Beiträge von Florian_FaSi

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    Hallo,

    ja so werde ich das wohl auch weiterhin handhaben müssen.

    Mal ne andere Frage:

    Kennt jemand ein paar gute Videos (Comic, Echt etc) die den Arbeitsschutz gut illustrieren?
    Bitte jetzt nicht mit "Staplerfahrer Klaus" kommen.

    Vielleicht habt ihr ja ein paar gute Videos an der Hand die die grundsätzlichen Regeln des Arbeitsschutzes gut erklären.

    Grüße

    Hallo Charlyri,

    danke schon Vorab für deine Meinung.

    Wenn sich alle meine Mitarbeiter über Sicherheitsunterweisungen freuen würden und nur darauf warten eine machen zu dürfen, dann hätte ich mir über das e-learning keine Gedanken machen müssen. Leider ist es aber so, dass dieses Thema bei den Arbeitnehmern noch unbeliebter ist als bei den Arbeitgeber. Daher versuche ich auf gesetzeskonformen Weg eine Lösung zu finden die für beide Seiten akzeptabel ist.

    Ich meine es also in keinem Falle schlecht meinen Mitarbeitern gegenüber. Ganz im Gegenteil, ich versuche sie auf eine möglichst angenehme Art und Weise über Gefahren zu unterrichten.

    @ Bauco:

    Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde mir direkt mal bei der UK informieren. Sobald ich aus sicherer Quelle etwas erfahren haben, lasse ich es euch wissen.

    Grüße

    Was nützt Dir eine unverbindliche Antwort?

    Als Richtungszeig. Da es hier schwer ist verlässliche antworten zu bekommen würde sich vielleicht jemand zu einer solchen antwort bewegen lassen. Wenn diese auch negativ ist, dann kann man wohl den Haken dahinter machen.


    Das macht mich neugierig: Was ist das für eine Art Unternehmen?

    Den Namen will ich hier nicht nennen. Eines der größeren...

    Die Beschäftigten sind auf mehrere Stützpunkte verteilt die Zentral geführt werden jedoch mit unter 70km entfernt sind. Verschiedenste Dienstbeginne durch unterschiedliche Zuführung der Verteilmenge machen eine Zentrale Unterweisung unmöglich. Urlaube und Vertretungen kommen dabei noch hinzu.

    Die Frage ist, wie stellt man sicher dass der Mitarbeiter den Test auch selbst durchführt und nicht jemand der besser lesen oder verstehen kann das dann für ihn erledigt?

    Gar nicht! Bzw. macht es der Unterwiesene am Schluss selbst durch seine Unterschrift (Ich bestätige hiermit....).


    und deshalb ist das[...] auch praktisch nicht durchführbar

    Das stimmt so! Leider ist die persönliche Unterweisung beinahe unmöglich wenn man als Chef noch etwas anderes als nur Arbeitsschutz machen möchte. Nebenbei wird sich kein Zusteller geschweige denn der Betriebsrat zu einer Minute Mehrarbeit überreden lassen.


    Aber mal Neugierde halber gefragt: wie läuft das bei euch mit den Unfallmeldungen?

    Das machen unsere beiden Unternehmen dann schon mal sehr ähnlich. Von schweren Unfällen mal abgesehen ist die Meldekette hier eher dürftig.
    Die Vorschriften sind ja hier auch eindeutig aber einen Zusteller klar zu machen das ein "Beinaheunfall" zu melden ist, stellt sich in Sachen Verständniss sehr schwer dar.


    Aber wie ich sehe bin ich nicht alleine im Tal der Ahnungslosen. Leider ein sehr heikles Thema, vor allem dann wenn mal etwas passieren sollte.

    Freue mich daher weiter über jede Idee und sachkundige Informationen, danke.


    Grüße

    Ja, etwa in der Art stellt sich mein/ unser Problem dar.....die Greifbarkeit der Zusteller ist einfach sehr sehr schlecht.

    E-Learning ist vielleicht der falsche Ausdruck. Geplant ist eine individuelle interaktive "Powerpoint" mit Leistungskontrolle am Ende. Diese soll jeder min. einmal im Jahr vor oder nach der Zustellung absolvieren. Dafür würde an jedem Standort ein Laptop bereit gestellt und eine Einweisung gegeben. Die Rahmenbedingungen würden passen.

    Das Problem ist wie schon gut beschrieben das Gesetz. Gerade bei diesem heiklem Thema findet man sehr wenig eindeutige Aussagen zu Unterweisungs"erleichterungen".

    Gibt es dann Verbände, Genossenschaften, Ämter die hierfür vorab schonmal unverbindliche Auskunft geben?

    Meine Erfahrung bisher ist, dass es zwar keiner 100%ig weiß aber jeder erstmal aus Selbstschutz sagt: "Nein, nicht möglich. Nur persönlich"


    Grüße

    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort.

    Wir bieten "Postdienstleistungen" an. Daher sind alle Mitarbeiter ausser in den frühen Morgenstunden ausser Haus und auch an verschiedensten Orten tätig.
    Durch Urlaube, Fluktuation usw ist es nicht möglich 100% zu Unterweisen.

    Daher war mein Ansatz, ein e-learning Tool das jeder Mitarbeiter binnen eines Jahres selbstständig einmal individuell für sich selbst Durchführt und somit ich meinen Unterweisungspflichten nachgekommen bin.

    Laut Gefährdungsbeurteilung bestehen eine Vielzahl von Gefahren wie z.B. Gefahrgut, Hebebühnen, Rollbehälter, KFZ, Hunde etc. aber hauptsächlich natürlich die Gefahren die jeder alltägliche Handgriff im Beruf mit sich bringt.

    Du sagtest, die elektronische Unterweisung "kann" eingesetzt werden. Gibt es hierfür Belege über die Gültigkeit einer solchen Einweisung?

    Grüße

    Guten Tag Forum,

    bei der Suche nach einer praktikablen Methode mehrere hundert Angestellte jährlich zu Unterweisen bin ich auf dieses Board hier gestoßen.

    Aufgrund der speziellen Arbeit unserer Angestellten sind diese nur sehr wenig vor Ort und daher schwer für Schulungs/ Unterweisungszecke greifbar. Jedoch bringt ihre Tätigkeit vielerlei Gefahren mit sich. Daher müssen umfassende Sicherheitsunterweisungen mehrmals jährlich (aufgrund der Fluktuation) sichergestellt sein.
    Dier Personaldecke gibt eine persönliche von fachkundigen Mitarbeitern durchgeführte Einweisung bei dieser Menge nicht mehr her, daher habe ich mir überlegt die Unterweisungen als e-learning zu gestalten.

    Aus den DGUV Regel Kapitel 2.3 §4 konnte ich jedoch entnehmen, dass „Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend“ ist. Das klassische Selbststudium, also das Lernen aus Büchern findet so natürlich nicht statt. Das Kapitel besagt aber auch, dass „Grundsätzlich persönliche Unterweisungen durchzuführen sind“. Trotzdem dürfen „als Hilfsmittel elektronische Medien eingesetzt werden“. Hierbei ist auf „artgerechte Aufbereitung, Verständnisprüfung und Möglichkeit zum persönlichen Gespräch zu achten“.

    Daher meine Frage an euch:

    Ist eine e-learning Unterweisung von Gesetzgeber her zugelassen?

    Hat schon jemand Erfahrungen mit anderen Arten von Unterweisungen anstelle der persönlichen gemacht?

    Hätte jemand Vorschläge wie in meinen Falle eine Unterweisung unter den gegebnen Umständen am besten durchführen wäre?

    Vielen Dank im Voraus

    Florian