Beiträge von c.baum

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    Naheliegende Interpretation für die "Spatgrube" @FSCH ...aber knapp daneben. Das sind Gruben, in denen Schwerspat (= Baryt, Bariumsulfat) abgebaut wird. Meine ich als Bergbau-Laie zu wissen...

    Ganz genau. Die erwähnte Grube baut vorrangig Flussspat ab (Calciumfluorit). Schwerspat fällt dort aber meist mit an, da in der Lagerstätte mit vorhanden.


    dann kommt noch der Edelbergbau der nur Löcher in die Erde macht, Erdgas und Erdöl.

    Asche auf mein Haupt! Die vergesse ich immer, da an der Uni ein komplett eigenes Fachgebiet. Deswegen aber natürlich nicht weniger wichtig und genauso Bergbau ;)

    Das kommt auf die Sparte an.

    Salz im Südharzrevier ist dieses Jahr wieder eines weniger geworden. Sind also noch 2 übrig.
    Ziemlich viele Besucherbergwerke, Steinbrüche natürlich Unmengen, die ein oder andere Kalkgrube, und natürlich noch etwas mehr als eine Hand voll Salzbergwerke der K+S. Bissl Braunkohle noch, das sind aber noch 3 große Reviere (Lausitz, Rheinisches und Mitteldeutschland). Im Erzgebirge noch eine winzige Spatgrube. Damit sollte der größte Teil schon erschlagen sein.

    Hallo Gemeinde,

    habe völlig vergessen mich vorzustellen. Ich bin Dipl.-Ing. im Bereich Bergbau und auch in einem Bergwerksbetrieb tätig. Nach der Tätigkeit als Schichtaufsicht und dem Planungsing, übernehme ich demnächst die Leitung der Grubenwehr, den Sprengstoff und den Posten des Sicherheitsing. Aus letzterem Grunde absolviere ich momentan die SiFa-Ausbildung. Wenn ihr mehr wissen wollt, fragt einfach ;)

    Grüße

    Chrsitian

    Hallöchen,

    das Problem kennen wir auch. Ich muss aber sagen, dass es tatsächlich so ist, dass unsere Brillen der ersten Generation zum Rand hin das Bild stark beugen. Das kann das Auge schnell ermüden und führt so zu Kopfschmerz (also eher Belastung als Schädigung). Das ist einigen Mitarbeitern unangenehm. Hier gibt es aber auch andere Brillen. Ich selbst bin kein Fan der permanenten Schutzbrillentragepflicht, muss es aber umsetzen, da wir einen solche haben.

    Grüße

    Hallo FaSiSchuster,

    da es sich in deinem Falle um eine Erweiterung einer Maschine handelt, bin ich schon der Meinung, dass ein CE-Konformitätsverfahren durchgeführt werden muss. Das ist natürlich nicht deine Aufgabe, kann aber vom TÜV oder einer ähnlichen Stelle durchgeführt werden. Und Selbstverständlich ist das auch bei "Eigengebrauch" notwendig, die MaschRL 2006/42/EG definiert das Inverkehrbringen hier sehr eindeutig (Eigengebrauch in Gänsefüßchen, da er das nicht machen müsste, wenn er und nur ER die Maschine baut und danach benutzt). Es ist natürlich schade, wenn Du von deinem Betriebsleiter hier keine Unterstützung erhältst, aber das lässt sich oft nicht ändern. Deine Vorgehensweise war m.E. richtig, ich empfehle aber das Ganze noch einmal in einer Aktennotiz oder Stellungsnahme schriftlich festzuhalten und an deinen Betriebsleiter und dessen direkten Vorgesetzten zu senden. Dadurch bist du abgesichert, da du ja zumindest für deine Beratung belangt werden kannst. Und damit kannst du dokumentieren, dass zumindest von deiner Seite alles rechtlich in Ordnung ist.

    Grüße

    Moin,

    ich denke der Fall ist eindeutig. Wenn eure GFB ergeben hat, dass ihr das braucht, müsst ihr das umsetzten. Was ich auch empfehle.

    Wir hatten ein ähnliches Problem. Wir arbeiten viel mit Teleskopstaplern, bei Montagen mit angebautem Arbeitskorb. Nach einem schweren Unfall mit einer Fremdfirma haben wir alle Lader und Arbeitsbühnen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht, auch wenn viele der neuen Einrichtungen nicht explizit in einer DGUV Vorschrift gefordert werden.

    MFG

    Jetzt kommt Klarheit in die Sache!


    Wenn sich der Hubmast in mehrere Richtungen drehen / bewegen lässt (nicht nur raus und rein + rauf und runter), z.B. mit drehbaren Oberwagen wird er als Kran definiert.

    Das war meiner Meinung eben sehr schwammig. rein+raus und hoch+runter ist für mich mehr als eine Richtung :D.

    Hier war mal wieder die innerbetriebliche Kurzsichtigkeit am Werk. Ich kenne Teleskoplader nur mit dem "normalen" Arm. Dass es die mit drehbarem Aufbau und Seilhebeeinrichtung gibt, war mir nicht bewusst. So läuft's eben manchmal...

    Danke für die Antworten, ich denke das Thema ist hiermit gelöst!

    was steht denn in den jeweiligen Papieren (Betriebsanweisung, etc.) des Fahrzeugherstellers? Deklariert dieser sein Fahrzeug als Flurförderzeug oder als fahrende Baumaschine oder als Kran oder als...?

    In der Bedienungsanleitung steht unter Typ "Teleskoplader".


    Der Stapler mit dem Mast ist kein Kran, der Stapler mit dem Kranarm dagegen schon

    Das würde ja bedeuten, dass der Teleskoplader von einem "Kransachverständigen" geprüft werden müsste. Unserer solcher reagierte darauf mit leerem Blick und Unverständnis (was nichts bedeuten muss).

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich bin derzeit an der Überarbeitung unserer innerbetrieblichen Reglung zur Prüfung von Kranen. Bei der Durchsicht der DGUV Vorschrift 52 "Krane" bin ich auf eine Unstimmigkeit gestoßen. §2 regelt die Definition von Kranen. Hier steht unter Abs. 6, dass Flurförderzeuge einschl. Anbaugeräte keine Krane sind. In der Durchführungsanweisung steht jedoch "...Tragmittel sind z. B. auch die Gabelzinken an einem als Teleskopstapler bezeichneten Kran. ...".

    Ist der Teleskoplader nun ein Krane bzw. ein nach DGUV Vorschrift 52 zu prüfendes Arbeitsmittel?! Was meint ihr?

    Danke!