Beiträge von Harti64

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    Hallo Hille,

    ich habe die Ausbildung zur Sifa vor 2 Jahren beim TÜV-Süd in Leipzig gemacht.

    Dort wurde mit der CD der DGUV/baua gearbeitet. Laut Inlet der CD läuft die Software ab Windows XP, Probleme gab es hier und da mit dem Flashplayer.

    Wenn das neue Ausbildungskonzept schon angewendet wird, ist die CD aber vermutlich nicht mehr up-to-date.

    Ich persönlich fand die Ausbildung beim TÜV-Süd recht gut, wobei die Qualität der Ausbildung meiner Meinung nach extrem mit dem Dozenten steigt und fällt.

    Stufe III hat in Leipzig, im Auftrag des TÜV, ein externer Dienstleister durchgeführt.

    Gruß

    Kai

    Inlet CD DGUV baua.jpg

    Hallo Michael,

    das ist ein gutes Tool.

    Hätte mir vor 2 Jahren bei meiner Praktikumsarbeit sehr geholfen:).

    Habe mich seinerzeit damit beschäftigt, was bei uns in der Firma noch getan werden müsste, um neben der Zertifizierung nach ISO 9001, 14001 und 50001 auch eine Zertifizierung nach der damals zukünftigen ISO 45001 durchzuführen.

    Wenn man nach ISO14001 zertifiziert ist, hat man einen guten Teil für die ISO 45001 schon erledigt (Thema Gefahrstoffe, Rechtskataster, usw..).

    Wenn die Prozesse definiert und beschrieben sind, kann man mit deinem Tool prima in die Detailarbeit reingehen.

    Gruß

    Kai

    Hallo Niko und Heinz,

    bei der Excelliste sehe ich auch das Problem mit der Aktualisierung.

    Was man machen kann, ist aber z.B. bei Umwelt-Online ein Rechtskaster anlegen (kostet einen kleinen Aufpreis zu den regulären Umwelt-Onlinegebühren). Dann kriegt man Änderungen dort angezeigt und muß diese irgendwie in die Exceldatei übertragen.

    Z.B. mit der Software Q***tic fällt der Aufwand für die Übertragung weg, da kommt dann eine Meldung, dass es eine Änderung im Rechtstext XY gibt.

    So wie sich das auf der Vistra-Webseite darstellt, ist daß dann das komplette Wohlfühlpacket :D . Nix mit alte und neue Version des Rechtstextes vergleichen und selber Schlüsse daraus ziehen müssen, sondern "das mußt du jetzt so und so machen"

    Gruß
    Kai

    Guten Morgen,

    das ist wirklich sehr umfangreich + in englische Sprache.

    Das ist vermutlich kein Stoff der im Staßenbau Verwendung findet, aber auf Baustellen, wo Installateure entsprechende Anlagen installieren oder warten.
    Da stellt sich dann wirklich die Frage, ob es Sinn macht dieses SDB in Papierform auf der Baustelle vorzuhalten.

    Eine Betriebsanweisung mit Hinweis auf die gefahrbestimmende Komponente hat da vermutlich einen deutlich höheren Nutzen.

    Gruß
    Kai

    Moin in die Runde,

    wenn die Kollegen auf der Baustelle keinen Zugriff auf die Sicherheitsdatenblätter haben, kann das allerdings bei einem Arbeitsunfall mit Gefahrstoffen schwierig werden.

    Häufig wollen der behandelnde Arzt oder die Rettungssanitäter diese gerne haben. Wenn im Baubüro vor Ort ein Fax ist, könnte man natürlich, im Bedarfsfall, das entsprechende Sicherheitsdatenblatt von einer Zentrale aus hin schicken.

    Eine elektronische Archivierung mit Erinnerungsfunktion für die Updatenachfrage beim Lieferanten ist eine super Sache - spart viel Arbeit bei Verteilung und Archivierung und macht jeden Auditor glücklich

    Gruß
    Kai

    Moin in die Runde,

    wir haben für Spraydosen einen speziellen Sammelbehälter vom Entsorger gestellt bekommen.

    Den Hinweis auf das Entsorgungssystem haben wir vom (TÜV-)Auditor bei der 14.001-Zertifizierung bekommen.

    Das Ganze sieht aus wie ein übergroßer Papierkorb und steht in einer großen, gut belüfteten Halle.

    Anbei ein Link zu einem, der sicher vielen Anbieter

    Spraydosen-Recycling


    Das Anstechen der Dosen halte ich auch für bedenklich, i.d.R werden die Dosen restentleert und dann in die Behälter getan. Der Hinweis auf GBU/Betriebsanweisung ist gut, da werde ich mit gleich drum kümmern.

    Gruß

    Kai

    Hallo in die Runde,

    grundsätzlich finde ich es ganz hilfreich einen Überblick zu haben, wo noch was relevantes zum betrachteten Thema stehen könnte.

    Ich gebe aber auch Azrazr recht, dass allein der Titel der entsprechenden Vorschrift nicht wirklich weiterhilft, da muß man sich schon durch den Text durchquälen und ggf. auch mal jemanden (z.B. hier im Forum) fragen, wie das Geschriebene denn zu interpretieren ist.

    Unabhängig von Gefährdungsbeurteilungen, habe ich als interne SiFa die Erfahrung gemacht, daß das §-Zeichen bei Ausgaben für HSE-Belange die Investitionswilligkeit erhöht ^^ .

    Das BG RCI Merkblatt A017-1 "Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz" finde ich auch sehr hilfreich. Damit kann man sich als Frischling im Gewerbe ganz gut einen Überblick verschaffen, wo noch Baustellen lauern könnten

    Vor allen Dingen die Aussage zum Thema SDB und BA.

    "6.9 Haben alle Beschäftigten Zugang zu folgenden
    Dokumenten:
    > Gefahrstoffverzeichnis
    > Sicherheitsdatenblätter SDB
    > Betriebsanweisungen BA
    Zugang kann in elektronischer Form oder in
    Papierform ermöglicht werden."

    Hierzu habe ich bisher keine so richtig klare Aussage bekommen können.

    Ich wünsche euch einen schönen Feiertag :138:

    Kai

    A017-1_Gesamtdokument_interaktiv_Verantwortung der Führungskräfte 2018-05-30.pdf

    Mahlzeit in die Runde,

    ich habe über die Suchfunktion zwar schon ein bisschen zu dem Thema gefunden, bin mir aber nicht sicher ob ich die Information richtig interpretiere.

    Die Situation stellt sich wie folgt da:

    - Produktionshalle mit 25t Brückenkran der die Hallenfläche überfahren kann

    - in diesem Bereich steht eine große Produktionsanlage, bei der der Abstand zum Kran größer 0,5 m überall eingehalten wird

    - an der Produktionsanlage soll an einer Dosiereinrichtung dauerhaft eine Wartungsplattform mit Geländer und Treppe installiert werden

    - die Wartungsplattform wird unregelmäßig und kurzzeitig genutzt werden

    - der Kran wird im Bereich der geplanten Wartungsplattform ca. alle 2-3 Tage genutzt.

    Ist die Fläche der Wartungsplattform als Arbeits- und Verkehrsbereich zu sehen? (dann wären 2,5 m Abstand Boden der Plattform zum Kran gefordert, oder?).


    Danke für eure Hilfe und Gruß

    Kai


    Sicherheitsabstaende_04-05.pdf

    Hallo in die Runde,

    Ich habe meine SiFa-Ausbildung beim TÜV-Süd absolviert. Da der TÜV-Süd zu der Zeit die LEK 4 selber nicht durchführen durfte, hat man dort mit einem weiteren Dienstleister zusammengearbeitet. Der Abschluss von dort ist von folgenden BGen anerkannt:

    - BG Bau
    - BG Maschinenbau (Teil BGHM)
    - BG Metall (Teil BGHM)
    - BG Hütten- und Walzwerke (BGHM)
    - BG Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (Teil BGETEM)

    Da mein Arbeitgeber zur BG RCI gehört, habe ich letztes Jahr dann noch die LEK 4 bei der BG RCI gemacht.

    Die Ausbildung bei nicht-BG-Anbietern kann neben der Zeitersparnis (fast immer freie Ausbildungsplätze, Ausbildung kann in ca. 6 Monaten absolviert werden) also durchaus Vorteile haben. Die Kosten für die Ausbildung liegen allerdings schon fast in der Region eines Kleinwagens :( .

    Ich will hier keine Werbung für TÜV & Co machen, falls man allerdings dort seine Ausbildung macht, macht es Sinn zu fragen welche Abschlüsse möglich sind.

    Gruß
    Harti

    Hallo Frank,

    bei uns am Standort ist das auch genauso umgesetzt (was ich auch für gut und sinnvoll halte). Der Kollege am anderen Standort wollte halt von mir wissen, wo das genau festgeschrieben ist, dass für die Melder überhaupt Hinweisschilder anzubringen sind.

    Ich werde bei meinem nächsten Besuch ihn mal Kraft meiner grauen Haare überzeugen ;) .

    Gruß und schönes Wochenende
    Kai

    Hallo an die Brandschutzexperten,

    bei einer Brandschutzbegehung in unserem Zweigwerk ist mir aufgefallen, dass die Handfeuermelder für die BMA nicht mit zusätzlichen Schilder kenntlich gemacht werden.

    In der ASR 2.2 wird zwar die Kennzeichnung von Feuerlöscherstandorten gefordert, aber zu Handfeuermeldern habe ich bisher leider nichts gefunden :/ .

    Gruß und ein schönes Wochenenden

    Kai

    habe jetzt 500 Stück PE-Einweghandschuhe bestellt.

    Wenn sie auch keine Chemikalienschutzhandschuhe sind, so wird der gewünschte Effekt trotzdem erreicht:

    - der direkte Kontakt zur "siffigen" Zapfpistole (mögliche Aufnahme über die Haut, entfetten der Haut) wird vermieden

    - die Hände der Mitarbeiter riechen aprilfrisch oder nach sonst was, aber nicht nach Diesel :)

    Gruß und ein schönes Wochenende

    Kai

    danke für euer schnellen Antworten :) .

    In der Tat sehe ich auch die größte Gefährdung durch den Hautkontakt auf Grund der siffigen Zapfpistole.

    Dieses dünnen Folienhandschuhe nutze ich beim privaten Tanken auch, hab ich auch schon für relativ kleines Geld im Netz gesehen.

    Die Hauptfrage für mich ist halt, wie binden sind Ansagen aus einem Sicherheitsdatenblatt für meine GBU? :/ .

    einen sonnigen Tag und Gruß

    Kai

    Hallo in die Runde,

    bei einer Sicherheitsunterweisung für die Fahrzeugführer von dieselbetriebenen Flurförderzeugen tauchte die Frage auf, welche Handschuhe beim Betankungsvorgang verwendet werden sollen.

    In einer Muster-BA habe ich den Hinweis auf Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril-Kautschuk gefunden. Ich habe kein Problem damit für 60 Mitarbeiter solche Handschuhe zu beschaffen, ich befürchte allerdings, dass die Akzeptanz bei den Mitarbeitern für die Nutzung dieser Handschuhe nicht sehr groß ist "wo soll ich denn die sperrigen, stinkenden Dinger hin tun", usw..

    Hat jemand eine Idee, ob es auch möglich ist, Einweghandschuhe (es bricht mir zwar das Herz als Umweltmanagementbeauftragter =O ) für den doch recht kurzen Tankvorgang (max. 10 Minuten) zu verwenden?

    Gruß
    Kai