Moin in die Runde,
im Auftrag der GF soll ich eine GBU zur Wiedereröffnung/Nutzung unserer Betriebskantine durchführen. Die Kantine ist seit April 2021 geschlossen und es wird überlegt sie mit einem neuen Caterer ab Januar 2022 wieder zu öffnen. Der Caterer soll die Kantine (subventioniert) eigenwirtschaftlich betreiben.
Die CoronaschVO vom 28.08.21 bezieht sich ja nur auf Nichtbetriebsangehörige. Die GF würde für die Nutzung durch Betriebsangehörige am liebsten die 2G-Regelung anwenden.
Wie ist das in euren Kantinen geregelt?
Gruß
Harti