Im ADR 2015!!
Ist ein dickeres Buch, aber sehr interessant. Finde ich auf jeden Fall. Man guckt im ADR in der Stoffliste unter UN 1202, und geht jede einzelne Spalte nach rechts durch. Da kommst Du über die Verpackungsanweisungen (UN-codiert) über die Kennzeichnung der Verpackungen bis hin zu dem Tunnelbeschränkungscode.
Ich muss jetzt leider erstmal los. Wenn Du das wirklich vorhast, wäre es mal Zeit für ein größeres Beratungsgespräch. Damit bzw. dem Gefahrgutrecht ist nicht "gut Kirschen essen". Da muss man auf alles aufpassen. Kann Dir aber gerne helfen.
So, bis zum nächsten Mal meine Herren!