Beiträge von LL0rd

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    Hallo Leute,

    ich habe aktuell ein Problem bei einem Unternehmen. Die Firma gibt es seit 3 Jahren, momentan arbeitet der Chef + 1MA (ab Februar/März 2-3MA). Vor 6 Monaten sind die in ein neues Lager gezogen und zum Thema Arbeitssicherheit ist noch absolut nichts vorhanden. Keine Feuerlöscher oder Rauchmelder. E-Geräte nicht geprüft, keine Gefährdungsbeurteilung, keinen Verbandkasten (obwohl täglich mit Kartons und Cuttern gearbeitet wird), Regale nicht geprüft. Ok, das alles kann man nach und nach noch mit Geld regeln. Momentan gibt es aber für mich zwei Probleme:

    Das Lager ist im 5 Stock, wobei die Stockwerke 1-3 Doppelstockwerke sind. Der einzige Zugangsweg ist eine Tür mit Maßen von ca. 1m x 1,60m. Eine zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Umbaumaßnahmen sind nicht möglich, da an der Stelle ein Gebäudeteil aufhört. Es gibt einen Weg zu dem Gebäude und der führt über eine kleine schmale Brücke, bei der ich mit meinem PKW schon schauen muss, dass ich da nirgendwo hängen bleibe. Ob ein Leiterwagen der Feuerwehr drauf passt, habe ich Zweifel.

    Ein Umzug ist auch nicht möglich, da der Mietvertrag auf die nächsten 3 Jahre abgeschlossen wurde und bereits viel Geld in dem Lager steckt.

    Tja... Was macht man da?

    Sorry, aber BSB = Brandschutz.... Beauftragter??? Berater? Büro?

    Leider ist es so, dass ich dir keine dieser Fragen momentan beantworten kann, da ich es selbst noch nicht weiß. Heute war die erste Begehung des Objektes und ich habe noch absolut kein Feedback.


    Zitat von Waldmann

    Das Thema ist zu komplex um es hier, auch mit deiner Vorgabe, zu lösen.


    Nein, ich möchte hier jetzt keine Lösung des Themas haben. Das Thema interessiert mich nur sehr, sodass ich mich da gerne einarbeiten möchte. Deshalb ging es mir ja auch um Unterlagen (bzw. auch Literaturempfehlungen) dazu.

    Hallo Leute,

    hat von euch jemand Unterlagen zum Thema Brandschutz im Hotel? Genauer gesagt möchte ein Kollege von mir ein Hotel eröffnen, in dem er hauptsächlich Seminare zum Thema Entspannung anbieten möchte und weit angereisten Gästen möchte er in seinem Hotel eine Übernachtung anbieten.

    Das Gebäude, was er sich kaufen möchte, ist ein Hotel, das seit ein paar Jahren schon leer steht. Ich habe da gewisse Zweifel, dass es noch regelkonform ist. Hat von euch jemand Unterlagen, was das Hotel alles an Brandschutzeinrichtungen braucht, so dass man zumindest nach Gefühl sagen kann: ja, man kann da etwas machen oder nein.

    Hallo Leute,

    vielleicht kann mir jemand von euch etwas helfen.

    1) Im ASiG ist ja ausschließlich von Arbeitgebern die Rede. Doch wie sieht es bei Vereinen aus, bei denen die Mitglieder ehrenamtlich eine Aufgabe übernehmen? Braucht der Verein da auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    2) Hat von euch jemand eine Ahnung, ob unsere (deutsche) Sifa Ausbildung auch in Österreich als Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft gilt?

    3) Nehmen wir mal an, dass ein österreichischer Arbeitgeber in Deutschland einen Kongress veranstaltet, braucht er dann in Deutschland auch eine Sifa?

    Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch: Es gibt ja den Titel des Sicherheitsingenieurs. Das ist in der Regel ein Ingenieur, der den FaSi Lehrgang bestanden hat.

    Nehmen wir mal an, ein Diplom Informatiker (rein rechtlich Ing. Studiengang) macht die FaSi Ausbildung. Ist er dann ebenfalls Sicherheitsingenieur?
    Und ab wann ist ein Ing. tatsächlich Sicherheitsingenieur? Irgendwie schwirren ja Gerüchte herum, dass man mit Zustimmung der Behörden ja bereits nach der LEK 3 bzw. FS4 bereits als FaSi arbeiten darf. Ist man dann nach FS4 Sicherheitsingenieur? Denn FS5 bzw. LEK4 ist ja nur eine fachspezifische Prüfung.

    Die VBG war der Meinung, dass eine solche Erstunterweisung nur dann möglich ist, wenn man auch nachvollziehen kann, dass der Zuschauer sie auch gesehen hat. Also entweder in Form eines Videos, das z.B. überwacht ob jemand am Rechner sitzt oder in Form eines abschließenden kleinen Tests.

    Hallo Leute,

    hat von euch schon jemand Erfahrungen mit diesen Nacktscannern gesammelt? Mich würde interessieren, wie die Gefährdungsbeurteilung des Teils für einen Sicherheitsdienst aussieht. Ist das Teil tatsächlich harmlos? Oder geht davon irgendeine Gefahr aus? Denn ich kann mir vorstellen, dass die Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes damit schon etwas herumspielen, wenn es nichts zutun gibt.

    Auf der anderen Seite kenne ich aber auch ein Unternehmen, das den Mitarbeitern absolut verboten hat, sich in das Teil zu stellen.

    Habt ihr da evtl. irgendwelches Wissen?

    Hallo Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch. Gestern wurde in einem Einkaufszentrum ein herrenloser Koffer gefunden. Die dazu gerufene Polizei hat zusammen mit dem Sicherheitsdienst dann das Einkaufszentrum evakuiert. Beim Sicherheitsdienst und in einigen Betrieben kamen Evakuierungshelfer zum Einsatz, die sowohl den Mitarbeitern als auch den Kunden rausgeholfen haben.

    Jetzt wäre die Frage, wie so eine Gefährdung eines Evakuierungshelfers zu beurteilen ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Aufgaben des Evakuierungshelfers ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen ist. Ja, bei einem Feuer ist es auch kein Problem. Wo es nicht brennt hat man in der Regel (zumindest in einem normalen Gebäude) kaum eine Gefährdung. Bei einem Sprengsatz sieht es anders aus.

    Noch viel "schlimmer" ist dabei die Informationspolitik, denn es hieß gestern einfach nur "Gebäude evakuieren", das wieso wurde erst viel später genannt, als alle draußen waren.

    Außerdem würde mich mal eure Bewertung des Risikos durch einen herrenlosen Koffer interessieren. Es passiert immer mal wieder, dass so ein Koffer vergessen wird und da ist dann etwas harmloses drin. Nur ab und an macht es dann auch mal boom.

    Könnt ihr mal bitte beschreiben, wie ihr mit dem Thema umgeht?

    Für mich ist das unzureichende/fehlende Licht an der Maschine nicht die Gefahrenquelle. Warum? Die Lichtsituation wäre auch ohne die Maschine existent. Gefährlich wird es doch nur in der Kombination mit dem Arbeiten an der Maschine


    Ja, bei einer Maschine schon. Nimm jetzt aber ein 0815 Büro, in dem gearbeitet wird. Nach der ASR A3.4 wird ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 500 lx gefordert. Ich behaupte jetzt, dass auch bei 400 lx keine Unfälle merklich zunehmen würden. Aber die 100 lx weniger könnten zu einer Abnahme der Arbeitsleistung führen, psychische Belastungen mit sich bringen oder den Augen schaden.

    In so einem Fall wäre die unzureichende Beleuchtung dann keine gefahrbringende Bedingung, sondern die Gefahrenquelle selbst. Bzw. nicht die unzureichende Beleuchtung, sondern die Dunkelheit.

    Was ist denn die Gefahrenquelle, wenn zu wenig Licht da ist? Die Gefahrenquelle ist doch die Dunkelheit. Ich mache das Licht an und schon ist die Dunkelheit weg. Das ist doch dann ganz oben in der Maßnahmenhierarchie "Gefahrenquelle beseitigen".

    Oder wird es gerade zu philosophisch?

    wie auch immer, wenn du sagst, die sollen das durchführen während die Büros besetzt sind, das erhöht die Risiken weil beide Arbeitssysteme miteinander kollidieren und dann muss ich es wieder anders betrachten.

    Ok, vielen Dank für den Einwand.


    Eine technische Maßnahme wäre es, eine Beleuchtung zu installieren. Eine organisatorische Maßnahme wäre es, die Arbeiten mit dieser Maschine in die Stunden mit Tageslicht zu legen.

    PSA wäre, wenn der Mitarbeiter eine Taschenlampe mitbekommt und verhaltensbezogen wäre, wenn er die Anweisung bekommt, nicht in den dunklen Raum zu gehen. Ok, das ist soweit klar.

    Mir ging es in meiner Frage allerdings nicht um die Frage ob Licht eine technische Maßnahme oder organisatorische ist, sondern ob ich nicht eine Ebene drüber ist: Gefahrenquelle beseitigen.

    Das Umsetzen der technischen Lösung erfordert dann eine eigene Betrachtung wobei dann wohl Organisatorisches und Möglicherweise auch Persönliches dazu kommt.

    Kannst du das bitte etwas näher erläutern? Meinst du damit die Wechselwirkungen im Arbeitssystem und evtl. zu anderen Arbeitssystemen? Oder was meinst du damit genau?

    Hallo Leute,

    ich komme momentan mit den Begriffen aus der Maßnahmenhierarchie nicht so ganz klar und brauche da mal etwas Hilfe.

    Nehmen wir mal an, ich habe eine Tischkreissäge und z.B. eine Gefährdung durch ungeschützt bewegte Maschinenteile, nämlich das Sägeblatt. Dann mache ich eine Schutzhaube über das Sägeblatt und schon ist die Gefährdung minimiert. Ganz klar habe ich hier eine sicherheitstechnische Lösung gewählt. Würde ich die Kreissäge wegschaffen oder zumindest dafür sorgen, dass sie nicht anlaufen kann, würde ich die Gefahrenquelle beseitigen. Hier ist alles für mich klar.

    Jetzt habe ich eine Gefährdung durch unzureichende Beleuchtung. Ich tausche das Leuchtmittel aus und schon habe ich genug Licht. Auf welcher Stufe der Maßnahmenhierarchie habe ich eine Maßnahme durchgeführt? Habe ich die Gefahrenquelle beseitigt? Oder ist es eine sicherheitstechnische Maßnahme?

    Hallo Leute,

    ich brauche mal kurz einen Rat. Es geht aktuell um ein Objekt, das Renoviert wird. Bei der Begehung ist mir aufgefallen, dass der Maler die Abdeckungen von Steckdosen abmontiert hat.

    Sowohl der Maler, als auch die Putzfrau als auch der Sicherheitsdienst (für den ich unterwegs war) verwenden diese Steckdosen momentan ohne die Abdeckung. Aktuell streite ich mich mit meinem Kollegen darüber, ob dies nun eine Gefährdung ist oder nicht.

    In den Normen gibt es die VDE 0106-100, die fordert, dass Teile mit Spannung mit einem Berührungsschutz ausgestattet werden. Dies ist bei diesen Steckdosen ohne Abdeckung der Fall. Also da kann ich problemlos den Finger reinstecken und darin herumwühlen. Erst dann, wenn ich es darauf anlege, bekomme ich unter Umständen einen gewischt. Auch aus meiner eigenen Erfahrung sage ich, dass hier keine direkte Gefährdung ausgeht. Der Maler bringt ja die Abdeckungen in den nächsten Tagen wieder an.

    Der Kollege ist einer anderen Meinung und sagt, dass die Steckdosen sofort stromlos geschaltet werden müssen oder der Zugang zu den Räumen für nicht Elektrofachkräfte verschlossen werden muss.

    Kann mir da jemand mit technischen Richtlinien mal etwas helfen? Wer von uns hat da recht?

    (1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu
    bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist....

    Ja, dennoch lese ich da folgendes:

    1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
    2) Der Arbeitgeber hat den schriftlich bestellten Fachkräften die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist.


    Aus dem Paragraphen lese ich immer noch, dass eine Bestellung schriftlich erfolgen muss, der Unternehmer muss der Fachkraft nur dann Aufgaben übertragen, wenn es erforderlich ist.

    Warum ein Unternehmermodell, wenn dann doch eine SiFa her soll?

    Damit man eine hat und sich keine erst suchen muss?

    Dann schau doch mal, wie von Marc bereits beschrieben, in der DGUV Vorschrift 2 nach.

    Das habe ich, dort bin ich allerdings nicht fündig geworden.

    Ok, ich fange mal die Argumentation an:

    Nach § 5 ASiG muss ein Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen.

    Nach der Normenhierarchie kann die DGUV V 2 kein Gesetz aushebeln. (Muss sie auch IMHO auch garnicht.)

    In der DGUV V 2 steht der Passus mit dem Unternehmermodell unter folgender Überschrift: "Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnischeBetreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten". Schon die Überschrift bedeutet in meinen Augen, dass es trotzdem noch jemanden gibt, der das Unternehmen Betreut - wenn nötig.

    Dann heißt es weiter: "Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen kann der Unternehmerüber die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbstentscheiden." Für mich bedeutet es jetzt folgendes: Wenn ein Unternehmer loslegen möchte und noch keine Motivations- und Informationsmaßnahmen besucht hat, dann braucht er ab 1 Mitarbeiter eine SiFa. Erst wenn er die Kurse besucht hat, kann er darüber entscheiden, ob er eine Betreuung braucht oder nicht. Außerdem steht in dem Absatz nur etwas von einer Betreuung. Da steht nicht, dass ein Unternehmer keine SiFa bestellen muss.

    Wie ich schon Anfangs sagte, konnte ich nur etwas zur Betreuung finden, aber nicht zur Bestellung und Bestellung != Betreuung.

    Einfache Antwort. Selbst wenn ich nur nur einen Mitarbeiter habe, muss ich mögliche Gefährdungen in einer oder mehreren entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen erfassen und dokumentieren. Ebenso mit der Erstellung von Betriebsanweisungen. Kann der Unternehmer dies nicht selbst,so hat er sich fachliche Hilfe zu holen.

    Leider hast du aber meine Eingangs-Frage nicht ganz beantwortet.
    Nach § 5 ASiG hat ein Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

    Während der zweiten Präsenzphase meiner Ausbildung meinte der Dozent (TAB), dass ein Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entscheidet, trotzdem eine SiFa bestellen muss. Obwohl die Gefährdungsbeurteilung selbst machen kann, braucht er ein Blatt Papier, auf dem irgendeine SiFa (oder BA) namentlich benannt werden.

    Leider finde ich jetzt zu dieser Behauptung keine Belege. Stimmt das?

    Hallo Leute,

    mir ist momentan eine Sache nicht ganz klar. Nehmen wir mal an, dass ein Unternehmer weniger als 51 Mitarbeiter hat, dann kann er sich ja für das Unternehmermodell entscheiden. Mir ist jetzt eine Sache nicht ganz klar: Muss beim Unternehmermodell trotzdem eine Sifa bestellt werden?

    Und wie sieht es aus bei kleinen Unternehmen bis 10 Mann. Da gibt es ja die Möglichkeit der Grundbetreuung. Macht es für einen Unternehmer eher Sinn, sich eine Sifa für die Grundbetreuung zu holen statt das Unternehmermodell zu nutzen?

    Und nehmen wir mal an, ich würde heute eine Firma gründen, die nach dem Unternehmermodell "betreut" werden soll. Dann muss der Unternehmer ja eine Schulung besuchen. Bedeutet es, dass er keine Mitarbeiter einstellen darf, bevor er nicht diesen Kurs besucht?

    Hallo Leute,

    ich bin momentan kurz vor der dritten Präsenzphase meiner Ausbildung und habe momentan ein paar Probleme. Angefangen hat das ganze mit einem Beispiel auf der Lern-DVD, bei dem es um drei neue Montageplätze in der Mixer-Herstellung ging. In dem Beispiel ging man so weit, dass man die halbe Halle umbaut, Fenster einbaut, richtige Sitz-Steh-Arbeitsplätze anschafft und dabei sogar die Größe berücksichtigt. Und das ganze für drei Arbeitsplätze in einer Mixer-Fertigung.

    Sorry, aber dieses Beispiel ging mir irgendwie extrem gegen den Strich. Die Realität sieht doch so aus, dass in so eine Halle einfach irgendwelche ausgemusterten Büro-Tische und Stühle reingestellt werden und ein paar Leute für den Mindestlohn dort die Mixer zusammenschrauben dürfen. Und wenn die "Mitarbeiter" - oder eher die Leute eines Sublers - Glück haben, bekommen die noch einen Straubenzieher und müssen die Schrauben nicht mit der Zuge anziehen.

    Oder die bessere Alternative (im Sinne des Profits) wäre die Verlagerung der Produktion nach China, wo dann kleine Kinder mit ihren kleinen flinken Händen die Mixer zusammen bauen.

    Oder wenn die eigenen Mixer tatsächlich so gut verkauft werden, dann geht man mit dem Preis rauf, statt die Produktion weiter anzukurbeln.

    Egal was man macht, aber die Maßnahmen auf der DVD sind sowas von falsch und wirtschaftlich ein Selbstmord.

    8| Glauben Sie ernsthaft diese Informationen braucht ein Existenzgründer?

    Ja und zwar aus einem einfachen Grund: Im ersten Jahr ist man richtig motiviert, arbeitet hart, und gibt das Geld aus. Doch im zweiten Jahr kommt dann das Erwachen, wenn das FA auf einmal die Steuern für das vergangene Jahr zurück haben möchte + die Vorauszahlung für das aktuelle Jahr. Das sind dann oft Beträge in Höhe von gerne mal 30.000-50.000€, die man auf einmal auftreiben muss.

    Genau das habe ich im Freundeskreis nicht nur ein Mal erlebt. Und genau deshalb ist die Wahl einer richtigen Rechtsform und eines Geschäftsmodells für Existenzgründer essenziell.