Beiträge von Holger_13

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    Moin Oliver,

    sieh Dir BGI 865 (Einsatz von Fremdfirmen....) an. Ich finde die Infos gut verständlich dargestellt. Daraufhin habe ich einen Fremdfiremenkooperationsvertrag /Broschüre erstellt -hier werden dann alle Infos eingetragen (Unterweisungsnachweis, lokale Besonderheiten, Ansprechpartner...). Nach Möglichkeit bereits bei Vertragsabschluss.

    Grüße
    Holger

    Moin

    Wir haben das Gütesiegel der BGHW -"Sicherheit mit System" nach OHSAS 18001. Die Zertifizierung erfolgte bisher durch die BGHW, nun stellt sich mir die Frage ob die BG in Zukunft auch ein Gütesiegel nach ISO 45001 zertifizieren wird?

    Weiß jemand wie die BG hier vorgehen wird?

    Grüße,
    Holger

    Moin
    auch wenn die Antwort spät kommt:

    Dreibein und eine Materialwinde ist ein guter Ansatz. Zum Absichern der Person benötigst Du eine Personenwinde und zusätzlich ein Höhensicherungsgerät mit Rettungshub. Somit hast Du die Redundanz gewährleistet. Dies ist Stand der Technik und resultiert aus Deiner Gefährdungsbeurteilung (Defekt an der Personenwinde).
    Siloeinfahrhose bringt Dir etwas, wenn das Silo gefüllt ist. Arbeitet ihr in einem leeren Silo würde ich einen Arbeitssitz empfehlen -hier sitzt der Arbeiter wie auf einem Stuhl.

    Benötigst Du weitere Hilfe? Gerne melden!

    Grüße,
    Holger

    Moin Simon,

    würde ich so nicht sagen. Es gibt einige Feuerwehren die ähnliche Aufgaben zugesagt haben. (Auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann - vor allem, wenn es geeignete Standardlösungen gibt).

    Hier hängt es, aus meiner Sicht, aber stark von der Zeit der Rettung ab. Während die Feuerwehr anrückt ist die Rettung mit einem geeigneten Rettungsgerät bereits abgeschlossen -unter Wahrung des Eigenschutzes für den Retter.
    Zudem sichert ihr mit dem oben erwähnten Höhensicherungsgerät auch den Abstieg ab - was einem höherem Sicherheitslevel entspricht.

    Zurück zur Frage: Muss die Rettung durch den Arbeitgeber durchgeführt werden? Meine Interpretation: Er muss sicherstellen, dass die Rettung jederzeit in einem geeigneten Zeitraum erfolgt - da zu kann er eine Lösung mit "Betriebsexternen" anstreben.

    Grüße,
    Holger

    Servus Klaus,

    hast Du mal bei der Feuerwehr angerufen und angefragt, ob sie diese Rettung innerhalb deiner geforderten Zeit durchführen können? Wenn Sie diese Aufgabe übernehmen (--und du das schriftlich hast--) - OK.

    Ich gehe aber davon aus, dass sie dies nicht tun werden. In diese Falle würde ich ein Höhensicherungsgerät mit Rettungsfunktion (z.B. Blockstop RIGGA HUB) installieren. Beim Abstieg funktioniert es wie ein normales HSG. Kann der Arbeiter nicht mehr steigen, so wird er über die Rettungsfunktion nach oben gekurbelt. Das Gerät ist ein einer Stunde unterwiesen und für diese Aufgabe geeignet. Ein Flaschenzug ist an dieser Stelle -aus meiner Sicht- eher eine Gefahr.

    Bei Fragen zu dem Gerät: gerne melden.

    Grüße,
    Holger

    Hallo PauHau

    sehr gute Antwort, die auf die ursprüngliche Frage eingeht! Bei so manchen Antworten ist es mir rätselhaft und ich verlasse kopfschüttelnd das Sifaboard.

    Ich finde die Anregung sehr gut - erst einmal Basis des Arbeitsschutzes abdecken, dann Betriebe mit ähnlichen Problemstellungen angehen. Nach einer Weile weiß man wie man neue Fragestellungen angeht und wie man diese zeitlich einschätzen muss.
    ...und das wäre auch mein Rat: ein wenig Rechnerei gehört schon dazu. Du solltest Wissen wie viel Zeit Du zur Vor- und Nachbereitung eines Kundenbesuch benötigst. Daraus kannst Du Dir dann einen Stundensatz ableiten -wenn möglich solltest Du diesen auch mit deinen Marktbegleitern abgleichen (bzw. Dich im Rahmen anpassen).

    Grüße,
    Holger

    Moin,

    nach Google suche habe ich eine Hersteller gefunden, der E-Bike Ladestationen anbietet. Diese Schränke werden bereits häufig vor Einkaufszentren oder ähnlichem installiert. Der Vorteil ist, dass Du ein System mit CE Zeichnung hast. Zudem ortsfest und nur alle 4 Jahre zu prüfen. Brandschutzmaßnahmen kann der Hersteller garantiert erklären - ich vermute, dass hier die Sicherheit von der Anlage kommt.

    Nachteil: 4 Ladeboxen (mit Universalstecker) liegen bei 5000,-€.

    Ich werde diese Box in der nächsten ASA vorschlagen- da auch bei uns die Zahl der E-Biker steigt.


    Grüße,
    Holger

    Vielen Dank schon einmal für Eure Einschätzung - ich sehe jedoch auch, das ihr bewertet und nicht eine Vorschrift oder Information zückt, die besagt, dass....
    Das ist ja eigentlich die Antwort die ich benötige.


    Hier noch die Details:
    - die Regale sind standsicher
    - die Kisten sind nur leicht und gleichmäßig beladen
    - wenn ein sollte das Regal gleichmäßig mit den Kisten befüllt sein, so dass man sich nicht den Kopf anhaut, oder das Schienbein, wenn einzelne Kisten herausstehen.


    Grüße,
    Holger

    Hallo,

    eigentlich eine einfache Frage - ich finde jedoch keine belegbare Antwort: in einem Regal mit einer Tiefe von 50cm wurde Kisten mit 60cm hineingestapelt. Ein Durchschieben auf die andere Seite wurde unterbunden. Ist diese Beladung in Ordnung oder nicht?
    Anhand der Befüllung der Kisten und dem geringen Überstand besteht nicht die Gefahr des Herausfallens - auch die Breite des Weges ist gegeben. Die Bedienungsanleitung fordert nicht eine Beladung ohne Überstand.

    Die Anfrage kam von einem Angestellten - aber ich finde nichts was gegen diese Form der Beladung spricht. Wie seht ihr das?


    Vielen Dank im Voraus,
    Holger

    Hallo Werner,

    Schwierige Frage bei einem offenen System -wobei es dem Rauch egal ist ob der Raum offen ist oder nicht -der zieht nach oben. Die Frage ist, wie dicht kannst Du die Absaugung an dem Beschriftungskopf oder, noch besser, wie dicht an den zu beschriftenden Nadeln installieren. Dann reicht erfahrungsgemäß eine Absaugung mit 380 Kubikmeter/ Stunde. (Ich gehe davon aus, dass die Nadeln eine überschaubare Größe haben)

    Prinzipiell muss Dich da aber auch der Anlagenbauer beraten können. Alternativ kann ich Dir 2 Ablufthersteller empfehlen (bitte PN) - diese führen die Abschätzung / Berechnung durch.

    Berechnung kannst Du über die Abtragetiefe und Fläche der Zeichen das Material das Abgetragen wird. Die Umrechung von Feststoff zu Rauch habe ich gerade nciht greifbar.


    Grüße,
    Holger

    Guten Morgen MikeNa,

    Die G41 als Voraussetzung für die Arbeit in der Höhe in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen ist absolut sinnvoll. Dies wird sinnigerweise im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Der Begriff Pflichtuntersuchung ist diskutabel. Sinnvoll für den Arbeitgeber ist die Untersuchung, da er die körperliche Eignung der Angestellten nachweisen muss - im Falle eines Unfalles hat er somit einen Beleg dafür. Dies wäre mir das Geld wert.

    Die Information über das Durchgefallen Kriterium kam vom Betriebsarzt oder den Angestellten? Wenn es von den Angestellten kam -so spricht dies für die Enge zusammenarbeit und ein gutes Klima. Somit kann man darauf reagieren.

    Die Kriterien zur G41 sind nicht fest geschrieben die DGUV-I 504-41 gibt Empfehlungen. Bei unserem Arzt war dies anfangs zu wenig - wir haben interveniert und den Umfang mit dem Betriebsarzt definiert.
    Der Besuch eines anderen Betriebsarztes ist für mich durchaus ein Möglichkeit - unter anderem, da der BMI nicht in der Handlungsanweisung genannt wird und ihr an der fehlenden Eignung der Mitarbeiter zweifelt.

    Ob die Forderung nach einer G41 für das Arbeiten im Korb sinnvoll ist - das ist ein anderes Thema. Ausbilder für Teleskopmastbühnen fordern dies z.B. vorab zur Ausbildung.


    Grüße,
    Holger

    Hallo Mick,

    Die Kirche bleibt im Dorf - keine Angst. Jedoch kann kann ich die Gegebenheiten vor Ort nur mit Ralph's Augen wahrnehmen. Wenn er sagt, dass ein Rollstuhlfahrer vermutlich nicht durch den Vorhang kommt ist dieser Fluchtweg für mich verstellt.
    Das die Professoren unterwiesen werden - ja klar, sollte so sein - halte ich aber eher für eine Papierlösung. Dann können wir auch davon ausgehen, dass seine Kommilitonen den Rollstuhlfahrer nach draußen bringen und brauchen gar nichts unternehmen.

    Die Frage ist ob der Rollstuhlfahrer durch den Vorhang kommt oder ob es seine Flucht verzögert -wenn es seine Flucht verzögert, verzögert es mit Sicherheit auch die Flucht der Studenten.

    Grüße,
    Holger

    Moin Ralph
    So wie Du es beschreibst ist der Notausgang und Beschilderung weder nutzbar noch ersichtlich.

    Kann die Glastüre (?) mit Folie abgeklebt werden und das Notausgangsschild direkt daran angebracht werden? Wenn dann der Vorhang noch mit einer Lichtfalle zur Tür "abgedichtet" wird sollten doch beide Seiten zufrieden sein.

    Ist dies so umsetzbar?

    Grüße,
    Holger

    Guten Morgen Sifuzzi,
    ich könnte mir vorstellen, dass die Feuerwehren das gleiche Problem haben (Wasser und Strom). Auf einen schnellen Blick habe ich jedoch keine Infos gefunden... Bin mir aber sicher, dass es da eine Einschätzung gibt.

    Grüße,
    Holger

    Moin,
    gibt es Mindestbreiten bei gelegentlichen Arbeitsplätzen? Ich habe eine Mindestbreite für einen Wartungsgang (laut ASR A1.8 50cm) gefunden -ich denke, dieser Platz ist ebenso für gelegentliche Arbeiten notwendig.
    Im praktischen Beispiel geht es um RWA Klappen - diese sind über einen 50cm Steg ohne Geländer erreichbar -der Absturz wird über eine Seilsicherung abgefangen. Der Steg ist an einigen Stellen jedoch auf 20cm verjüngt. Für die Wartung gebe ich mich mit 50 cm zufrieden - für Reparaturen, die über 2-3 Tage erfolgen finde ich diesen Platz nicht ausreichend und kann dies begründen. Hier wäre eine Belegstelle jedoch hilfrreich.


    Danke im Voraus,
    Holger

    Hallo Reinhard

    OK, jetzt verstehe ich Deine Frage. Ich verwende auch das Ampelprinzip (wenn auch ein wenig abgewandelt) in Gefährdungsbeurteilung die ich als Dienstleistung anbiete. Jedoch habe ich 2 Ampeln. Die erste steht für die Ist Situation hin, die zweite für die Situation nachdem die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt wurden.
    Beispiel: rot // Absturzgefahr // Absturzsicherung installieren, etc. // grün

    Ich finde es gut, da man auf die Schnelle erkennt, wo Handlungsbedarf besteht. Im Normalfall müssen alle hinteren Ampeln auf grün sein -sonst keine sichere Arbeit gegeben.
    Es ist ein Hilfsmittel zum Visualisieren. Die Anwendung an Aufzügen finde ich nicht schlecht, da kaum ein Monteur die angepasste Betriebsanweisung liest (reele Welt).

    Grüße,
    Holger

    Hallo Reinhard,

    ich verstehe die Frage nicht ganz; in dem vollen Dokument (Link) sind unter Abschnitt 5 Anhang 1 die zu der Risikostufe (Ampel) empfohlenen Maßnahmen aufgezeigt. Dabei heißt es z.B.: rote Ampel bei elektrischer Gefährdung: Hauptschalter ausschalten.

    In der Einleitung wird erläutert, dass es sich um ein System handelt das Monteuren eine schnelle Info gibt, welche Maßnahmen zu treffen sind.

    Grüße,
    Holger

    Wenn ich es richtig verstehe können durchaus reale Gefahren (z,B,: Absturz, elektrischer Strom...) vorhanden sein-

    ich muss sie nur farblich kennzeichnen???