Beiträge von Harti64

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    Link zum aktuellen FAQ BMAS

    ein Arbeitgeberverband schreibt zum Umgang mit Monteuren, Fahrern von Speditionen :

    "Dagegen müssen Auftraggeber die gesetzlichen 3G-Regeln nicht auf Lieferanten, Kunden, Besucher, Spediteure etc. anwenden. Diese sind aber nicht gehindert, mit ihren Auftragnehmern kraft des ihnen obliegenden Hausrechts und im Rahmen der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie die Anwendbarkeit von 3G-Regelungen zu vereinbaren bzw. vorzugeben. Sie können in diesem Falle eine Sichtkontrolle in Bezug auf die zu erbringenden Nachweise vornehmen, dürfen aber die auf den Nachweisen aufgeführten (sensitiven) Daten nicht verarbeiten (speichern, übermitteln etc.), da hierfür keine gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt und insbesondere die Vorschrift des § 28b Abs. 3 S. 3 IfSG nicht einschlägig ist."


    Gruß

    Harti

    wenn's vorne juckt und hinten beißt, hilft Klosterfrau-Melissengeist ...:Lach:

    hier mal was unser Arbeitgeberverband so zu der 3G-Geschichte schreibt:

    "Aufsicht für Selbsttests) ist zwar freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend. Grundsätzlich müssen daher nichtgeimpfte und nichtgenesene Beschäftigte im Laufe einer Arbeitswoche die erforderlichen Testnachweise extern selbst beschaffen. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet (arbeitstäglich) zu kontrollieren, ob die Nachweise vorliegen.

    F. Zusammenfassung: Folgen für die Praxis

    • Die Regelung hängt nicht von irgendwelchen Kennzahlen ab (Inzidenzwert, Krankenhausbelegung o. ä.). Sie soll automatisch, unabhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, bis zum 19. März 2022 gelten.

    • Die Vorgabe gilt in Arbeitsstätten, also auch im Außenbereich – ebenso beim vom Arbeitgeber organi sierten Transport zur Arbeitsstätte.

    • Die Regelung gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

    • Die Regelung soll alle Beschäftigten erfassen, bei denen „physischer Kontakt“ zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Eine genauere Definition dieses Kontakts gibt es noch nicht.

    • Die Nachweise sind an jedem Arbeitstag erforderlich. Personen ohne Impf- bzw. Genesenennachweis müssen also täglich einen Testnachweis vorlegen.

    • Der Test darf dabei grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, außer bei PCR-Tests, diese sind für 48 Stunden gültig.

    • Die Kontrollen müssen grundsätzlich bereits vor bzw. bei Betreten der Arbeitsstätte bzw. des arbeitgeberseitigen Transports zur Arbeitsstätte erfolgen. Zur unmittelbaren Testung im Betrieb (oder auch für eine Impfung im Betrieb) ist ein Betreten jedoch auch ohne Nachweis zulässig.

    • Selbsttests vor Ort unter Aufsicht reichen als Nachweise für Personen ohne Impf- und Genesenennachweis aus. Der Arbeitgeber ist aber nach wie vor nur dazu verpflichtet, zwei Selbsttests zur Eigenanwendung zur Verfügung zu stellen.

    • Eine Pflicht zur Beaufsichtigung durch den Arbeitgeber, um der Nachweispflicht zu genügen, gibt es nicht. Eine Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beschaffung der Testnachweise (z.B. durch betriebliche Teststationen oder durch die Bereitstellung einer Aufsicht für Selbsttests) ist nicht verpflichtend (und kann auch nicht vom Betriebsrat im Rahmen einer etwaigen Mitbestimmung eingefordert wer-den).

    • Daher muss der Arbeitnehmer also grds. alle erforderlichen Testnachweise extern selbst beschaffen. Der Arbeitgeber muss arbeitstäglich kontrollieren, ob die Nachweise vorliegen.

    • Arbeitgeber müssen bei Bürotätigkeiten das Arbeiten im Home-Office anbieten, es sei denn, dass es aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist oder aber persönliche Gründe des Arbeitnehmers dagegen sprechen."

    Gruß

    Harti

    Mein Ansatz ist:

    Container vor das Werkstor, schwarzen Sheriff rein, der die Selbsttests überwacht (reicht ja wenn das Personal angelernt ist) und der die Geimpften/Genesenen durchwinkt.

    Für die Verwaltung des G-Statuses der MA kam gestern im Lokalfernsehen ein Bericht über eine kleine Softwareschmiede aus Paderborn. (soll sogar DSGVO-konform sein)

    3G-Status-Software

    Es gibt da aber sicher auch noch mehr Anbieter, aber über die bin ich zufällig beim Fernsehgucken "gestolpert"

    Gruß

    Harti

    Hallo in die Runde und Danke für eure Kommentare und Anregungen.

    Durch Umorganisation ist die Elektrofachkraft irgendwie bei uns hinten runter gefallen. Das man so eine Stelle nun ja doch irgendwie braucht, ist keinem der Entscheider aufgefallen.

    Spätestens bei der Unterweisung von elektrisch unterwiesenen Personen EuP - ich denke so könnte man die Azubis in diesem Zusammenhang durchaus sehen - benötigt man eine Elektrofachkraft.

    Wenn bei einer Führungskraft die Hands-Up-Mentatlität nur aus Aktionismus besteht, kommt so etwas gescheites dabei rum :cursing:

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Harti

    Hallo in die Runde,

    unser Ausbildungsleiter hat mich gebeten, unsere angehenden Mechatroniker zum Thema Gefährdung durch einen elektrischen Schlag zu unterweisen.

    Die IHK setzt eine solche Unterweisung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung voraus: "Zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei der Inbetriebnahme, Fehlersuche und Messung an unter Spannung stehenden Anlagen und Betriebsmitteln ist jeder Prüfling vor Beginn der Prüfung vom Ausbildungsbetrieb in den Gefahren zu unterweisen."

    Reicht die SiFa-Ausbildung und die DGUV V0 aus, um solche eine Unterweisung durchzuführen oder muß dass von einer Elektrofachkraft gemacht werden?

    Danke und Gruß

    Harti

    Hallo in die Runde,

    wir bekommen einen neuen Pächter für unsere Kantine. Dieser möchte für die (seit ca. 15 Jahre) bereits bestehende Küche einen Brandschutznachweis haben.
    Die Kantine kann unter normalen (Nicht-Corona-) Umständen ca. 40-50 Personen gleichzeitig bewirten.

    Wie muß denn so eine Nachweis aussehen und welche Normen, bzw. Vorschriften für NRW kommen da zum Tragen?


    Danke und viele Grüße

    Harti

    Danke für die Hinweise, nix is so alt wie eine Corona-Veröffentlichung von letzter Woche :huh:

    Nichts desto trotz ist der Zustand "genesen" ein temporärer Zustand, d.h., wenn es dumm läuft geht das ganze Spiel in ein paar Monaten von vorne los.

    Definition RKI "genesen", mit Stand 01.10.21

    Das BGA äußert sich auf seiner Seite im FAQ zum digitalen Impfausweis (Stand 20.10.21) wie folgt:

    pasted-from-clipboard.png

    BGA FAQ zum digitalen Impfausweis

    Gruß Harti

    PS: das Städtchen wurde vor Jahrzehnten mal von Heinz Rudolf Kunze besungen;)

    das mit dem Genesensein wird hier im Kreis Minden-Lübbecke gerade von einigen extensiv durchexerziert.

    Irgend so ein Dussel hat denen angeblich erzählt "ihr müßt euch anstecken, dann fallt ihr unter die 2G-Regelung". Dass das aber nur gilt, wenn man auch eine Impfung bekommen hat begreifen die Knallköppe nicht. Ach ja, entweder ist für die Impfen Teufelswerk oder von Bill Gates als Weltverschwörung gestartet.:evil:

    Letzte Woche hatten wir in einer nahe gelegenen Kleinstadt eine Inzidenz von >800 (ich weiß, der Inzidenzwert alleine zählt nicht mehr, die Intensivstationen sind aber auch langsam voll).

    Ich kriege seit einer Woche fast stündlich Alarmmeldungen, das wieder einer der ungeimpften Kollegen/-innen mit/ohne Symptome in Quarantäne muß.

    Dann das ganze Programm: Kontaktnachverfolgung, im Zweifelsfall Kollegen bitten sich professionell testen zu lassen, ...=O

    Gruß Harti

    NRW: Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

    Hallo in die Runde,

    unsere Instandhaltung will die Arbeitsplätze der Elektriker in einen Doppel-Container innerhalb einer Produktionshalle verlegen.

    An diesen Arbeitsplätzen werden Reparaturen an elektrischen Bauteilen und Kleingeräten durchgeführt. Für Lötarbeiten gibt es bereits eine mobile Lötrauchabsaugung.

    Die Container werden mit einer Klimaanlage geliefert, welche die Luft aus der Produktionshalle zieht. Bautechnisch ist es recht schwierig eine lüftungstechnische Verbindung nach außen zu schaffen.

    Die ASR A3.6 schreibt „In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“

    Bezieht sich der Begriff "Außenluft" auf die Luft außerhalb von Gebäuden oder auf die Luft, welche den Arbeitsraum umgibt?

    Hat jemand eine ähnliche Konstruktion im Betrieb und wir habt Ihr das mit der Lüftung geregelt?

    Vorab schon mal Danke für eure Unterstützung und Ratschläge :)

    Harti

    in dieser Art und Weise habe ich das auch vorgeschlagen, außerhalb der Büros/Arbeitsplätze, also z.B. in Fluren und Treppenhäusern gilt weiterhin das volle Programm. Mit der Veröffentlichung der DGUV-Stellungnahme dürfte das Ganze dann auch recht gut rechtlich abgesichert sein.

    Axel und Frank ihr habt zu 100% recht mit euren Kommentaren und Einwänden. Des Pudels Kern ist in diesem Fall sehr vielteilig und vielschalig ;).

    Die Grundlagen was die Räumlichkeiten angeht sind variabel:

    A.) Verkauft der Caterer lediglich das Essen und hat nur den Raum hinter der Theke gemietet, ist die Angelegenheit unser Bier???

    B.) Hat der Caterer auch den Verzehrbereich gemietet, ist das sein Hoheitsgebiet und GBU etc. sein Bier???

    C.) ist bei dieser privatwirtschaftlichen Verrichtung überhaupt eine GBU erforderlich???

    Der Gesetzes- und Verordnungsgaul ist im Augenblick so am bocken, dass ich mich manchmal echt schwer tue im Sattel zu bleiben. Jedes Bundesland jongliert mit den G's (muß mich leider auch um Sachsen und Niedersachsen kümmern) und scheinbar versucht sich jeder Politiker vor den diversen Wahlen mit irgendwelchen Aussagen zu positionieren/profilieren.=O

    Zum Glück soll die Geschichte erst zum Jahresanfang 2022 an den Start gehen, wer weiß was bis dahin (nach den Wahlen) noch vorschriftenmäßig auf uns zukommt ...

    Gruß

    Harti

    Wir befinden uns in NRW, eine 2-Regelung scheint es zur Zeit nicht zu geben. Die ab morgen gültige Corona-ArbeitsschutzVO sagt zwar, das der AG das wissen über den Impfstatus nutzen darf, diesen aber nicht erfragen darf.
    Vom organisatorischen her, stelle ich mir das so ähnlich vor. Die gewerblichen Kollegen der Frühschicht machen zwischen 10:00 und 12:00 Pause, die Verwaltung von 12:00 bis 14:00 und die Spätschicht von 17:00 bis 19:00.

    Maske bis zum Platz, D=Desinfektionsmittelspender, Belegtafel ähnlich wie die Einkaufswagenregel im Supermarkt (hängt kein Plastikkärtchen an der Tafel, ist auch kein Platz frei), gestrichelte Linien = mobile Trennwände.

    Die gelben Kästen haben nix zu bedeuten, habe die Skizze aus unserem Schließplan geliehen)


    Kantine Corona.JPG

    Gruß

    Harti