Beiträge von porcupine

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    Oft erstellt aber eine Software eine Gefahrstoff BA aus dem Sicherheitsdatenblatt und da ist meiner Meinung nach noch einiges an Nacharbeit notwendig.

    Da vermute ich doch mal, dass Du diesen Ansatz ebenso wie ich aus einem anderen Grund nicht korrekt findest, @AxelS ...die BA Gefahrstoff ist doch nicht aus dem Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sondern aus der GB Gefahrstoff (für die das Sicherheitsdatenblatt eine der mit zu berücksichtigenden Wissensquellen ist).

    Was mich an neueren Softwareprodukten stört ist der Trend hin zu Software as a Service, also Mietvarianten mit oft externer Software- und Datenhaltung. Da kann es schnell passieren, dass man nicht mehr an seine Daten ran kommt und der Datenschutz in Bezug auf personenbezogene Daten dürfte da auch kritisch zu sehen sein.

    Das mit dem Datenschutz ist bei diesem Trend ein echtes Problem. Hatte das gerade bei einem Kunden, der aufgrund eingesetzter KMR-Stoffe eine Expositionsdatei anlegen müsste. Er will das eigentlich über die Zentrale Expositionsdatei (ZED) machen, die die DGUV online und kostenfrei anbietet. Da wird im Infoflyer darauf hingewiesen, dass für das Einpflegen der Personendaten auch die ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Mitarbeiter eingeholt werden muss. Und daran scheitert das in diesem Falle. Eine Kollegin von mir berichtete auch von anderen Kunden, die solche Daten "außer Haus zu lagern" nicht wollen, weil sie befürchten, bei gezielten Angriffen auf die Daten könnten Konkurrenten Hinweise auf Forschungs- oder Betriebsgeheimnisse bekommen.

    Wenn man dann noch die GefBe über diese Software macht, generiert sich die BA automatisch aus der GefBe, man hat also fast keine Arbeit mir damit

    Ist eine angenehme Sache, wenn die Software aus der erstellten GefBe automatisch auch eine BA generiert. Meinst Du mit "fast keine Arbeit mehr damit", dass Du die generierte BA dann schon noch überprüfst, ob sie tatsächlich auf die individuellen Rahmenbedingungen bei euch passen?
    Würde ich jedenfalls empfehlen. Denn die in einer Software hinterlegten Verknüpfungen beim Generieren der BA könnten vielleicht individuell vor Ort zu berücksichtigende Dinge nicht ausreichend wiedergeben. Dann wäre eben noch eine Anpassung der BA nötig.

    ggf. enthält die (ganz frische) DGUV Information 202-002 "Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke" übertragbare Inhalte zu deiner Anwendung.

    Wie @AxelS schon geschrieben hat:

    Aber Forschung ist das nicht, das ist Anwendungsentwicklung.

    Es muss dann im Einzelfall geprüft werden, ob auch wirklich Forschungszwecke vorliegen. In dem von @Andrasta beschriebenen Fall würde ich mich der Einschätzung von @AxelS anschließen: Technikumsanlage (Testen einer Anlage im kleinen Maßstab für späteres Upscaling) und keine Anlage für Forschungszwecke.

    Und wie gesagt: in der GeBu steht bestimmt, dass in diesem Bereich Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Wir haben unsere neu eingestellten oder umgesetzten Mitarbeiter immer vom ersten Tag mit der nötigen PSA ausgestattet. So haben wir in der Regel dieser Aussage: '' Er könne die Sicherheitsschuhe nicht tragen '' vorgegriffen.

    Ich vermute/spekuliere mal: bei dem von @YoungSifa geschilderten Fall ist bei dem betreffenden Mitarbeiter jetzt eine Veränderung seiner persönlichen (physischen) Leistungsvoraussetzungen eingetreten und er hatte diese Probleme früher eben noch nicht.
    Ansonsten stimme ich vollkommen zu: sinnvoller Weise ist bei Neueinstellung bzw. Umsetzung von Mitarbeitern auf Stellen, wo das Tragen von Sicherheitsschuhen resultierend aus der GefBeurt oder anderer (z.B. innerbetrieblicher) Vorgaben geboten (also verbindlich) ist, darauf zu achten, dass sie diese auch tatsächlich mit ihren persönlichen Leistungsvoraussetzungen tragen können.

    Und diesen Tipp von @Trierer ...

    durch Sicherheitsüberschuhe wie Besucher sie tragen müssten

    ...finde ich sehr gut. @YoungSifa nimm einfach Kontakt zu Herstellern/Vertreibern von Sicherheitsschuhen auf und frage, was sie so alles an Möglichkeiten für so einen Fall anbieten können (Überschuhe, spezielle Anpassungen, ...)

    als wäre die Zertifizierung Pflicht. "müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können"

    Es ist so, wie es @MichaelD schon beschrieben hat: Eine gesetzliche Grundlage für diese Forderung gibt es nicht. Aber wenn diese Städte und Gemeinden intern als Kriterium festlegen, dass die betreuende Sifa dieses Zertifikat vorweisen muss, dann ist es für sie eben eine verbindliche Voraussetzung.

    Kannst doch einfach bei dieser Gesellschaft anfragen, was ihr Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) beinhaltet...

    Also was die Liegezeit von bereit gestelltem Obst angeht, sind die Erfahrungen bei von mir betreuten Kunden die gleichen, wie sie von anderen hier berichtet oder auch vermutet wurden. Und man findet ja auch schnell raus, welche Obstsorten die Mitarbeiter in der Mehrheit bevorzugen, da kann man in der Auswahl anpassen. Wegen der Liegezeit braucht man sich da auch nach meiner Einschätzung keine Sorgen zu machen.
    Wenn Du wegen der Hygiene Bedenken hast, @tunix , kannst Du ja einen Hinweis dazu legen, dass man das entsprechende Obst vor dem Verzehr bitte waschen soll.

    lädst Du Dein Mobiltelefon auch immer und ausschließlich zu Hause auf? Auf einer feuerfesten Unterlage und unter ständiger Beobachtung?!?!?!?!

    Den Vergleich halte ich für ungünstig, weil nicht Äpfel mit Äpfeln verglichen. Wie man das zuhause als Privatperson macht, liegt in der eigenen Verantwortung. Ähnliche Geschichte mit Reinigungsmitteln (Gefahrstoffe), Geschirrspülreiniger-Tabs, etc.


    Natürlich werden wir, sofern von der GL gewünscht, dieses Thema angehen und u. U. verbieten.

    Ist dann aber Sache der GL, die Entscheidung "nicht verboten" oder "verboten" zu treffen.

    Ist es nicht so, dass ich dieses Meldung bis zu fünf Jahren aufbewahren muss?

    Nicht ganz korrekt... nicht bis zu fünf Jahre, sondern mindestens fünf Jahre ist die Meldung aufzubewahren.


    aber wie wird das dann archiviert?

    Wenn Du selbst keine praktikable Lösung vor Augen hast (Tipps sind ja hier in einigen Kommentaren enthalten), dann würde ich das dem Datenschutzbeauftragten als Aufgabe geben, Lösungen vorzuschlagen.

    Die Beurteilung, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder nicht, obliegt doch nicht den Fachkräften für Arbeitssicherheit.

    Inhaltlich vollkommen richtig! Das Nachfolgende aber ebenso vollkommen richtig und auch schon selbst bei diversen "Schulungen" von Mitarbeitern beim Kunden erlebt.

    Es gibt wohl keine häufigere Frage von Mitarbeitern bei Unterweisungen als die danach, was ein Arbeitsunfall ist und was nicht.

    Besonders das Thema Wegeunfall (was ist ein zulässiges Abweichen vom direkten Weg, wie lange darf der Weg unterbrochen werden, zählt Haus- oder Wohnungstür, Haustür oder Grundstückstor,...) wird ganz gerne intensiv nachgefragt.
    Trotzdem behält @Guudsje Recht: die Beurteilung, ob tatsächlich ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt, ist nicht Aufgabe der Sifa.

    Zwei Kinder sind in der Kita mit den Köpfen zusammengestoßen. Die Mutter ist in die Notaufnahme gegangen und hat einen Krankenschein (1 Tag) auf den Namen des Kindes erhalten. Sie ist zu Hause geblieben und möchte jetzt den Arbeitsausfall erstattet haben?

    Habt Ihr ähnliches erlebt oder eine Meinung dazu?

    Zu einer möglichen Erstattung des Arbeitsausfalls durch AG und Krankenkasse sind ja schon Aussagen gemacht worden. Weiß von einer Bekannten, dass sie in einem vergleichbaren Fall (Kind hatte Unfall im Kindergarten, musste ins Krankenhaus) gesagt hat, sie würde versuchen den Lohnausfall über die UK geltend zu machen. Als Alternative wäre dann noch immer die Unfallversicherung des Kindergartens möglich, um den Lohnausfall bezahlt zu bekommen.

    Sieht mir nach einem Vertrag aus, bei dem der Betrieb eine Alibi SiFa benötigt und hofft, im Fall der Fälle, sich dumm stellen zu können.

    Erlebt man als externe Sifa immer wieder, dass der Betrieb bzw. die Verantwortlichen im Betrieb der Meinung sind, sie müssten nun nichts mehr in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tun und würden auch keine Verantwortung mehr tragen. An dieser Stelle sage ich dann gerne, dass es nicht grundlos ist, dass MEINE Unterschrift NICHT auf dem Dokument vorgesehen ist.

    Habe im Zusammenhang mit klassischen Druckern/Kopierern, die in einem Bürogebäude in den jeweiligen Gängen aufgestellt sind, folgendes von einem Kunden gehört:
    Die zuständige Aufsichtsperson der BG hat sich das vor Ort angesehen und dem AG gesagt, er soll als "kompensatorische Maßnahme" Rauchmelder über den Druckern anbringen. Damit sei dann die Früherkennung und frühzeitige Warnung gefährdeter Personen gegeben. Damit sei das dann akzeptabel.