Beiträge von TimW

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    Der Mustertext der DGUV V2 hat eine besondere Regelung für Ingenieure, welche aufgrund ihres Studiums bereits den Titel "Sicherheitsingenieur" tragen dürfen.

    Dort steht:

    (2) Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie

    1. berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bache-lor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erwor-ben haben,

    2. danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und

    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbil-dungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungs-lehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.

    Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

    Das bedeutet, dass eine Ausbildung bei der BG eigentlich gar nicht mehr notwendig ist, sobald ich durch mein Studium bereits den Titel "Sicherheitsingenieur" führen darf.

    Auch für mich trifft dies zu, ich habe allerdings trotzdem die Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG Bau gemacht und bin nun aber durchaus auch für Betriebe anderer Berufsgenossenschaften tätig. Habe damit auch noch nie Probleme gehabt.

    Grundsätzlich weiß ich auch nicht genau wie die BG agieren wird.

    Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass Sie in Zukunft auch nach DIN ISO 45001 vorgehen wird, schließlich wird die 45001 nicht nun zum internationalen, europäischen sondern schlussendlich auch zum deutschem Standard.
    Ich gehe davon aus, dass Sie in einigen Jahren durchaus den Stellenwert einer 14001 haben wird.

    Die Regelung in der DGUV Vorschrift 2 ist eindeutig !

    Wer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist und einen Dipl. Ing. Titel hat ist Sicherheitsingenieur !

    Die DGUV Vorschrift 2 ist eindeutig.

    Von einem Dipl. Ing. steht da allerdings Gott sei Dank nichts mehr drin.
    Dieses System ist nunmal seit einigen Jahren nicht mehr aktuell.