Guten Morgen MikeNa,
Die G41 als Voraussetzung für die Arbeit in der Höhe in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen ist absolut sinnvoll. Dies wird sinnigerweise im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Der Begriff Pflichtuntersuchung ist diskutabel. Sinnvoll für den Arbeitgeber ist die Untersuchung, da er die körperliche Eignung der Angestellten nachweisen muss - im Falle eines Unfalles hat er somit einen Beleg dafür. Dies wäre mir das Geld wert.
Die Information über das Durchgefallen Kriterium kam vom Betriebsarzt oder den Angestellten? Wenn es von den Angestellten kam -so spricht dies für die Enge zusammenarbeit und ein gutes Klima. Somit kann man darauf reagieren.
Die Kriterien zur G41 sind nicht fest geschrieben die DGUV-I 504-41 gibt Empfehlungen. Bei unserem Arzt war dies anfangs zu wenig - wir haben interveniert und den Umfang mit dem Betriebsarzt definiert.
Der Besuch eines anderen Betriebsarztes ist für mich durchaus ein Möglichkeit - unter anderem, da der BMI nicht in der Handlungsanweisung genannt wird und ihr an der fehlenden Eignung der Mitarbeiter zweifelt.
Ob die Forderung nach einer G41 für das Arbeiten im Korb sinnvoll ist - das ist ein anderes Thema. Ausbilder für Teleskopmastbühnen fordern dies z.B. vorab zur Ausbildung.
Grüße,
Holger