Beiträge von FaSi Schuster

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    Habe mich auch mit dem Thema ein wenig auseinandergesetzt.

    Leider konnte ich nur vereinzelte Auszüge der ISO 45001:2018 finden, wodurch der Kauf unerlässlich war.

    Zusätzlich hab ich als Grundlage das Praxishandbuch, welches bei HAUFE erschienen ist.....müsste ISBN 978-3-648-11838-2 sein (hab ich gerade nicht vorliegen)

    Hallo @SiFa Mel :moin:

    Vermeide wenn möglich Doppel-Beiträge. Der Beitrag unter "Gefährdungsbeurteilungen/ Analysen" reicht.
    Und eine Vorstellung deiner Person in einem neuen Thema in der Rubrik "Eure Vorstellungen" wäre ganz schön.

    Grüße aus dem Westerwald

    Hallo

    Wir haben damals ergänzt, auf Grund der Gefahr durch unkontrolliert herumfliegende Teile, dass die Tür zum Prüfstandsraum per Schalter mit der Funktion gekoppelt ist.
    Außerdem war als Maßnahme ein CO/ NOx-Messgerät vorgesehen um ein unbedenkliches Betreten gewährleisten zu können.

    Prüfpflicht der Absaugung und anderer Gerätschaften in diesem Bereich solltest du ja bereits aufgelistet haben.

    Wir haben Helme, wo man das verdunkelte Visier runter klappen kann.

    Das ist das Problem.
    Der Mitarbeiter muss wahrscheinlich den Schweißgerät Griff in der einen, dass Werkstück in der anderen Hand halten.
    Währenddessen muss er dann erst einmal hinschauen wo er überhaupt braten will...
    .....dann mit beiden Händen voll den Schirm runter klappen (was im günstigsten Fall auf Grund leichtgängiger Kopfbänder mit Ruck des Kopfes klappt).
    ....der Ruck führt zum braten an falscher Stelle, oder ist zu ungenau

    ERGEBNIS: Der Mitarbeiter verzichtet auf die lästige unnütze PSA.

    Erster großer Schritt in die richtige Richtung:

    die mehrfach angesprochenen Automatikschirme (mit Regler zur Einstellung der Empfindlichkeit).
    Dann ist die Akzeptanz zur PSA auch meist gegeben.
    Gleichzeitig würde ich, wie von meinem Vorschreiber erwähnt, die Hautkrebsrate in Unterweisung und Einweisung in die neue PSA mit einfließen lassen.

    Leider zu oft üblich.
    Jedoch sollte man die Belastung der Haut durch UV nicht unterschätzen!

    Bietet eure Firma automatische,selbst verdunkelnde Schutzschirme und UV Schutz Creme an?
    Denn das war früher bei uns das Problem. Die Handhabung der einfachen Handschilder war den Mitarbeitern zu umständlich = 0 Akzeptanz der PSA.

    Hier ist die Bestellung trotzdem zweckdienlich.
    Aufgaben gem. DGUV / ASiG und Co. / oder hast du nur ein Teil der dort beschriebenen Tätigkeiten und Aufgaben?
    Andere Tätigkeiten und Funktionen und Beauftragungen spielen ja auch rein- aber die weiß ja hier aktuell noch niemand.

    Allerdings würden wir uns alle sehr freuen, wenn du dich im entsprechenden Forum erst einmal kurz vorstellst, damit alle wissen mit wem sie es zu tun haben.

    Zu finden ist das Ganze hier:
    EURE VORSTELLUNG im Sifapage Board
    Ein wenig NETiquette muss sein. *Kaef*

    Habt ihr einen Betriebsrat? Bezieh den doch wenn mit ein.....auch hier gibt es ja ein paar Schnittmengen und der BR kann dann evtl. mal ein wenig von seiner Mitbestimmung gebrauch machen bzw. das Ganze als Aufgabenerfüllung gem. § 80 BetrVG angehen. Dein Ansprechpartner ist er ja sowieso (einer von sehr vielen).
    Bei den Strukturen würde ich das ganze wahrscheinlich ein wenig pragmatischer angehen.

    Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung für das Gerät und die ausgeübte Tätigkeit aus? Wie ist die Bodenbeschaffenheit und die Beleuchtung im Arbeitsbereich? usw. usw.
    Zur Meldepflicht: Krank >3 Tage ist meldepflichtig.

    Diese Art Vorfälle hatte ich in meiner Zeit als SiFa auch schon 2x - dort gab es allerdings nie Diskussion ob Arbeitsunfall oder nicht.
    Unfallanzeige geschrieben, in dieser Dauer der ersten AU angegeben- Fertig!

    Kann in diesem Fall auch keine andere Aussage verstehen, wenn:

    GBU vorhanden,
    Ffz der Firma,
    Fahrer unterwiesen,
    Beauftragung,
    Zweckgemäße Verwendung,
    Unfall in betriebsdienstlicher Zeit.

    Und Aussagen wie "normal passiert das nicht" oder "Vorerkrankung" ist ja erst einmal totaler Humbuk! Das sollen doch dann im Nachgang der Unfallmeldung andere befähigte Leute beurteilen....z.B. der BA.
    Das sind auch Aussagen von Leuten die generell meinen eine AU anzweifeln zu können. X(

    Ich schreibe die GBU auch nieder.
    Die Beurteilung der Gegebenheiten, Gefährdungen und Wechselwirkungen etc. erfolgt allerdings immer mit Abteilungsvorgesetzten und einem langjährigen Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung.
    Denn nur das macht in meinen Augen Sinn- denn der Vorgesetzte hat die Bereichsverantwortung. Er muss seinen Bereich, seine Mitarbeiter (samt Macken und Einflüsse auf andere) kennen und beurteilen können.

    Mit dem o.g. langjährigen Mitarbeiter der Abteilung und ein paar Fragen bei anderen arbeite ich auch gleich den Punkt psychische Belastung ab- denn hier zeigt sich oft, dass der jeweilige Vorgesetzte ganz andere Meinungen hat als der aktuelle Stand wirklich ist. Die gleichen Fragestellungen lasse ich den Vorgesetzten allerdings auch bearbeiten. Bei Differenzen wird sich dann noch einmal zusammengesetzt und bearbeitet.