Beiträge von caterpilar

ANZEIGE
ANZEIGE

    ein Krankenhaus ist hier sicherlich anders zusehen.....

    Wir haben gerade das Problem, das wir unseren Mitarbeitern eine Impfung anbieten möchten doch unser Arbeitsmediziner sagt das sein Unternehmen keine möglichkeit hat an Impfstoff zu kommen.

    Jetzt suchen wir nach anderen Möglichkeiten....

    Wir haben theoretisch einen Betriebsarzt über einen Dienstleister, der aber derzeit kein Personal hat, d.h. keinen BA, der uns als Kunde übernehmen könnte.

    Daher haben wir beim Dienstleister direkt Impfstoff bestellt und eine Impfung beauftragt. Der Dienstleister hat die Bestellung ausgeführt, aber alles unter Vorbehalt, weil auch dort natürlich niemand weiß, wieviele Dosen zu bekommen sind, die ein BA, der einmalig zu uns kommen würde, verimpfen könnte ...

    Ich habe mir schon Gedanken dazu gemacht, dass mein altes weißes Impfbuch mancherorts vielleicht nicht (an)erkannt wird, auch wenn die Einträge die gleichen sind, wie die im gelben. Das könnte Diskussionen geben. Welcher Biergartenwirt kennt schon alle Dokumententypen. Die Diskussion um Fälschungen macht es nicht einfacher.

    Mein GF hat mir am Wochenende einen FAZ-Artikel ausgedruckt und an den Platz gelegt. Demnach bleiben die Supermärkte und Drogerien zunehmend auf den Selbsttests sitzen.

    Begründung: Ausweitung der Testkapazitäten in den Testzentren, steigende Impfquote und der Umstand, dass Selbsttests in Gastronomie und Einzelhandel nicht ausreichen.

    Ich schätze mal, dass mein GF jetzt insistieren wird, die Selbsttests nicht mehr anbieten zu müssen ...

    Mich hat im Impfzentrum gewundert, wie viele Menschen anscheinend schon seit Jahren keine Impfung mehr erhalten haben. Da waren viele dabei, die nur ein uraltes Impfbuch mit Ziehharmonika Faltung hatten. So etwas hatte ich mal in meiner Jugend, inzwischen das zweite gelbe, da das erste auch voll war.

    Ich habe auch noch das alte weiße Impfbuch mit den ersten Einträgen nach meiner Geburt. Ich lasse es regelmäßig von meiner Hausärztin prüfen und abgelaufene Impfungen auffrischen.

    Allerdings habe ich auch noch nie Impfungen für Urlaube gebraucht.

    Steht in der Corona-ArbSchV irgendwas dazu, dass die Mitarbeiter das Testergebnis dem AG übermitteln müssen? Ich konnte nichts dazu finden. Somit muss der AG nur die Tests zur Verfügung stellen. Was dann damit passiert ist nicht geregelt.

    Sinnvoll wäre natürlich den Test zeitnah zum Arbeitseinsatz durchzuführen. Allerdings muss auch klar sein, dass der Test keine Bestätigung liefert, dass man nicht infektiös ist. Für mich ist der Test eine Formalie, die an Geldverschwendung grenzt, denn die Tests sind dermaßen fehlerbehaftet, da könnte man auch jeden Morgen würfeln, und wer einen 6er Pasch hat, bleibt zuhause. Ich kenne inzwischen 3 Fälle von falsch negativen Ergebnissen, dabei 2 Fälle bei denen bereits Krankheitssymptome aufgetreten sind. Ich kenne keinen Fall, bei dem der Schnelltest/Selbsttest positiv war und dann im PCR bestätigt wurde. Ja, die Stichprobenanzahl ist hier bei mir gering und somit auch bei meiner Bewertung die Fehlerquote hoch. Trotzdem kann ich keinen Vorteil bei den Tests erkennen.

    Die Fehlerquote möchte ich nicht abschätzen, aber ich stimme zu, dass die Tests fehlerbehaftet sind. Der Test kann nur ein Baustein sein, wobei das Argument des Geldverdienens nicht von der Hand zu weisen ist. Mein GF hat sich schon geärgert, nicht auch eine Teststation eröffnet zu haben.

    Pandemiegerechtes Verhalten geht immer noch vor. Regelmäßige Testung hilft zusätzlich, ist aber nicht das Mittel, auf das sich alles stützen sollte.

    Moin

    eine rechtssichere Antwort wirst du hier eher nicht erhalten...

    Ich gehe mit dem Beispiel 2 konform, letzendlich geht es nur darum, nicht erkannte Positive zu finden.

    Und da ist der Zeitpunkt, wann der MA den Test durchführt nur bedingt relevat, denn findet die Besprechung erst 6 h nach dem Test statt, könnte der Ma doch ansteckend sein.

    Habe gerade was nettes vom RKI dazu gefunden bezüglich Testintervall

    Cooles Paper. Danke!

    Gegenfrage: Wie willst Du kontrollieren, wann der Beschäftigte den Test gemacht hat? Mein Test von heute morgen sieht nach ein paar Stunden genau so aus, wie der Test von letzter Woche, der hier noch auf dem Schreibtisch liegt.

    Kannst Du nicht. Stellst Du eine geeignete Räumlichkeit zur Verfügung, um den Test vor der Arbeit unter Aufsicht machen zu lassen, ist das Prinzip des Selbsttests mindestens fraglich. Das war mal wieder eine Frage meines GF ...

    Tach zusammen.

    Ich habe mal eine Frage zur Interpretation der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, §5 (1):

    "Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten."

    Wie genau ist das mit dem Wörtchen "betrieblich" zu nehmen? Wenn jemand zwei Tests in Anspruch nimmt, sind diese Tests dann auch ausschließlich für den Betrieb einzusetzen?

    Zwei Beispiele:

    1) Ein MA setzt jeweils einen Test Dienstag und Freitag unmittelbar vor der Arbeit ein und betritt jeweils mit negativem Ergebnis die Firma.

    2) Ein MA setzt einen Test Dienstag unmittelbar vor der Arbeit ein und betritt mit negativem Ergebnis die Firma. Den zweiten Test benutzt er Donnerstag Abend vor Besuch eines Verwandten und kommt Freitag ohne Test vom Morgen in die Firma.

    Sachlich ist m.E. mein erstes Beispiel ganz im Sinne der Firma und damit auch der Verordnung, aber wie ist das rechtlich? Kann der AG darauf bestehen, dass nur im Sinne von Beispiel 1) verfahren wird?

    Danke schon mal.