Beiträge von greenie110

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    Hi,

    das Thema hatte ich auch oft. Der Betriebsarzt darf es leider wirklich nicht weitergeben. Da es sich allerdings bei der G25 um eine Eignungsuntersuchung handelt, gibt es die ein oder andere Möglichkeit (bspw. Betriebsvereinbarung, dass ein Ergebnis (keine Diagnose) an den Arbeitgeber mitgeteilt wird: geeignet, nicht geeignet, bedingt, geeignet....; oder auch direkt im Arbeitsvertrag den entsprechenden Punkt).

    Ansonsten war die Novellierung der ArbMedVV da eher suboptimal.

    In Deinem Fall ist natürlich im Nachhinein nur schwer an eine Einwilligung zu kommen, wenn der Jobverlust auf dem Spiel steht. Sorry.

    Falls jemand da einen anderen Ansatz oder Auslegungsbeispiel hat, gerne!!!!!