Beiträge von Ralf0815

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    Hallo Leute

    Ich wende mich mit einem immer mal wieder nervigen Thema an euch und möchte wissen wie und auf welcher Grundlage ihr es in eurem Betrieb durchgesetzt habt.
    DGUV Regel 112-190 sagt da ja schon einiges und das ArbSchuG §15
    Gezielt habe ich jetzt festgelegt, das wer eine Vollmaske trägt den Oberlippenbart bis Mundwinkel haben darf, jedoch der rest Rasiert sein muss. Auch die Kotletten.
    Wie ihr euch vorstellen könnt ist der Aufschrei groß und man möchte darüber diskutieren wieviel mm noch in Ordnung ist.
    Meine Vorstellung wäre ein Gesicht wo man die Zonen makieren kann die Rasiert sein müssen.
    Hat jemand so etwas oder hat eine Bessere Idee.
    Wer von euch kann mir da Helfen oder hat sogar so was bei sich schon geregelt. Bei uns betroffener Personenkreis ca 180 Mitarbeiter
    Schönen Wochenende euch und schon mal danke für eure Antworten