Beiträge von Holger_13

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    Moin Mike,

    ja, wir haben unsere SiBe´s selber ausgebildet und uns dabei an dem Schulungsprogramm der BG orientiert. Das bedeutet wir haben für uns irrelevante Themen ausgelassen und andere detaillierter besprochen. Aus unserer Sicht können wir ein den SiBe mit den Infos versorgen, die für ihn in unserer Firma relevant sind. Zu dem hat man 1-2 Tage Zeit eine solide Verbindung zum SiBe aufzubauen - somit sind nachher die Kommunikationswege kürzer.

    Unser TAB hat diese Ausbildung einwandfrei toleriert -und sah es sehr positiv.

    Bei der zitierten Stelle geht es darum, dass der Unternehmer dem SiBe Gelegenheit bieten muss an Untersuchungen teilzunehmen -da steht nichts von Ausbildung.

    Grüße,
    Holger

    Hallo,

    ich bräuchte eine kurze Hilfestellung ob ich die Informationen in DGUV V 52 richtig interpretiert habe. Es geht um den Notabstieg bzw. Fluchtweg unter §8.

    In meinem Fall kann der Bediener bei einer Störung (beliebige Position) seine Kanzel verlassen und über einen Gang zur linken oder rechten Seite verlassen. Hier kann er sich in einem zertifizierten Sicherungssystem (Stahlseilanlage) einhaken und über die Kranlaufbahn seinen Arbeitsplatz verlassen.

    Nach meinem Verständnis ist kein Notabseilgerät zur Verfügung zu stellen, da 2 Fluchtwege bestehen. Es muss "lediglich" ein Auffanggurt und Verbindungsmittel bereitgestellt werden.

    Sehe ich das Richtig?

    Grüße,
    Holger

    Moin,

    Sind die Untersuchungen für eine Eignungsuntersuchung fest definiert -hier insbesondere Blutbild bei G26.3?
    Ich habe bei meinen Recherchen nur die "GUV-I 504-26 - Handlungsanleitung fürdie arbeitsmedizinischeVorsorge" gefunden. Diese richtet sich aber eher an die Fachkräfte und definiert bei welchen Arbeiten eine G26 empfohlen wird.
    Anders herum gefragt: woher weiß der Betriebsarzt, welche Untersuchungen er für welche Vorsorge durchführen muss -oder handelt es sich lediglich um Empfehlungen?


    Danke schon mal,
    Holger

    Moin,

    die neue ArbStättV verlangt für Telearbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung des Mitarbeiters im Home office.
    In §3 wird aufgelistet was in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Dabei taucht weder Feuerlöscher, EH-Kasten noch Flucht und Rettungsweg auf. Nach Komnet.nrw.de ist dies somit nicht Aufgabe des Arbeitgebers.
    Wie seht ihr dies?

    Vielen Dank,
    Holger

    Moin Mike
    Der Ansatz mit dem L-Gerüst ist super. Ich meine, dass ein Unternehmen einen Präventionspreis mit einer ähnlichen Konstruktion gewonnen hat - dabei ging es um Container Verladung. Das mobile Gerüst war ausreichend hoch und die Mitarbeiter konnten sich an einem Höhensicherungsgerät sichern. Leider kann ich den Artikel nicht finden.

    Ich habe noch eine andere Idee - diese muss vermutlich aber auch mit der BG abgesprochen werden. Parallel zu dem Kranausleger kann eine Seilsicherungsanlage gespannt werden. Auf dieser wird dann das Höhensicherungsgerät angeschlagen. Durch die Möglichkeit den Kran zu verfahren und das HSG an der Seilanlage zu verschieben kann an jeder beliebigen Position in der Halle gesichert gearbeitet werden. Mit der BG muss abgesprochen welche Verfahrachsen gesperrt sein müssen, wenn sich ein Mitarbeiter an dem Kranausleger sichert.

    Grüße,
    Holger

    Hallo Saskia


    Aus Deiner Ausbildung solltest Du wissen, dass das TOP Prinzip gilt: Zuerst technische Maßnahmen, dann Organisatorische (Aufklärung, Anweisung). Die technische Maßnahme wäre hier z.B. eine Feuerschutztüre, die über einen Magnetmechanismus offen gehalten wird. Sobald die Brandmeldeanlage Alarm schlägt wird der Magnet entlastet und die Türe schließt sich. -Sicher hast Du dies aber schon vermerkt...

    In der Bedienungs- bzw. Montageanleitung müsste ein Kapitel aufgeführt sein, dass Feststellanlagen behandelt. Wenn da ein Keil aufgeführt ist, ist alles in Ordnung ;->


    Grüße,
    Holger

    Moin

    wir haben einen anderen Ansatz gewählt - Wir haben eine Erste Hilfe Kurs für unsere Trainer durchführen lassen. Der Kurs ging über 2 Tage - man saß nicht in einem Raum und hörte sich einen Tag lag die Wundertaten des Kursleiters an, sondern lernt anhand von Fallbeispielen. Dazu schminkten sich die Erste Hilfe Kurs Leute Wunden auf, oder verhielten sich dementsprechend, wenn man Sie am gebrochenen Arm berührte. Unterstützt durch Schmerzensschreie und spritzendes Kunstblut wurden die Kursteilnehmer in eine Stresssituation versetzt und machten die typischen Fehler. Diese wurden im Nachgang besprochen.
    Ich bin mir sicher, dass durch diesen Kurs die Hemmschwelle deutlich herabgesetzt wurde und EH koordiniert umgesetzt wird.

    Kurzum - ich glaube, dass der Standard EH Kurs die notwendigen Techniken erklärt. Ich bin mir aber auch sicher, dass die Kurse besser auf einen EH Fall vorbereiten können und dann auch mehr Leute handeln würden, da sie nicht überfordert sind.

    Bei Interesse an unserem Kursleiter gerne melden.

    Holger

    Hallo,

    natürlich weiß ich, wie die Antwort lauten müsste. Unsere Marktforschung behauptet, dass
    -ca. 50% über eine Gefährdungsbeurteilung durch eine eigene Sicherheitsfachkraft verfügen
    -ca. 20% eine GBU durch eine externe Kraft verfügen
    -ca. 30% über keine GBU verfügen

    Diese Werte sind teils Erfahrungs- und Bauchgefühlswerte. Daher möchte ich gerne wissen, ob ihr dies ähnlich kennt.
    Bedingt durch unsere Produkte haben unsere Kunden Höhenarbeitsplätze und sind typischerweise 50+ Mitarbeiter groß.

    Vielen Dank für Eure Einschätzung!

    Holger

    Hallo Michael,

    Du bist bei der Anwendung Deiner Fachkunde weisungsfrei (§8 -ASIG). Dein AG hat das Recht Deine Beratung anzunehmen oder auch nicht.
    Da Du aber auch "nur" eine Beratungsfunktion hast kommst Du Deiner Pflicht nach, indem Du Deinen AG auf Seine Pflichten und mögliche Konsequenzen hinweist -würde ich per mail machen und archivieren, oder in der ASA Sitzung besprechen und im Protokoll niederschreiben.

    Schwieriger wird es für die Abteilungsleiter die die Arbeitgeberpflicht übernommen haben -da es sich aber um eine rechtswidrige Anweisung handelt können Sie sich darüber hinweg setzen (ohne rechtliche Konsequenzen).


    Grüße,
    Holger

    Mahlzeit,

    da ich in dem Forum schon einige gute Informationen gefunden habe möchte ich mich nun auch vorstellen:

    Seit Mai 2016 bin ich Sifa (5 Monats Kurs bei Mplus) und nun Vollzeit beschäftigt bei einem Systemanbieter für Arbeiten und Retten in der Höhe (und Tiefen). Wir bieten unter anderem PSA gegen Absturz und Sicherungstechnik in der Höhe an. In unserem Trainingszentrum bieten wir entsprechende Kurse an.
    Um unser Programm als Systemlieferant abzurunden bieten wir auch Gefährdungsbeurteilungen (nur Arbeiten in der Höhe) an -dies ist dann mein Thema.

    Auf dem Plan 2017 steht noch Brandschutz und Strahlenbeauftragter.

    Bei Fragen zur Thematik Höhe und Absturz stehe ich gerne zur Verfügung.

    Grüße,
    Holger