Hallo Klaus,
schau mal in die Gefahrstoffverordnung.
"§ 2 Begriffsbestimmungen:
(16) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen."
Dabei muss man bedenken, dass eine Ausbildung, wie zum Beispiel das Seminar zur Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV eine Fachkunde liefert, die nur mit der oben genannten Berufserfahrung wirklich tragfähig ist. Mit einer spezifischen Ausbildung erwirbst Du eine Fachkunde im Sinne der Verordnung, aber es gehört mehr dazu, wirklich gut zu werden.
Mach Dich auch mal bei Deiner TAP schlau, wie weit das gesehen wird. Für den betrieblichen Umgang mit solchen Stoffen müssen die Personen mindestens unterwiesen sein: In den Gefährdungen durch diese Stoffe, im Umgang mit den Gebinden, in der korrekten Lagerung und Entsorgung usw.
Es müssen nicht zwingend Chemiker oder Laboranten sein, die mit KMR-Stoffen umgehen.
Gruß,
Thomas.