mit einem 3. LigaRechtskataster die 1. Liga der Auditoren zu besänftigen. Der wichtigste Punktund ich hoffe da ist man sich wenigstens da einig wären einmal die wichtigstenGesetzte auch einmal in die Pflichtenübertragung zu übernehmen. Man kann dasbeste Kataster haben aber wenn der Auditor dem Chef der Abwasserbehandlung nachdem WHG fragt, dieser wie ein Ochs vorm Berg steht 8|


    Ich stimme hier Kenny auch zu. Bitte mal berichten wie es ist einmal mit Profis zu arbeiten :D

    Nett, bei uns ist es ähnlich.Schau mal ab welcher Menge im Schutzgebiet man zumindest unter Gefährdungsstufe A fällt. Siehe da, es gibt keine untere Grenzmenge. Somit wäre theoretisch die Tube Kleber in der Schreibtischschublade eine Lageranlage für wassergefährdende Stoffe der Gefährdungsstufe A, die ein entsprechendes Merkblatt nach §44 bzw. Anlage 4 benötigt.

    Diese Gefahr sehe ich auch noch. Nicht ganz das Thema hier aber wir haben Maschinen welche gut und gerne 40 Jahre alt sind. Eigentlich müssten hier alle Maschinen auf einer Auffangwanne stehen welche den GESAMTEN Inhalt aufnehmen kann. Wenn das mal als Auflage kommen sollte kann hier dicht gemacht werden. Zumal die den Grund hier erst vor 10 Jahren zu Klasse 3B gemacht haben.

    Erst einmal Danke für die zahlreichen Antworten.

    Ich stimme da absolut zu dass wir nie sicherstellenkönnen wirklich alle Gesetze einzuhalten. Hoffe auch das unser neuesRechtskataster, mit Priorisierung der einzelnen Gesetzte/Verordnungen auf diejeweilige Unternehmensteile, dem Auditor gefällt. Aber es ist da wirklich jedesJahr das Gleiche. Es kommen meist 3-4 Auditoren und gerade in diesem Punkt sindsich diese selber nicht einig. Es gab da schon unter denen beim Auditzahlreiche Diskussionen. Diktiert wird das aber immer nur von einem. Denkriegen wir auch nicht weg...

    @AxelS
    Danke nochmals für die Erinnerung an die AwSV. Ich denkeauch, dass hier der eine oder andere Punkt geprüft werden wird. Ich sehe soetwas aber dann immer als externe Kontrolle und jede Nebenabweichung bringt unsdem Ziel "gut Aufgestellt" zu sein einen Schritt weiter. Das Auditkostet ja auch eine Stange...
    Das Thema AwSV wird jetzt hier tatsächlich noch nichtganz zu Ende betrachtet. Wir haben aber aufgrund der Tatsache in einemWasserschutzgebiet zu liegen sowie Anforderungen über die AwSV. Aber gerade dasmit dem Analagenkataster ist ein guter Tipp.

    @Kenny
    Genau Stichprobenartig ist genau mein Wort :)

    @Flügelschraube
    Das Thema kenne ich noch gut aus meiner Zeit als externer. Wir hatten hier auch immer einen Kampf. Grundsätzlich haben diese Leistungen aber nach DGVU V2 nichts mit der allgemeinen Zeit zu tun. Ich habe mich immer wieder gefragt warum man dieses Thema an die FaSi´s abgedrückt hat :/

    Morgen!
    Ich wollte diesen alten Thread mal weiter verwenden. Gerade habe ich ein Problem bei der Vorbereitung unseres ISO 14001-Audits. Dort hatte man im letzten gefordert dass wir nicht nur ein Rechtskataster haben, und dieses auch aktuell halten, sondern auch nachhalten das ALLE GESETZE auch eingehalten werden!

    Selber kannte ich das Thema Rechtskataster auch nur unterdem Gesichtspunkt „aktuell halten“ und ggf. den Fachbereich zu informieren wenn es eine grundlegende Änderung gibt. Gleiches wird mir auch immer gesagt wenn ich mit ehemaligen SiFa-Kollegen spreche. In meiner alten Firma kannte ich das nur so, daß der Auditor immer mal mit einem neuem Gesetz kam (z.B. F-Gase-Verordnung) und dieses dann geprüft hat, sowie wie wir das Ganze einhalten.

    Wir haben im Unternehmen ¼ Jährig ein Management-Review mit der GF. Dort wird auch der Punkt der rechtlichen Sicherheit abgefragt. Hier präsentiere ich die wichtigsten Änderungen. Unter anderem lassen wir uns amEnde durch die GF folgenden Satz unterschreiben: „Die gesetzlichen Anforderungen (Gesetzesmatrix Umwelt/Energie und Sicherheit) werden berücksichtigt und erfüllt“.
    Das alles reicht dem Auditor nicht. Man will, hier dass wir auch bestätigen die Gesetzte im Detail für alle Bereiche einzuhalten. Ich sehe mich schon Jura studieren…

    Selber habe ich das Kataster nun in Kategorien für jeden Unternehmensbereich unterteilt. Das ganze von „ A“ für hohe Relevanz bis „C“ für geringe Relevanz. Festgehalten ist, dass die Änderung der A Relevanz direkt an die entsprechenden Bereiche gesendet werden. Im Grunde ist ja dann der Bereich zuständig dies Einzuhalten.

    Ich habe mir jetzt schon überlegt einfach ¼ die Liste für jeden Bereich auszudrucken und dann alle A und B relevanten Gesetzte vor Ort abzufragen. Unterschrift darunter und weiter. Aber auch hier kann ich z.B. nur mit dem WHG in die Galvanik gehen und sagen die Abwasserbehandlung läuft und die Becken sind dicht. Was aber im Unterabschnitt §XY steht lässt sich oftmals nur schwer erkennen.

    Wie haltet ihr das mit der Einhaltung aller Gesetzte?

    Gruß Stefan

    P.S. musste den Text 15.01 noch mal überarbeiten. Sorry über das Handy schreibt es sich einfach schlecht...

    Vor Jahren habe ich mich mal beim ÖD beworfen. Besser gesagt dort wo ich damals mein Studium begonnen haben. Die haben moch trotz >5 Jahre Berufserfahrung in Stufe 10 eingestuft. Realität hin oder her. Ich habe mich dann noch für das Gespräch bedankt und bin gegangen.

    Stufe 10 weil man mich da nur als "Techniker" gesehen hat. Größer 10 hätte man einen Uni-Abschluss benötigt.

    Also ich kann hier auch nur aus eigener Erfahrung sprechen.ich war früher bei einem Dienstleister angestellt. Dort hatte man schon Problemewelche zu bekommen. Wohl auch weil das Gehalt einfach zu gering war. Selberhaben wir da jedes Jahr 2 neue über die Duale-Hochschule ausgebildet. Dieseübernahm man oder meist auch nicht und schickte diese zurück auf den Markt.Eine Anstellung haben alle sofort bekommen.
    Ich selber habe es da über 7 Jahre ausgehalten und bin dannbei meinem aktuellen Arbeitsgeber untergekommen. Dort haben sich auf dieseStelle tatsachlich auch nur 4 beworben. Als ich dann auftauchte war ichtatsächlich der einzige welche den Job "Hauptberuflich" machte unddie nötige Erfahrung durch die jahrelange Betreuung ähnlicher Firmen gehabthabe. Da haben sich tatsächlich auch eine SiFa beworfen welche seit über 20Jahre in einer JVA tätig war. Wusste gar nicht dass man da als SiFa arbeitenkann ;) Zum Thema Lohndumping kann ich nichts sagen, ganz im Gegenteil diewaren froh jemanden zu finden welcher sich in der Materie auskennt und habensich da sehr offen gezeigt.