Beiträge von JoVe

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    Du solltest deine Frage ein bisschen genauer stellen.

    Ich kenne aus meinem Kurs Personen die angehende TAP´s waren und die selbstverständlich dann ihre Praktikumsarbeit bei ihrem Arbeitgeber gemacht haben.

    Bei mir und bei vielen meiner Mitstreiter bei der BG ETEM ist das ein bisschen anders abgelaufen.

    Die 8 Wochen Bearbeitungszeit existieren nur auf dem Papier...

    Du fängst mit Deiner Arbeit an und wenn du dir sicher bist bis zu welchem Datum du fertig bist meldest du der BG das "Startdatum". Die Arbeit kann dann auch am nächsten Tag bereits abgegeben werden.

    Ich habe meine Arbeit sogar bereits vorher meinem TAP im ersten Entwurf zur Durchsicht zugeschickt und als er mir sagte ich bin auf dem richtigen Weg dann erst den Starttermin der BG mitgeteilt.

    Je mehr ich noch "Korrektur" lese , um so mehr ändere ich wieder. Bin mir auch unsicher ob das alles so richtig ist.

    Bei mir hat sie mein TAP vorher "Korrektur gelesen"
    -> Er wollte die Projektarbeit im Entwurf sehen -> hat dann Anmerkungen gemacht was er für "nicht richtig" hält -> das hab ich eingebaut und dann bei ihm abgegeben

    Daher wusste ich das ich bestehen werde. Und alles richtig kann man eh nicht machen...

    Diese machen folgende Arbeiten:


    Anschließen und Abklemmen von Leuchten und Spiegelschränken

    Nach meiner Definition ist diese Tätigkeit nicht von einer EuP durchzuführen.
    Dazu benötigt die Person eine Qualifizierung zur Elektrofachkraft (für festgelegte Tätigkeiten).
    Das sollte die Elektrofachkraft aus eurem Hause bei der schriftlichen Beauftragung eigentlich beachtet haben.

    Der wöchentliche Test, ich gehe davon aus das damit die einwandfreie Funktion des FI´s durch betätigen der Prüftaste gemeint ist, kann auch von einem Laien gemacht werden wenn der Sicherungsverteiler in dem sich die FI´s befinden vollständig gegen direktes Berühren (IP2X) geschützt ist. Ansonsten passt das mit dem EuP.

    Ich würde deine Pläne in zwei Teile aufteilen:

    1. Der Weg zur SiFa
    2. Der Weg danach

    Um im jetzigen Betrieb SiFa zu werden geht nix ohne ein vorheriges Gespräch mit der zuständigen BG/TAP. Die entscheiden alleinig ob eine spätere Anerkennung in deinem Betrieb geht.

    Welchen Weg Du dann für die Ausbildung zu SiFa nimmst musst Du/Deine Firma entscheiden. Über die eigene BG geht es kostenlos, ist aber möglicherweise mit einer Wartezeit bis zum Kursbeginn verbunden. Auch wie lange die Ausbildung dauert ist von der Auslastung der BG abhängig und wie viel Zeit Du aufbringen kannst. Kannst aber auch vorher klären.

    Bei einem externen Anbieter kostet es Geld, ist aber vielleicht auch schneller. Hier würde ich schauen ob der Anbieter alles anbieten kann, also auch den Fachspezifischen Teil/Fachkunde/Modul V das du für deinen jetzigen Betrieb brauchst. Wenn das nicht angeboten wird, dann muss das ggf. bei der BG direkt gemacht werden und bis du dann einen Platz bekommst entscheidet wieder die BG.

    Wenn Du dann SiFa bist und den Betrieb wechseln willst oder dich selbständig machen willst, dann muss für jeden Betrieb bei dem seiner zuständigen BG gefragt werden ob die "Fachkunde" für eine Tätigkeit als SiFa reicht. Die legen fest ob es reicht oder welche Maßnahmen nötig sind. Hier gibt es unterschiedlichste Vorgehensweisen der einzelnen BGs...

    Viel Erfolg bei der Suche nach dem richtigen Weg für dich!

    Kannst uns gerne auf den Laufenden halten wie es bei dir weitergeht.

    Denke Volker benutzt die Vorlage der BG-ETEM für die Projektarbeit.

    Die habe ich auch für meine Projektarbeit benutzt und den dazugehörigen Seitenumfang auch strikt eingehalten. Ist zwar nicht immer einfach, geht aber.

    Und alles was zu viel ist kommt in den Anhang...

    Und möglichst auf die "Standard-Bilder/Grafiken" verzichten... -> die kamen bei mir max. in den Anhang

    Kurzer Einwurf als Chef:
    Da gilt aber ausnahmsweise mal der Bestandschutz.
    Wenn keine wesentlichen Änderungen am Gebäude sind, dann muss auch nichts an der Sichtverbindung nach Außen geändert werden. Steht doch so unter 3.4 (3). Dann lass ich das Büro da wo es ist und es kostet mich nix.

    Wichtig ist das im Betrieb die Schaltberechtigung geregelt ist wird die Spannung gefahrlos wegnehmen kann. Daran scheitert es in sehr vielen Betrieben schon mal.

    Löschen würde ich unter Spannung am Trafo direkt schon mal erst gar nicht anfangen wenn der Trafo oder die dazugehörige Schaltanlage brennt.

    Ich gebe auch noch den kleinen Hinweis das die meisten Trafos ölgekühlt sind und sich dort dann auch mehrere hundert Liter Öl drin befinden. Was passiert wenn man das dann versucht mit dem falschen Mittel zu löschen kann sich jeder selber vorstellen.

    Ob er den RCD "prüfen" darf legt eine Elektrofachkraft fest und nicht er.

    Was hier gemein sein könnte ist die Prüfung "auf Wirksamkeit". Das kann wenn die Gegebenheiten passen auch von einem "Laien" gemacht werden. Ich denke dazu dann auf die Tabelle 1A der DGUV V3 verweisen.

    Bei dem Auswechseln von Sicherungseinsätzen würde ich auf das Kapitel 7.4 der VDE 0105-100 verweisen. Da ist genau beschrieben wer es wann machen kann. Es gibt dort auch eine Tabelle 104 in der die zum Teil schon genannten Werte von Spannungshöhen und Strömen bei Diazed und Neozed Sicherungseinsätzen stehen.

    Aber alles nur nach einer Gefährdungsbeurteilung durch einen Fachmann...

    Besser?

    tuev-nord.de/de/weiterbildung/…rischer-betriebsmittel-b/

    Zwei Tage - auch nicht die Welt....

    Wenn ich den Text genau durchlese rollen sich mir die Fußnägel hoch.

    Man könnte das Seminar auch so interpretieren das hier elektrotechnische Laien hingehen und in zwei Tagen EuP werden und dann auch noch gleich eigenverantwortlich Prüfen dürfen.