Beiträge von Ansbert

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    Danke für das Willkommen Waldmann,

    ich hoffe das bisschen Werbung wird mir nicht übel genommen.

    Tatsächlich bewundere ich die Vielfalt der Inhalte sowie die Aktivität der Mitglieder hier. Fasi*** ist da ganz anderes strukturiert und wird eher von passiven Benutzern gelesen. Ich denke Fasi*** und Sifaboard können sich prima ergänzen.

    Gruß, Ansbert

    Hallo verehrte Kolleginnen und Kollegen,

    ich bin Ansbert Rodeck, lebe in Köln und arbeite für den TÜV Rheinland. Wer mehr über mich erfahren möchte, schaut sich meine Website an ... https://sifaboard.de/www.ansbert-rodeck.de

    Außerdem bin Webmaster von Fasi***, dem interaktiven Informationsportal und Forum für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Fasi*** ist ein non-Profit-Projekt und als Website, auf Facebook, und bei XING verfügbar.

    Viele Grüße,
    Ansbert Rodeck

    Moin,

    das halte ich für eine sehr mutige Aussage.Ich bin überzeugt, dass im Schadenfall ein Versicherungsunternehmen gaaaaanz anders darüber denkt ...

    Es wird von mehreren BG's so kommuniziert und in Semiaren (VBG z.B.) vermittelt. Und außerdem ist so eine Berufsgenossenschaft auch nichts anderes als eine Versicherung. Bleiben also die Sachversicherer, die sich querstellen könnten. Jedoch ist mir in meiner Berufserfahrung kein Fall bekannt geworden, wo ein Gerät der Bürokommunikation einen Schaden verursacht hätte und das Prüfintervall Gegenstand eines Rechtsstreits mit dem Sachversicherer war (als Fachbeauftragter für elektrotechnische Prüfungen des TÜV Rheinland sitze ich quasi an der Quelle).

    Gruß, Ansbert

    Hallo zusammen,

    Im berufsgenossenschaftlichen Recht gibt die Tabelle 1b in der DGUV Vorschrift 3 maximale Prüfintervalle für verschiedene elektrische Betriebsmittel und verschiedene Umgebungen an. Das sind Richtwerte. Dort nicht enthalten sind die Geräte der Bürokommunikation. Hier gibt es einen allgemeinen Konsens mit den BG's, dass Geräte der Bürokommunikation ein Prüfintervall von vier Jahren haben. Darüber hibnaus gilt die Verkürzung der Prüfintervalle entsprechend der 2% Regel.

    Im staatlichen Recht schreibt die BetrSichV die Prüfung von Arbeitsmitteln vor, gibt aber keine Prüfintervalle an. Die Prüfintervalle kann der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdubgsbeurteilung festlegen.

    Manchmal gibt es Prüfintervalle, die vom Hersteller in der Gerätedokumentation angegeben werden.

    Darüber hinaus haftet der Unternehmer immer. In der Rechtssprechung wird oft auf die Festlegungen der DGUV vorschrift 3 zurückgegriffen, weil es keine anderen definierten Prüfintervalle gibt.

    Gruß, Ansbert