Beiträge von LL0rd

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    Ja, aber die Städte und Gemeinden verkaufen es so, als wäre die Zertifizierung Pflicht. "müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können"

    Hallo Liebe Kollegen,

    ich habe momentan ein kleines Problem als externe, selbstständige Sifa. Einige Kunden haben meine Dienstleistung abgelehnt, weil die auf der Website der Städte und Gemeinden folgenden Hinweis gefunden haben:


    Zitat

    Hinweis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z.B. freiberuflich Tätige oder sicherheitstechnische Dienste) müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können.

    [quelle=https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid1956]https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid1956[/quelle]

    [quelle=http://weilheim-baden.de/pb/,Lde/381690…rensID=1956%211]http://weilheim-baden.de/pb/,Lde/381690…rensID=1956%211[/quelle]

    Ähnliche Hinweise finden sich auf vielen Websites kleiner Städte und Gemeinden rund um Heidelberg und Karlsruhe. Ich sehe allerdings keine gesetzliche Grundlage für diese Forderung, außerdem weiß ich nicht einmal, was die GQA überhaupt ist. Wieso behaupten die, dass man eine GQA-Zertifizierung braucht, die rund 1.800€ kostet!

    Wisst ihr da etwas mehr?

    Das ist meiner Meinung nach eine völlig falsche Theorie. Der geimpfte kommt ja mit den gleichen Erregern in Kontakt wie der ungeimpfte und somit muss das Immunsystem beider hier reagieren. Beim geimpften kommt dann noch die Reaktion auf den Impfstoff hinzu.


    Naja, so falsch kann die Theorie nicht sein. Denn es sind ja nicht die gleichen Erreger, sondern nur eine abgeschwächte Form. Deshalb verwendet man ja heute die Adjuvantien in den Impfstoffen. Also lernt es der Körper gegen abgeschwächte Erreger und Adjuvantien zu "kämpfen". Und wenn dann doch irgendein neuer Erreger kommt, dann kann der Körper ihn nicht mehr so effektiv bekämpfen. Und dann habe ich Zweifel, dass es jedes Mal der gleiche Erreger ist, da die Erreger mutieren. Und während bei einer echten Infektion das Immunsystem einen breitbandigeren Schutz aufbaut - eben auf Grund der Heftigkeit der Infektion - wird bei einer Impfung nur die Immunität gegen den einen Genotypen aufgebaut und nicht gegen den Stamm. Der Beweis dazu ist, dass man die Impfung immer wieder auffrischen muss, während eine Kinderkrankheit z.B. dauerhaft schützt.

    Und mein zweiter Kritikpunkt sind die Konservierungs- und Prozessstoffe, die noch im Impfstoff enthalten sind.

    Ich reagiere recht kräftig auf die Tetanus Impfung und habe mir durchaus schon überlegt diese auszusetzen, aber mich dann doch dagegen entschieden, denn eine entsprechende Erkrankung hätte wesentlich schwerere Folgen.

    Aus reinem Interesse: Was bedeutet, dass du kräftig auf die Tetanus-Impfung reagierst?
    Ich kann dir sagen, wie es bei mir war:
    Direkt nach der Impfung, also nachdem die Ärztin das Pflaster auf die Einstichstelle klebte, schaute sie mich an und fragte, ob es mir gut geht. Ich sagte ja, weil ich noch nichts gemerkt habe. Dann hat sie den Puls gefühlt und ich merkte wie schnell tatsächlich mein Herz schlägt. Dann merkte ich die ersten Schweißtropfen auf meiner Stirn. Puls war 160, Blutdruck war 200 zu 80. Und in dem Moment hatte ich eine Art flimmern vor den Augen. Aber nur ein paar Minuten.

    Die Ärztin meinte, ich soll noch ein paar Minuten in dem Zimmer sitzen bleiben. Sie ging dann zum nächsten Patienten, während die Krankenschwester bei mir blieb. Nach ca. 10 Minuten war bei mir wieder alles OK und nach 30 Minuten konnte ich wieder gehen.



    Bestandteil einer guten Impfberatung ist natürlich auch dieser Bereich der Risiken, die mit einer Impfung verbunden sein können. Ein guter Betriebsarzt beleuchtet beide Seiten der Medaille.


    Darf ich dich mal fragen, ob du geimpft bist? Wie war die Impfberatung bei dir? Bei mir war die immer gleich. Hier haben Sie einen Zettel mit Bla Bla und hier ist ein zweiter Zettel zum Unterschreiben. Fertig: Bitte den Arm frei machen.

    Die Pflichten des Arbeitgebers und der Betriebsärztin sind klar definiert und können nicht dadurch obsolet werden, dass beide Impfgegner sind. Der Arbeitgeber kann das ganze aushebeln, wenn er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass keine Vorsorge und damit in der Folge kein Impfangebot während der Vorsorge erforderlich ist. Das schafft er, wenn er bei der Beurteilung der Gefährdungen feststellt, dass bei der Ausübung der Tätigkeit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Wie er das bewerkstelligen will, würde mich dann brennend interessieren. ;)


    Das macht er bzw. die BA für ihn, in dem beide sagen, dass die seit 7 Jahren bereits private Kindergärten betreiben mit aktuell 350 Beschäftigten. Die Mehrheit von den Beschäftigten ist umgeimpft (wobei ich persönlich Zweifel habe, dass die Daten richtig erhoben wurden, aber das ist eine andere Geschichte) und die ungeimpfte Gruppe statistisch keine signifikante höhere Krankheitsrate haben, als die Ungeimpften, sondern eher eine niedrigere. Und das im Vergleich zu den eigenen Beschäftigten, aber auch im Vergleich zu den statistischen Daten der Krankenkassen.

    Anmerkung von mir: Wie heißt es so schön, ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe. Denn unberücksichtigt sind bei der Statistik die Lebensumstände der Mitarbeiter. Meine persönliche Behauptung ist, dass wenn sich jemand gegen die Mainstream-Meinung nicht impfen lässt, dann hat er sich da schon ausreichend informiert und führt ein "gesünderes" Leben als die Allgemeinheit.

    Das aktuelle Totschlagargument ist momentan eine Studie der Impfkritiker, die sagt, dass durch die Impfung das Immunsystem unterfordert ist und die Immunisierung durch eine Impfung nur gegen einen Erreger greift, während eine natürliche Immunisierung Breitbandiger ist. Und ja, ich persönlich glaube auch daran. Zudem mir mein BA nach der Reaktion des Körpers auf die letzte Impfung dazu geraten hat, es mit dem Impfen doch besser sein zu lassen.

    Eine Sache, die hier noch nicht besprochen wurde, wären die Risiken der Impfung. Nehmen wir mal an, es gäbe tatsächlich einen Impfschaden, wer wäre dann dafür zuständig? Der Arbeitgeber, weil er dies in der Gefährdungsbeurteilung hatte.

    Eine weitere interessante Frage ergibt sich zum Thema BA. Die BA kann man ja nicht dazu zwingen, jemanden zu impfen, wenn sie es für falsch hält. Ist ja in der normalen Medizin genau so. Wenn ich jetzt zu meinem Arzt gehe und ihn nach Viagra frage, wird er mir auch den Vogel zeigen. Wenn der Hausarzt impft, dann ist es eine Privatsache zwischen Hausarzt und Patient und der Arbeitgeber bekommt davon nichts mit und vor allem keine Rechnung. Geschichten wie Hep A&B zahlt die Kasse aber nicht. Wird der Hausarzt also auch nicht impfen. Somit würde der Arbeitnehmer auf den Kosten sitzen bleiben, wenn er sich impfen lässt.


    @LL0rd die Munition habe ich geliefert. Die Waffe hast Du in der Hand. :thumbup:


    Ja, nur das Problem wird sein, dass die Munition auch nach hinten losgehen kann. Im Sinne von: "Hey Mitarbeiter, wir bieten euch an, euren Impfstatus zu überprüfen, aber Impfen ist voll doof, weil...."

    Hallo Leute,

    ich habe aktuell ein kleines Problem. Ich habe als Kunden einen privaten Kindergarten bekommen. Eine der Gefährdungen mit einem hohen Risiko ist meiner Meinung nach die Infektionsgefahr durch Kinder. Die Erzieher haben täglich nahen Kontakt zu den Kindern, die in den Kindergarten gehen. (Einschub: Meine Mutter selbst ist Musiklehrerin und sie hat im laufe der Zeit jeden Scheiß (Krankheit) mit nach Hause gebracht). Weiterhin kommt noch dazu, dass es so ein Montessori Kindergarten ist. Die Chefin ist selbst eine Impfgegnerin. Ich weiß, dass viele Kindergärten momentan ohne Impfungen einige Kinder nicht in den Kindergarten lassen. Die Chefin sagt hier, dass es ihr auch egal ist. Dazu kommen noch die hippen Mütter, die ihre Kinder zu Masern-Partys schicken.

    Ich bin der Meinung, dass die BA den Mitarbeitern mind. Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, HEP-A&B und MMR + Windpocken anbieten müsste. Die BA hält aber selbst auch nichts von Impfungen und bietet diese auch nicht an.

    Ich selbst gehöre auch zu den Impfkritikern... Aber ich finde dennoch, dass man den MA die Impfungen anbieten müsste. Wie ist eure Meinung dazu?

    Durch Zufall bei YouTube gefunden. :thumbup:

    Das Video will doch nur erreichen, dass die Diesel-Fahrer sich mit dem sympathischen Klischee-Sachsen identifizieren. Heute nennt man solche "Leute" Outfluencer:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ich möchte an dieser Stelle mal einen anderen Aspekt ins Spiel bringen. Für eine Gefährdungsbeurteilung eines Drive-In Schalters hatte ich heute einen Termin mit dem Betriebsarzt bei einem Lungenarzt. Es ging auch um das Thema Feinstaub und Stickoxide (aber auch andere Abgase von Fahrzeugen).

    Sein Kommentar zu dem Thema war, dass alles halb so wild ist. Das Hauptproblem sind seiner Meinung nach die Grenzwerte, die zu niedrig sind. Der LA verglich die Belastung durch Fahrzeuge mal mit Alltagssituationen. Er meinte, dass wenn wir bei uns im Wohnzimmer (oder im Büro) einen Adventskranz mit vier Kerzen anzünden, dann hätten wir im Raum bereits nach kurzer Zeit Stickoxid-Werte, die den Grenzwert überschreiten würden. Ein Raucher nimmt mit der Zigarette ca. 20-30 Mal so viel Stickoxide ein, wie die Grenzwerte sind.

    Seine weitere Ausführung war, dass es zwar Studien gibt, auf die alle verweisen, die Studien jedoch unwissenschaftlich sind. Kurzer Einschub von mir zu den Studien: Es wurde die Lebenserwartung von Städten verglichen und die mit niedrigeren Stickoxid und Feinstaub-Werten hatten eine höhere Lebenserwartung.

    Der Kommentar des LA war dazu, dass in den Studien Faktoren nicht berücksichtigt wurden, die eine wesentlich höhere Rolle auf die Lebenserwartung haben, als die Stickoxide und der Feinstaub.


    Natürlich will man den Komfort haben, wenn man mal in die "Stadt" zum bummeln oder einkaufen will nicht auf das Auto zu verzichten. Allein schon wegen Schleppen von Einkäufen.


    Kaufst du wirklich in der Stadt (=Innenstadt) ein?
    Klamotten, Parfüm, Schuhe... Ja, das sind so Sachen, die kann man in der Stadt kaufen, aber Essen in der Stadt zu kaufen... nee...

    Und da finde ich z.B. meinen Wohnort so genial. Ich wohne zwischen einem Wald und einem großen Park. Fußläufig ist ein Real, Kaufland und Hit in der Nähe. Genauso wie 3 Aldis, Lidl, Norma, Bio Supermarkt. Sogar ein Hornbach ist nicht weit weg. Und das alles etwas außerhalb der Innenstadt.

    Also das Thema Diesel als Sündenbock kann ich garnicht mehr hören. Und die Verantwortung wird gleich in Richtung der PKW-Hersteller geschoben.

    Was man tatsächlich braucht, wären kostenlose Parkplätze in den Innenstädten, damit man nicht auf der Suche nach einem freien Parkplatz in der Stadt herumfahren muss. Außerdem wäre eine intelligente Verkehrsführung auch von Vorteil, damit man nicht an einer roten Ampel steht und keiner fährt. Auch große P&R Plätze mit kostenlosem Transfer in die Innenstadt würden die Autos raushalten und die Stickoxid-Werte senken.

    Stattdessen holt man gleich die Verbotskeule raus - statt andere anreize zu schaffen.

    Dann schau mal in die DGUV Vorschrift 2, siehe da, dort ist eine entsprechende Forderung vorhanden.

    Die Forderung aus der GDUV Vorschrift 2 richtet sich jedoch an den Unternehmer und nicht an die SiFa - Stichwort Auswahlverantwortung.

    Weiterhin bedeutet es nicht, dass die SiFa nicht tätig werden darf. Der Unternehmer kann sich an die Gewerbeaufsicht / Ordnungsamt wenden und dort die Freigabe der SiFa beantragen.

    Hallo Leute,

    ich bin momentan etwas erschrocken über die Antworten hier im Forum. Zunächst muss man zwei Sachen weit auseinander halten:

    1) Die Ausbildung und
    2) Das Tätig-Werden als SiFA

    Zunächst zum Punkt 2)
    Nach ASiG §7 darf ein Meister, Techniker oder Ing. als SiFA tätig werden. Da steht absolut nichts von einer Berufserfahrung, sondern dass man die Fachkunde braucht, eben die SiFA Ausbildung.

    Zum Punkt 1)
    Nun hier gibt es einige Unterschiede. Wenn der Träger die BG ist, dann zahlst du für die Ausbildung nichts, die Ausbildung wird aus BG-Mitteln finanziert, inkl. Hotel und Reisekosten. Das macht die BG nicht, weil die so freundlich ist und Bock darauf hat, sondern um die Ausgaben auf Grund von Unfällen zu senken. Dementsprechend formuliert die BG eigene Zugangsvoraussetzungen zu den Lehrgängen, wie z.B. die zwei Jahre Berufserfahrung. Damit möchte die BG verhindern, dass sie Seminare für um sonnst gibt/bezahlt.

    Ob diese Zugangsvoraussetzungen auch bei einem privaten Träger gibt, musst du mit dem privaten Träger klären.

    Nur mal so als Hinweis, in meinem VBG-Kurs waren ca. 2/3 der Teilnehmer über irgendeine Sonderregelung da, nur 1/3 war Ing, Meister oder Techniker. Ob du zum Kurs über die BG zugelassen wirst oder nicht, entscheidet unterm Strich die BG, in meinem Fall war es eine Stellungnahme meines TAB.


    Naja, dass ist ja nichts Neues. Wir haben in den 80igern schon Häuser installiert, in denen man die Schlafetage komplett stromfrei schalten konnte. Somit konnte der Hausherr aus dem Erdgeschoss aus das Obergeschoss freischalten. Keine stromführende Leitungen, kein Magnetfeld.
    Meine persönliche Meinung ist hier, wie oben beschrieben, eine andere. Die mag falsch sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das Vorsichtsmaßnahmen. Das mag in Ordnung sein. Nichts genaues weis man nicht.


    Ich persönlich finde, dass wir uns da an den Stand der Technik und Wissenschaft halten müssen. Und aktuell ist noch nichts negatives über Magnetfelder bekannt bis auf, dass sie bei längerer Nutzung das Gewebe erwärmen können (Handy am Ohr).

    Du hast ja das Thema Haus angesprochen. Nun auch heute baut man Häuser wieder so, dass man Etagen oder Zimmer freischalten kann. Einerseits ist es den VDE-Regeln zu verdanken (Licht und Steckdosen dürfen nicht auf einem FI-Schalter hängen, damit man nicht im Dunklen steht, wenn ein Gerät einen Fehler verursacht), andererseits auch weil die Bauherren bewusst die Technik aussuchen, die ins Haus kommt.

    Mir stellt sich auch die Frage, wenn ich in einem Einsatzfahrzeug ein digitales Funkgerät dringend benötige, darf ich dann den Implatatträger mitfahren lassen? Das ist das, was Frank wohl auch überlegt / überlegen muss.
    Ich bin der Meinung, die Sendeleistung der digitalen Geräte reicht nicht aus.


    Welches Funkgerät meinst du denn genau? Ein Handfunkgerät im Fahrzeuginnenraum oder ein Mobiles Funkgerät mit einer Antenne außerhalb des Fahrzeuges? Ich persönlich halte beides für unbedenklich. Der THW z.B. sagt, dass Mobile Geräte mit Außenantenne kein Problem sind. Auf der anderen Seite verbieten die aber die Nutzung von Handfunkgeräten in Fahrzeugen. Kann da leider keine Unterlagen rausgeben, da die unter VS-NfD sind. Außerdem wäre es beim THW Tetra und hier ist es DMR.

    Der sprach davon, die Geräte während der Fahrt abzuschalten, im Kofferraum zu verstauen oder so weit wie möglich von den Fahrern und Beifahrern entfernt zu installieren. Abschalten ist m. M. n. keine Lösung.

    Ein Funkgerät (im Analogmodus) sendet ja auch so viel, wenn es eingeschaltet ist und man nicht auf den Senden-Knopf drückt....
    Auch ein digitales Funkgerät sendet je nach Konfiguration nur Bestätigungen und evtl. GPS-Koordinaten raus. Ein modernes Smartphone im Stand-By haut tausend Mal mehr Energie pro Schicht raus, als ein Funkgerät.

    Ich frage mich nur, was der Biologe macht, wenn bei uns in Deutschland Smart Meter zur Pflicht werden. Denn dann stellt ein Smart Meter bzw. das Gateway dazu ein LMN, ein Funknetz, das Daten aller Zähler sammelt, mit Verschlüsselungen, Quittungsnachrichten, Daten hin und her senden, etc.

    Und wenn ich da sogar sage, dass es jetzt nicht wirklich sein muss.... Dann erklärt dein Biologe den Bereich wohl zu einer Sperrzone....


    Eine Anekdote nebenbei: Vor ca. 4 Jahren klingelt bei uns im Büro das Telefon. Eine Frau ist dran und schreit ins Telefon, dass sie jemand durch Funkstrahlung umbringen will. Sie hätte sich ein Messgerät gekauft, das gefährliche Felder anzeigen kann und damit hat sie dann die Gefahrenstellen gefunden. (Anmerkung nebenbei: Unser Unternehmen bietet auch Clean-Sweep als Dienstleistung an - also das Auffinden von Abhörtechnik im Rahmen des Personenschutzes.) Also ein bisschen Technik eingepackt und rausgefahren. Vor Ort konnten wir absolut nichts auffälliges messen. Also ab in die Wohnung. Und da zeigte die Frau dann Ihr Messgerät. Es war eine Braune Box mit einer LED. Die LED leuchtete auf, wenn "gefährliche" Felder in der Nähe sind. Die Frau lief mit dem Messgerät zu Ihrem Zähler / Sicherungskasten, hielt das Gerät dran und meinte stolz: Und so bringen mich die Geheimdienste um.

    Das "Messgerät" hat tatsächlich magnetische Felder gemessen und ab einer bestimmten Feldgröße es auch angezeigt. Und in der Nähe des Zählerschrankes leuchtete es auf, da ein vom Strom durchflossener Leiter nun mal eben ein Magnetfeld erzeugt. ( Mick1204 wäre evtl. auch etwas für den Biologen, Gefährdung durch das Magnetfeld in Stromleitungen)

    Hi,

    wir selbst haben einige der Hytera-Funkgeräte in der Firma, unter anderem auch die Geräte, die du genannt hast. Die genannten Geräte sind zulassungspflichtig, das bedeutet, dass man dafür eine Lizenz bei der BNetzA beantragen muss. Anhand der Lizenz kann man dann die Geräte programmieren lassen. Ich kann dir aber jetzt schon sagen, dass bei uns in Deutschland die Geräte mit 1W Sendeleistung laufen werden.

    Nun muss man etwas unterscheiden. Das Gerät hat zwei Funk-Arten. Einmal das digitale DMR und den analogen Funk. Beim analogen Funk sendet das Funkgerät nur dann, wenn man auf den Senden-Knopf drückt. Im DMR-Modus kann es auch so senden, insbesondere dann, wenn ein Repeater eingesetzt wird.

    1 Watt Sendeleistung halte ich aber für Harmlos. Selbst einem "China" Herzschrittmacher sollten die 1W Sendeleistung nichts ausmachen.

    ALLERDINGS: Bitte nur die zugelassenen Funkgeräte verwenden! Mein Unternehmen hat vor einiger Weile zusammen bei einer Veranstaltung mit einem Sicherheitsdienst gearbeitet, die in Deutschland nicht zugelassene Amateurfunkgeräte verwendet haben. Die haben auch mehr Sendeleistung, lassen sich beliebig programmieren, etc. Ende vom Lied war, dass ich nicht einmal mein Auto mit dem Funkschlüssel aufschließen konnte. Und da wird es für manches medizinische Gadget tatsächlich gefährlich.

    Im Sicherheitsdienst neigen Mitarbeiter auch dazu, eigene Funkgeräte zu verwenden, weil die ausgegebenen zu schwer sind oder bei Verlust oder Beschädigungen in Rechnung gestellt werden. Das ist ein absolutes No-Go!

    Bei Krankenhäusern ist es kein Problem die Funkgeräte zu verwenden, aber man braucht eine Lizenz. Entweder für einen Standort oder eine Wanderfrequenz. In Ex-Bereichen gibt es Ex-Funkgeräte.

    In Fahrzeugen sollte man Fahrzeugfunkgeräte verwenden, da das Auto die Strahlung abschirmt. Bei Hytera gibt es die MD-Modellreihe. Sonnst halte ich die 1W in Fahrzeug auch für Harmlos.

    Und bei Schwangeren...
    Ich möchte es mal so sagen: Funk ist nichts anderes, als eine Energie. Wie oft funkt man pro Schicht? 10 Minuten Maximum. Nun rechne es mal gegen die 100mW eines WLAN Routers, das 8 Stunden in der Nacht strahlt. Okay, der Vergleich hinkt etwas, aber wenn man weder auf das WLAN zu Hause noch auf das Handy verzichtet, dann ist das Funkgerät auch keine große Gefährdung.

    Hallo Leute,

    ich habe gerade einen Unternehmer, der ein Labor einrichten möchte, das der Schutzstufe 3 nach § 10 BioStoffV entsprechen soll. In dem Labor gibt es genauer gesagt zwei Probleme:

    1) Es darf aus dem Labor nichts nach außen gelangen.
    2) Es darf auch kein Fremder etwas aus dem Labor stehlen können.

    Das ganze ist eine längere Angelegenheit, bis die erste Bestellung überhaupt aufgegeben wird, habe ich noch ca. 8 Monate Zeit.

    Mein grundsätzliches Problem ist momentan, dass es zwei Interessen gibt, die eigentlich entgegen stehen. In einem Notfall muss das Labor geräumt werden. Auf der anderen Seite darf wie gesagt nichts raus. Solche Labore haben in der Regel Unterdruck im Inneren und eine Schleuse, über die das Labor betreten wird. Da ist also nichts mit einfach "Fluchttür öffnen und raus".

    Ich glaube auch nicht, dass es ein neues Problem ist. Nehmen wir z.B. ein Kernkraftwerk. Der nukleare Teil befindet sich im Containment, in dem ein Unterdruck herrscht. Zwischen Containment und Außenwelt gibt es eine Schleuse, die auf Grund des Volumens relativ lange braucht, um den Druckausgleich durchzuführen. Wie ist da die Situation mit F+R geregelt?


    Wie wäre es mit dem weiten Feld des Baurechts? Welche baurechtliche Genehmigung besteht für das Gebäude? Wurde die anscheinend vollzogene Teilung des Gebäudes auch baurechtlich überprüft?

    Ganz ehrlich? Ich weiß es nicht. Das wird wahrscheinlich der Unternehmer auch nicht wissen. Und meine Vermutung ist leider, dass der aktuelle Besitzer der Immobilie das auch nicht weiß. Und sein direkter Vorgänger wahrscheinlich auch nicht.


    Je nach Mietvertrag sehe ich hier in erster Linie den Vermieter in der Pflicht. Er hat eine entsprechend des Mietvertrages geeignete Immobilie zu stellen. Allerdings kommen wir da in einen Bereich, der Richtung Rechtsberatung läuft und somit empfehle ich dem Mieter hier, einen Anwalt zu konsultieren.


    Ehrlich gesagt glaube ich, dass der Mietvertrag momentan das kleinste Problem ist, das der Unternehmer momentan hat. Das sind so Sachen, über die kann man sich irgendwann mal vor Gericht streiten. Aber die gehen mich dann nichts mehr an.

    Ich habe dem Unternehmer jetzt alle Mängel beschrieben und ihm auch eine Empfehlung gegeben: Neues Lager suchen (und bis dahin alles Mögliche dafür tun, dass es nicht zu Unfällen kommt.)

    Mal schauen, in ein paar Wochen fahre ich da mal vorbei und schaue mal rein....

    Guten Morgen,

    dieses Lager muss doch eine Genehmigung haben?!?! Aus dieser Genehmigung heraus. müsste doch aus den Nebenbestimmungen zum Brandschutz hervorgehen, ob die Zufahrt zum Gebäude geregelt wurde?
    Diesbezüglich müsste dann natürlich auch ein zweiter F + R aufgeführt worden sein. Das könnte man doch jetzt bis ins unendliche weiterführen. Was wird denn dort gelagert? Wie groß ist das Lager?
    Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für das Lager? Mietvertrag gilt für 3 weitere Jahre, und dann? Umzug?


    Wonach braucht denn das Lager eine Genehmigung? Nach BImSchG braucht es zumindest keine.
    Das Lager selbst ist ca. 150qm groß, wobei auf ca. 50qm eine Regalanlage steht. Die Regalanlage wurde vom Vermieter übernommen. Das Gebäude wurde früher von zwei Firmen genutzt. Die einen waren ein Versandhandel für Spezialkleidung für Auto-Rennen, die andere Firma war ein Unternehmen für Brandsanierung.

    Aktuell werden in dem Lager hauptsächlich Lüftungs-Teile gelagert. Schläuche, Filter, Lüfter und ähnliches gelagert. Das Lager wird nur per Hand bedient. In dem Lager befindet sich auch ein Pack-Platz und ein Kartonlager für den Versand.

    Welche gesetzlichen Anforderungen dort gelten? Also mir ist da momentan außer der Arbeitssicherheit und Brandschutz nichts bekannt.

    Was nach den 3 Jahren passiert, kann ich dir nicht sagen. Wenn es die Firma selbst erst 3 Jahre gibt, dann sind 3 weitere Jahre wenig planbar.

    Mein Haupt-Problem ist, dass ich jetzt natürlich die ganzen Mängel auflisten kann, wie z.B die fehlenden Feuerlöscher, fehlendes Brandschutzkonzept, fehlende Regalprüfung und so weiter und so fort. Aber auch wenn der Unternehmer jetzt ein paar Tausender in die Hand nimmt und die da rein buttert, dann wird es trotzdem nichts an dem Standort ändern. Die einzige Tür mit einem Notausgang wird er einfach nicht höher machen können. Und der zweite F + R.....

    Eigentlich muss er da ganz einfach wieder ausziehen.......

    Das Problem ist, wenn ich die Arbeitsschutzbehörden informiere, dann wird es ganz sicher auf mich zurückfallen. Und der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.

    Auf der einen Seite will der GF schon für die Arbeitssicherheit sorgen, auf der anderen Seite kann er auch nicht so viel Geld ausgeben. Und das, was er in den letzten 5 Jahren aufgebaut hat, möchte er auch nicht zerstören - hätte er nur mich eingeschaltet, bevor er in dieses Loch eingezogen wäre......

    Am Freitag hatte ich jedoch einen absoluten WTF-Moment. Ich war in der Nähe und wollte mir noch kurz etwas ansehen. Wie gesagt, das Lager ist im 5. Stock. Bei meiner letzten Begehung ist mir aufgefallen, dass neben der einzigen Tür ins Treppenhaus ein Gitter ist, das sich abschließen lässt. Ich dachte mir: Hey, zusätzliche Maßnahme gegen Einbruch.

    Ich war am Freitag vor Ort, ich laufe die Treppe hoch und sehe, dass das Gitter zu ist, verschlossen mit einem Vorhängeschloss. Dahinter die Tür, die nach außen aufgeht. Also wenn das Gitter zu ist, bekommt man die Tür nicht auf und kann von Innen das Gitter auch nicht öffnen.

    In das Lager kommen die Mitarbeiter über den Aufzug, der direkt dort hin fährt. Bei der ersten Begehung war der Aufzug nämlich defekt, deshalb war wohl das Gitter offen. Am Freitag war zufälligerweise noch ein Mitarbeiter der Aufzug-Firma da und er bestätigte mir meine Bedenken: Im Brandfall fährt der Aufzug ins Erdgeschoss und macht die Türen auf, damit die Feuerwehr sehen kann, dass niemand im Fahrstuhl ist. Und in dem Zustand lässt er sich auch nicht mehr rufen.

    Ich muss mal schauen, wie ich insgesamt mit dem Kunden umgehe. Ich will ihm auf der einen Seite helfen, auf der anderen Seite ist es schon seeeeeeehr "abenteuerlich", was er da macht.