Beiträge von FaSi Schuster

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    Kenne es so, dass in Absprache mit dem Feuerversicherer geregelt ist, dass private Geräte, welche trotzdem dauerhaft im Betrieb verbleiben bzw. regelmäßig im Betrieb auftauchen mit in die DGUV V3 Prüfung aufgenommen werden.

    Unter Abbildung der Tatsache, dass dann 80% der Geräte die nicht Firmeneigentum sind auch geprüft sind, lässt sich der Versicherer auf Zahlungen ein.

    Voraussetzung ist natürlich eine geregelte und dokumentierte Prüf- und Unterweisungskultur inklusive Wirksamkeitskontrolle.

    Ich bin 50% SiFa und 50% in der betriebstechnischen Planung.
    Sprich:

    50% Stabsstelle, welche oftmals die Ausführung der Betriebsleitung und deren unterstellten Meistern bemängelt
    &
    50% technischer Sachbearbeiter in der betriebstechnischen Planung, welche direkt dem Betriebsleiter untersteht.

    Wenn jetzt jemand behauptet, dass dies oftmals ein Interessenkonflikt darstellt......dann widerspreche ich nicht!

    Aber wenn diese Konstellation ein Problem darstellt, dann liegt das wirkliche Problem nicht an dieser Regelung, sondern an einer ganz anderen kulturellen Stelle.

    Also- Ich habe auf Grund der von uns eingesetzten Stapler und dem darauf sitzenden Personals in verschiedensten Altersgruppen, sowie der Räumlichkeit in der das Hochregallager ist eine GBU gemacht.

    Allein durch die anderen Anforderungen durch das FFZ für das Hochregallager (mit hochfahrender Fahrerplatz) im Gegensatz zum "normalen" Stapler, sowie der Bauweise des Lagers und Wechselwirkungen mit anderem angrenzenden Personals bin ich für uns zum Ergebnis gekommen, dass eine Level 2 Schulung sowie Nutzung der PSAgA/ Abseilen aus Hochregallager geschult werden musste.
    Hätte ich allerdings aus dem Bauch heraus generell so entschieden um auf der Seite safe zu sein.

    Eine Uniform wäre doch schön, oder wenigstens eine einheitliche Farbe?

    Steck uns doch bitte nicht in Schubladen, in die viele von uns evtl. gar nicht hinein wollen. :Lach:

    Wie meine Vorredner/ Schreiber bereits erwähnt haben: Pass dich deinem Umfeld an um auf Augenhöhe zu sein.
    Sprich: Dem Geschäftsführer, ebenso wie dem AUDIT Kreis oder Behörden bei Begehungen etc. würde ich nicht in verölten Arbeitsklamotten entgegentreten.


    Hinzu kommt, dass sich alle hier freuen würden, wenn du dich im entsprechenden Unterforum erst einmal vorstellen würdest, damit alle wissen wer du bist und was du so machst. :thumbup:

    Mehrfach habe ich von Kunden, ex Angestellten und auch aktuell Angestellten von BAD gehört, dass es dort nicht so dolle sein soll in Bezug auf Lohn und Umgang mit eigenen Angestellten.
    Soviel zum Big Player und Qualität.

    Allerdings:
    Persönlich beurteilen kann und möchte ich es allerdings nicht!

    Wie im Vorfeld erwähnt: KEIN DING *Kaef*

    Dieses "beratend"......kann man das essen?? :44: Vielen Unternehmern/ Geschäftsführern/ Betriebsleitern ist das trotz Hinweis relativ wumpe und sie wollen dir alles mögliche aufdrücken und dich vor den Karren spannen. Aber auch dafür gibt es Wege 8)


    Dann viel Spaß und viel Erfolg auf deinem weiteren Weg der Ausbildung. :rock2:
    Auch in dieser macht man sich oft unnötig verrückt- alles zu schaffen!
    Wenn man die Sache aufmerksam angeht passt das im Regelfall.

    Auch wenn du hier im Forum viele fast 2 Jahre alte Themen hervorzauberst und beantwortest....warum auch immer- denn die 10 Beiträge gibt das nicht :Lach: ....möchte ich hier auf "Hat nicht jeder die freie Themenauswahl?" eingehen.

    Nein- nicht jeder sucht sich sein Thema selbst aus.
    Manchmal kommt da auch dein BG Tutor her, geht durch dein Betrieb und findet ein passendes Thema für dich.
    Unabhängig davon, ob du bereits eine Vorstellung hattest oder nicht. Oft gehen sie zwar drauf ein- ab und zu aber halt nicht.
    Aber letzten Endes ist auch das ok. Denn mit dem bereits erlangten Wissen und etwas reinknien schafft man das.
    Und später musst du auch alle Themen bearbeiten und nicht nur das Wunschgebiet.

    Gleiche Regeln für alle würde ich sagen....wäre ja sonst unhöflich den anderen gegenüber. *Kaef*
    Vorstellung sollte doch sein.
    Dabei muss sich auch keiner nackig machen, seine Kontonummer angeben, oder sein vollen Namen mit Geburtsdatum nennen- also: why not ;)

    Aber noch eine andere Sache, steht leider nirgens beschrieben:
    ab Wie viel Grad Winkel ist eine Stütze unten am Boden Orange zu markieren?
    Und wie ist das wenn die Unterlegscheiben verschonen sind.

    Das mit dem Grad Winkel musst du mir erklären....Kann dir da nicht folgen. ?(
    Und welche Unterlegscheiben meinst du? Die zur Befestigung der Fußplatte vom Ständerwerk?
    Diese sollten eigentlich passend zum entsprechenden Bodenanker/"Dübel" ausgelegt sein. Sprich: gar nicht zu groß dafür, wodurch ein Verschieben in den Bereich eines Mangels an selbiger gar nicht möglich ist.
    Wenn diese verschiebbar lose ist, dann ist ja eher die Verankerung das Problem.

    Meinem Vorredner ist nur hinzuzufügen, dass dein AL je nach angetretener Stelle auf Grund der Stellenbeschreibung/ Arbeitsvertrag etc. sowie einer Übernahme von Unternehmerpflichten automatisch generell mit drin ist.

    Guten Morgen.

    Wichtig!! Als Regalprüfer handelst du weisungsfrei!

    Das heißt: Wenn du sagst, es wird als "auszutauschen" ins Protokoll geschrieben und/ oder ein Regal rot/gelb/ grün markiert, dann ist das so. Egal was der Chef davon hält.
    Was dein Chef dann mit, oder aus den Protokollen macht ist sein Ding.
    Handeln (Reparatur/ Austausch etc.) muss natürlich dein Chef. Sollte nach Kenntnis eines Mangels, der dann nicht behoben wurde etwas passieren, dann muss dein Chef den Kopf hinhalten- nicht du.

    Klar ist das "Weisungsfrei" usw. immer leicht gesagt, aber hierzu würde ich meinem Chef die dementsprechenden Regelwerke zur Prüfung und der Voraussetzungen (DIN EN 15635/ BetrSV/TRBS 1203/ DGUV Regel 108-007/....) vorlegen und ihm das Ganze inkl. Verantwortung ruhig und sachlich erklären. Ebenfalls würde ich auf das für ihn entstehende Nutzen aus der Sache erörtern.
    Auch würde ich ihm nochmal die Tatsache erklären, was im Schadensfall (Unfall mit Mitarbeiter) passiert und was eine BG ist- schlicht und einfach eine Versicherung! Was versuchen Versicherungen am Ende des Tages???!
    RICHTIG!!! Nicht zu zahlen. Sie suchen also erst mal einen, der Schuld haben könnte um dann als Resultat daraus nicht zahlen zu müssen.

    Rate mal an wen die BG dann bei Nachweis grober Mängel ran treten würde........


    Und betrachte deine >/= 5mm mal auf eine Ständerwerk Länge bei einem Hochregallager vom 8m. So wenig wie sich das anhört ist das am Ende gar nicht!