Beiträge von Horst L.

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    Servus Quasi,

    das ist ja der Punkt......man kann es händeln wie man will. Lustig ist auch, dass die Zertifizierer noch keine richtige Ahnung haben was sie jetzt tun sollen.

    Da kann das Audit zum Debattierklub werden...freu mich schon auf unser Audit im Januar.

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,

    wir haben uns entschieden die VA und AA beizubehalten. Gerade in Kap 8 der Norm wird ja z.B. gefordert dokumentierte Infos nachzuhalten, die beweisen, dass Prozesse wie geplant ablaufen.
    Laut unserem Zertifizierer bleibt das aber jedem selber überlassen......ein QMH ist ja auch nicht mehr expliziet gefordert....

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,

    ein Kunde von uns umwickelt die Gestänge mit Alufolie. Wenn die Anhaftung dann zu dick ist, wird der Lacküberschuss an einer Stelle abgeklopft und die Folie samt Lackreste entfernt und neu umwickelt.

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,
    mal eine Frage: hat den Arbeitsplatz ein Disponent vor Arbeitsaufnahme besichtigt ? Dann könnte man ja den Kran gesehen haben... Nur mal so zur Unterweisung des Mitarbeiters

    Und ja, die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt 28 Kalendertage nach Beginn der Beschäftigung. Die sechs Wochenfrist beginnt ab dann zu laufen.

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo noch mal....

    in den Grundbegriffen des Arbeitsschutzes (s. Ausbildungsunterlagen "Schaffung einer geeigneten Organisation") sind die Handlungsschritte ein wenig anders betitelt..
    Analyse, Beurteilung, Entwicklung von Zielen, Entwicklung von Konzepten, Einbringen der Vorschläge, Durch- und Umsetzung, Wiekungskontrolle hin zur Weiterentwicklung, Stabilisierung

    Ich hoffe, ich bin da auf dem richtigen Dampfer........

    Gruß vom Rande der Alpen
    Horst

    Hallo, bei dem zentralen Punkt muss ich Dir zustimmen, auch dabei, dass das Fundament fehlt.
    Das hat aber auch schon vorher gefehlt. Aber: So wie es dann gelaufen ist, bleibt nur noch die Möglichkeit des Gespräches, wobei ich dieses sofort unter 4 Augen geführt hätte.
    Ich glaube auch, Autorität kann man nicht demonstrieren, die muss man sich erarbeiten. sicher gibt es da verschiedene Zielsetzungen.
    -Will ich zeigen dass ich der Chef bin und all sollen kuschen
    -Will ich mir ein Team erarbeiten, auf die ich mich auch verlassen kann, wenn ich mal nicht da bin und die Peitsche schwinge......


    Und ja, ich glaube auch, dass der Themenstarter hier sogar richtig gehandelt hat, da er noch neu ist und keine Erfahrung als Leader hat. Er informieert sich wie er in so einer Situation reagieren soll. Gleich am Anfang einen dicken Bock geschossen und es ist schwierig wieder auf die Füße zu kommen. Lieber reflektieren und dann agieren.

    Hallo,
    ich habe Deinen "Grundgedanken" :-)) für mein P_Thema so formuliert: Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystem in das QM-System nach Norm DIN ISO 9011-2015"....Mal schauen was mein P-Betreuer am kommenden Mittwoch in Gevelinghausen dazu sagt....

    Schönes Wochenden und Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,
    NUR draufhauen bringt nichts (Autorität nur kraft Amtes bringt die Belegschaft nicht hinter einen). Den Kollegen zum Gespräch unter 4 Augen zu dem Thema holen (vorher die einschlägigen Betriebsvereinbarungen lesen und prüfen ob der Kollege die auch unterschrieben oder gelesen hat und falls Du selber noch Vorgesetzte in dem Bereich hast abklären wie weit Deine Vollmachten gehen. Nichts ist schlimmer als was anzudrohen was Du dann nicht durchsetzen kannst.). Frage ihn zunächst warum er sich nicht an die Vorgaben hält und höre genau zu. Danach auf die Betriebsvereinbarungen eingehen und die Arbeitssicherheit für die anderen Mitarbeiter deutlich ansprechen. Er gefährdet die ANDEREN auf Grund mangelnder Konzentration mehr als sich selber. Das war der angenehmere Teil.......denn zum Schluß musst Du ihm Konsequenzen (aber nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Du braucht Eskaltionmöglichkeiten.......) und dann auch durchsetzen. Mein Vater sagte immer, irgendwann musst Du deinen erstern Krieg führen und den musst Du dann auch gewinnen wenn Du als Führungskraft anerkannt sein willst. ABER Der Ton macht die Musik, versuche Einsicht zu wecken und stelle ihn nicht an die Wand....

    Gruß vom Rande der Alpen
    Horst

    Hallo,
    ich habe letzte Woche mit meiner Aufsichtsperson der VBG gesprochen. Er sagt, dass die ZAN sowohl vom Entleiher zu betreuen sind, als auch vom Verleiher. Das ergibt eine Doppelbetreuung. Die extern Beschäftigten zählen also bei Entleiher und Verleiher als Beschäftigte zur Ermittlung der Einsatzzeiten für SiFa und BA. Anrechenbar für den Verleiher sind nur Zeiten der SiFa des Entleihers, wenn sie die Betreuungszeiten der Zeitarbeitnehmer gesondert erfasst und dem Zeitarbeitsunternehmen in Rechnung stellt...
    Das macht es der Sifa des Entleihers nicht unbedingt einfach......

    Gruß vom Rande der Alpen
    Horst

    Hallo,
    ich habe wieder mal eine Frage:
    Lt. DGUV 2, Anhang1 zu § 2 zählen bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb auch die dort eingesetzten Zeitarbeitnehmer. Diese sind dann ja auch von der SiFa des Kundenbetriebes zu betreuen.
    Gleichzeitig hat das Zeitarbeitsunternehmen ebenfalls eine SiFa zu bestellen und Betreuungszeiten zu ermitteln. Meine Frage ist nun, ob das Zeitarbeitsunternehmen die Einsatzzeiten der SiFa des Kundenunternehmens für die eigenen ermittelten Zeiten anrechnen kann.

    Ich hoffe, ich habe die Frage einigermaßen verständlich formuliert......

    Danke für Eure Antworten und Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

    Hallo,
    danke für die Antworten. Ich konnte erst heute wieder reinschauen, war die letzte Woche in Gevelinghausen auf Seminar VBG.
    Ich denke, ich kann meinem Kunden jetzt weiter helfen.
    Und ja, jetzt gehts ans Praktikum, da werd ich sicherlich noch schlauer...

    Danke noch mal.

    Horst
    vom Rande der Alpen...

    Hallo,
    ein Kunde von uns hat sich einen Arbeitskorb für den Gabelstapler selbst gebaut; d.h. es gibt kein CE-Kennzeichen.
    Mein Kunde sagt: "brauchts nicht, ist ja nur für den Eigenbetrieb und wird ja nicht verkauft."
    Ich bin da nach der Maschinenrichtlinie anderer Meinung, aber bin zugegeben auch unsicher ob das stimmt.
    Frage: Braucht er ein CE-Kennzeichen, oder gibt es eine Prüfstellle (z.B. TÜV) die eine solche Freigabe erteilen kann ??

    Danke für Euere Antworten.

    Horst

    Hallo,

    die Online-Tests wurden bei uns von den Betreuern von ProFasi gestellt und ausgewertet. Waren 3 Test a 100 Fragen.
    Die waren ziemlich nahe dran an der Prüfung. Unterschied ist, dass es keine Teilpunkte in der Auswertung gab.

    Gruß vom Rand der Alpen
    Horst