Dann schaut euch einfach die Entwicklung der anerkannten Berufskrankheit mit der Nummer 5103 (Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratosen) der letzten Jahre an...
Beiträge von JoVe
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Gerade gelesen und passt auch zum Thema:
LV 60 Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit-, zum Jugendarbeitsschutz- und zum Mutterschutzrecht
1. überarbeitete Auflage vom März 2019
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Einfach mal mit dem aktuellen Mutterschutzgesetz beschäftigen.
Da steht genau drin wie mit einer Gefährdung umgegangen werden muss.Wir hatten ein ähnliches Thema neulich aus dem einiges passende heraus genommen werden kann:
Schwangere Mitarbeiterinnen der Gewerbeaufsicht melden -
Die Prüffristen werden nicht mehr nach den Tabellen in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt.
Dies ist nur eine "Empfehlung" der BG.
Die Prüffristen werden gemäß der Betriebssicherheitsverordnung nach einer für das Arbeitsmittel durchgeführten Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.Link zur Seite der BG ETEM:
Regelmäßige Prüfungen -
schau mal im Netz nach KomNet Dialog 42675.
Oder noch einfacher:
In der TRBS 2121 Teil 1 zu 2.9 hochscrollen -
Ich würde als erstes auf die Betriebssicherheitsverordnung und die zugehörigen TRBSen verweisen.
Hier steht alles über die Prüfung drin.Nur zur Sicherheit:
Auch den Abschnitt 3 mit den überwachungsbedürftigen Anlagen (Krane, Aufzüge,...) bitte nicht vergessen. -
Bei uns seit gestern in der Presse:
Geschäftsführer nach tödlichem Arbeitsunfall angeklagt
Und mal wieder ist auch der "Sicherheitsbeauftrage" mit dabei.
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Hier die Vorlage von der BG ETEM.
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Es gibt eine Vorlage von der BG wie der Bericht aussehen soll.
Bei mir war die von der BG ETEM.
Habe diese aber nur auf meinen Bürorechner und könnte die dir erst morgen früh schicken.
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Die BG ETEM hat auch sehr viel aus der VDE 0105-100 abgeschrieben...
Die dürfen das ja.Ich freu mich darauf wenn ein Handwerksunternehmen vom Ort zur Firma kommt um ne Steckdose zu reparieren und du dann gefragt wird wo die Gefährdungsbeurteilung dafür ist...
Und jetzt wird das dann noch erweitert ob er sich ggf. seiner Unternehmerpflichten als Anlagenverantwortlicher bewusst ist und die Gefahren kennt...
Bitte einerseits ernst nehmen, aber ein bisschen Ironie ist auch dabei.
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Die Aussage von Michael ist in dem von im genannten Zusammenhang einfach falsch.
Die BG ETEM zitiert übrigens nur aus der VDE 0105...
Hier ist gemeint die Erlaubnis aus "elektrischer Sicht" für die elektrischen Arbeiten.
Und der Besitzer kann wohl kaum entscheiden ob z.B. die 5 Sicherheitsregeln richtig umgesetzt wurden...
Darum braucht es für elektrische Arbeiten immer einen Anlagenverantwortlichen der Elektrofachkraft sein muss.Und es stimmt schon das der Anlagenverantwortliche die Kenntnisse zur Anlage haben muss.
Das ist bei den ganzen Dienstleistern ja das Problem...
Schicke ich heute Elektrofachkraft A für eine Arbeit hin die Ahnung von der Anlage hat und morgen Elektrofachkraft B die keine Ahnung von der Anlage hat und es passiert was ist es das Problem von dem Dienstleister.Oder als Anlagenbetreiber lasse ich X verschiedene Firmen bei mir arbeiten...
Das mag bei der besagten Steckdose noch gut gehen. Aber selbst hier gibt es nach der BG ETEM genügend "Elektrofachkräfte" die nicht mal das unfallfrei hinbekommen.
Lass ich an meine Hautverteilung oder an meinen Trafo jeden ohne schriftliche Beauftragung hin? Nie im Leben.Vom Vorgehen bin ich ganz auf der Seite von Schmandhoff.
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In der VDE 0105-100 gibt es hierzu drei Verantwortlichkeiten:
1. Anlagenbetreiber
Das ist wenn nichts geregelt ist der Unternehmer. Kann dies auch auf andere übertragen, z.B. durch den Arbeitsvertag auf Abteilungsleiter, Meister,... Diese Person muss keine Elektrofachkraft sein.
Er kann dies aber auch für den ganzen Betrieb oder Betriebsteile auf eine vEFK übertragen. Das ist dann aber nochmal ein extra Kapitel...
Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für den SICHEREN BETRIEB.
In eurem Fall lässt es Wartungen und Reparaturen durch euch durchführen, da er selbst keine Elektrofachkraft ist oder im Betrieb hat.2. Anlagenverantwortlicher
Das ist die Person die beauftragt ist, während der DURCHFÜHRUNG von Arbeiten die Verantwortung für den sichern Betrieb zu tragen. (VDE 0105-100 zitiert)
Der Anlagenverantwortliche muss als Qualifikation Elektrofachkraft sein. Das könnte in einem Betrieb die Elektrofachkraft des Betriebes sein. Der Anlagenverantwortliche ist verantwortlich das die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Wenn der Betrieb keine geeignete Person hat kann er das übertragen.
Das ist in eurem Fall wahrscheinlich immer eure Firma. Oder das sind dann auch immer die Elektrofirmen die die Aufträge durchführen wenn der Betrieb keine geeignete Person hat. Also auch z.B. der Betrieb der nur eine Steckdose in der Arztpraxis austauscht... Wenn eine Firma einen solchen Auftrag annimmt muss sie sich dessen bewusst sein.3. Arbeitsverantwortlicher
Die Person die die Verantwortung für die Durchführung der Arbeit trägt. (VDE 0105-100 zitiert)
Der Arbeitsverantwortliche muss mindestens EuP sein, je nach Art der Arbeit.
Der Arbeitsverantwortliche ist verantwortlich das die Arbeit sicher durchgeführt wird. -
Danke für die Info!
Seriös sieht für mich anders aus...
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Man könnte sehr viel zu dem Thema schreiben...
Auch wenn dich der Bereich der Arbeitssicherheit sehr interessiert würde ich mir zuerst einen Job als Meister suchen.
Wenn du dann als Meister arbeitest hast du 1. ein besseres Gehalt und kannst 2. vielleicht sogar über die Firma die Weiterbildung zur Sifa kostenlos und berufsbegleitend machen.
Das ist meine persönliche Meinung...
Was mich vielleicht noch interessieren würde in was für einer Fachrichtung hast du deinen Industriemeister gemacht?
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Bei mir sah das Inhaltsverzeichnis auch so mit allen Punkten aus.
Wenn du alle Punkte des Handlungszyklus für das Projekt durchgemacht hast, musst du sie natürlich auch beschreiben. Wenn die Schritte 6 und 7 nicht möglich waren, dann steht das auch so im Bericht drin.
Und möglichst auf "Standartbilder/grafiken" aus den Ausbildungsunterlagen verzichten.
Soviel wie nötig stehen lassen und den Rest in den Anhang packen. Dann klappt es auch mit den vorgegebenen Seitenzahlen. -
Seit ich bei Xing bei mir eingetragen hab das ich "Fachkraft für Arbeitssicherheit" bin kommen die Headhunterangebote auch regelmäßig...
Da kannst auch angeben das du nach einer neuen Herausforderung suchst.
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Ich ergänze mal einen möglichen Ablauf:
Betrieb meldet der BG ETEM seine neue Sifa
Zuständige TAP schaut sich den Betrieb in seinem Computer an (dabei sieht er wenn das letzte Mal jemand von der BG ETEM dort war,...)
Er prüft ob die Person die seiner Ansicht nach richtige Qualifikation für den Betrieb hat
Wenn ja: Alles in Ordnung und er schaut ob er Zeit hat mal wieder bei dem Betrien vorbei zu schauen
Wenn nein: Er sagt welche/n fachspezifischen Kurs/e (da gibt es je nach WZ Code des Betriebes verschiedene Kurse - Dauer zwischen 3 Tagen und zwei Wochen) die neue Sifa besuchen muss
Er schaut auch hier wann er dann mal wieder bei dem Betrieb vorbei schaut
Die neue Sifa nimmt Kontakt auf mit der BG ETEM und schaut wann Plätze frei sind - je nach Kurs kann das schnell gehen oder auch dauern -
Vielen Dank für die vielen Antworten zu meiner einfach dazwischen geschobenen Frage!
Mir zeigt es das ich bei meiner zukünftigen Tätigkeit das Thema "Mutterschutz" nie außer Acht lassen kann, auch wenn ich wahrscheinlich bei manchen Arbeitgebern dann auf wenig Verständnis treffen werde.
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Habe eine zusätzliche Frage zu dem Thema weil ich gerade einen Artikel über die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz gelesen habe:
Wenn ich es dort richtig gelesen habe muss ein Arbeitgeber seit Einführung des Mutterschutzgesetzes seine Gefährdungsbeurteilungen so erstellen das er berücksichtigen muss was zu beachten ist wenn dort eine Schwanger/Stillende mal arbeiten könnte.
Also nicht erst wenn sich eine Frau gemeldet hat das sie schwanger ist. -
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte...