Beiträge von Wiki16

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    Wie Ihr selber merkt, gibt es noch viele "Schlupflöcher". Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, wie man "Hilfskräfte" ungeschult einer Gefahrensituation aussetzen kann. Zudem scheint das Arbeitschutzgesetz ziemlich weitläufig, was ich verhinderm bzw. geregelt haben will. Ich finde daran nichts Verwerfliches. Ich bin selbst zum Opfer dieser Praktikt geworden und verstehe ich keinster Weise, wie man eben Leute dieser Gefahr aussetzen kann.

    Ich wünsche dir viel Glück dabei, jedoch bezweifle ich dass du mit einem Urteil das System in Deutschland verändern wirst. Geld ist nun mal in unserer Gesellschaft wichtiger als Menschenleben und solange die Unternehmen keine existenzbedrohende Strafen befürchten müssen (siehe § 25 u. §26 ArbSchG) , werden auch weiterhin die Gesetze so ausgelegt, dass man langfristig zwar auf einem schmalen aber sicheren Weg laufen kann.

    Eine brotlose Kunst ist die Arbeitssicherheit trotzdem nicht, aber die angemessene Nachfrage fehlt zur Zeit. Weil man als Unternehmer fast immer auch ohne durchkommt...

    Kann der Aussage nur zustimmen! Ich denke der Grund ist die mangelnde Informationspolitik und die fehlenden Kontrollen / Sanktionen seitens der staatlichen Institutionen. Die Nachfrage nach FASIs / Brandschutzbeauftragten etc. wäre enorm wenn die BG´s mal bei ihren Mitgliedsunternehmen anfragen würden, von wem die einzelnen Stellen derzeit besetzt sind. Meiner Erfahrung nach macht es die BGW ab und zu mal ;) Ich hab vor ca. 4 Monaten mal die IHK´s in unserer Region angeschrieben und auf die Defizite bei den Existenzgründerberatungen hingewiesen. Warte immer noch auf eine Antwort von denen :D

    Hallo zusammen,

    da ich gerade nicht viel Zeit habe, hier nur ein kurzer Beitrag von mir:

    Frage 1:
    - Nach Auffassung vieler (kleinen) Unternehmen, ist die FASI nur ein notwendiges Übel und sollte auch nicht viel kosten. (Ist leider meine Erfahrung)

    Frage 2:
    - Also meiner Meinung nach, sollte der Preis nicht unter 50€ liegen

    Frage 3:
    - Eine Interessenvertretung wäre sinnvoll, wenn der Berufsstand dabei im Vordergrund stehen würde und nicht die ausgeübte Tätigkeit bzw. das Thema "Arbeitsschutz im Unternehmen". Hierfür gibt es ja schon den VDSI

    Moin,
    meiner Meinung nach haben die BG´s einen hohen Einfluss auf unsere Auftragslage und somit auch auf unsere Honorierung. Wieso verdienen Fasis im Vergleich zu anderen Berufsgruppen mit den gleichen Qualifikationsanforderungen so wenig? Na weil der tatsächliche Bedarf an FaSis auf dem Markt nicht besonders hoch ist! Viele Existenzgründer und KMUs wissen überhaupt nicht, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind eine Fasi zu beauftragen. Ich erlebe es sehr häufig, dass Unternehmen sich erst nach Aufforderung der BG eine Fasi suchen, was manchmal mehrere Jahre dauern kann.

    Und wie lässt sich dieses Problem lösen?

    Na ganz einfach! Man bildet einen runden Tisch mit den BG´s und IHK´s und legt fest, wie man bereits von Anfang an die Unternehmen auf ihre Pflichten hinweist.


    Mögliche Aufgabenverteilung:

    - Die IHK´s nehmen das Thema "Arbeitsschutz" in ihre Gründungsberatungen mit auf.
    - Die BG´s kontrollieren intensiver Neugründer und weniger große Unternehmen, die den Arbeitsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits praktizieren.

    Die Vorgehensweise, dass man die Einsatzstunden an den Stand der betriebliche Arbeitsschutzorganisation bemisst, halte ich auch für vernünftig und sollte mal bei der nächsten Revsion der DGUV auch aufgenommen werden.

    Das Unternehmermodell hingegen sollte meines Erachtens abgeschafft werden da es in der Praxis so nicht funktioniert. Existenzgründer haben oft andere Probleme als sich mit Arbeitsschutzmaßnahmen zu beschäftigen ;)

    Hallo zusammen,
    als Freiberufler berechne ich meine Einsatzstunden nur nach dem WZ-Code und nicht nach der eigentlichen Tätigkeit. Natürlich ist es praxisnaher die einzelnen Arbeitsplätze bei der Berechnung einzubeziehen, bloß ist es von den BG´s so nicht vorgesehen. Auch bei der Berechnung von Teilzeitkräften versuche ich mich vorher über die Anforderungen der BG´s schlau zu machen, da jede BG es etwas anders sieht. Ich glaub die BGN rechnet Teilzeitkräfte auch als volle Mitarbeiter was ich eigentlich befürworte, da der Mitarbeiter einer Gefährdung ausgesetzt, ist egal wie lange er pro Tag tätig ist.

    Zu Beginn meiner Selbständigkeit, war ich auch solchen Fragen ausgesetzt und musste dem Kunden erstmal erklären, was meine Aufgaben sind ;) Mein Tipp: gestalte deine Angebote transparent, damit der Kunde sieht wie die Einsatzzeiten überhaupt zustande kommen.

    Gruß Wiki

    Hi,
    besonders bedenklich finde ich aus arbeitsrechtllicher und sozialer Sicht das Verhältnis Festangestellte zu Leiharbeitnehmer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 450 Leiharbeiter im Werk beschäftigt waren, um saisonale Spitzen abzufangen....die erwischt es natürlich jetzt zuerst

    Leider ist dies nicht unüblich in der Lebensmittelbranche. Die meisten Unternehmen in der Fleischverarbeitung, leben von Leiharbeitern die aus dem osteuropäischen Raum kommen.

    Meiner Meinung nach würde ich solche organisatorischen Sachen der Kindertagesleitung überlassen, da du als Sifa ja nicht für die Kinder verantwortlich bist sondern für die Mitarbeiter (Erzieher, Reinigungskraft usw.)

    Bei einem Unfall kann evtl. die KITA haftbar gemacht werden wenn ein Fürsorgeverletzung der Erzieher nachgewiesen wird.

    Kelte vermisst sie schon? :D

    Ich weiß nicht ob meine Frage hier nun reinpasst aber ich stell sie einfach mal ;)

    Ein Subunternehmen verwendet für die nächsten 6 Monate, die Arbeitsmittel, welche zum größten Teil vom Generalauftragnehmer bereitgestellt wurden. Wer ist für die Beurteilung der Arbeitsmittel sowie die dazugehörigen Maßnahmen verantwortlich? Ich hab leider schon alle drei Alternativen (Sub / Generalunternehmen / beide) als Antwort bekommen und somit würde mich eure Meinung interessieren.

    Hallo,

    auch ich sehe die FaSi nur als Wegweiser für die entsprechenden Alternativen. Das Thema hatten wir erst vor kurzem in einer breiten Diskussionsrunde behandelt. Die FaSi besitzt in der Regel keine tiefgründige Ausbildung im psychischen Bereich, was unter Umständen aber notwendig ist. Selbst die GBU "psychische Gefährdungen" werden in der Regel durch die FaSi nur Ansatzweise bewertet. Bei Vorfällen die psychische Gefährdungen in Form von Mobbing, Diskriminierung ect. aufweisen, empfehle ich jedem einen Experten hinzuzuziehen. Heutzutage gibt es viele Psychologen die sich genau auf das Thema "Gesundheit im Unternehmen" spezialisiert haben und mit vielen FaSi´s zusammenarbeiten.

    2: Hersteller von Knabberzeug; 160 Mitarbeiter; 160 * 1,5 h/a * 0,8 = 192 h/a; dort bin ich seit mehr als sechs Jahren tätig, alles wesentliche ist getan, einiges ist ein "Selbstläufer" ... was zum Teufel soll ich tun, um die 192 h/a voll zu bekommen? Und - ich stelle keine Rechnungen über "Soll-Stunden", die ich nicht geleistet habe.

    Des Weiteren habe ich mitbekommen, dass viele der Großen in ihren Verträgen eine Holschuld des Kunden vereinbaren. D.h der Kunde ist in der Pflicht, die festgelegten Grundbetreuungsstunden abzurufen. Sollte er diese nicht abrufen hat er Pech gehabt, denn es wird trotzdem der volle Pauschalbetrag für die Grundbetreuung in Rechnung gestellt. Wie verbreitet ist eigentlich dieses Geschäftsmodell und informiert ihr eure Kunden regelmäßig wie lange ihr für eine Aufgabe benötigt habt z.B. die Erstellung einer GBU?

    Moin,

    ohne jetzt zu schreiben, was ich von einigen Themen halte, die mit voraussichtlichen Zeitangaben als betriebsspezifische Betreuung anzugeben sind (z.B. "Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunktprogrammen nach besonders schwerwiegenden Unfällen") :rolleyes: ,hier meine Praxis an zwei Beispielen:

    1: Malerbetrieb, 21 Mitarbeiter; 21 * 1,5 * 0,8 = 25,2 h/a Grundbetreuung. Im ersten Jahr Anfang von "Null", d.h. viel Aufwand, mit 25 h komme ich nicht aus, also definiere ich betriebsspez. Betreuung mit ca. 25 h - egal, welche Themen (z.B. "Divergenz zwischen Fähigkeitsprofil der Beschäftigten und Anforderungsprofil durch die Arbeitsaufgabe unter den Bedingungen alternder Belegschaften") in diesem Bereich formuliert sind.
    Im Folgejahr reichen mir vielleicht die 25 h zzgl. Zeit für Schulungen, die der Unternehmer nicht selbst durchführen möchte.

    2: Hersteller von Knabberzeug; 160 Mitarbeiter; 160 * 1,5 h/a * 0,8 = 192 h/a; dort bin ich seit mehr als sechs Jahren tätig, alles wesentliche ist getan, einiges ist ein "Selbstläufer" ... was zum Teufel soll ich tun, um die 192 h/a voll zu bekommen? Und - ich stelle keine Rechnungen über "Soll-Stunden", die ich nicht geleistet habe. Dass ich in solch einem Fall den Aufwand für die betriebsspez. Betreuung auf Null setze, ist klar - auch wenn ich Schulungen durchführe, die normalerweise in den Bereich "betriebsspez. Betreuung" fallen. ... und wg. der 192 h verhandele ich mit der zuständigen TAP, ob auch eine geringere Betreuungszeit geduldet wird.

    ... vielleicht hilft Dir diese Betrachtung ein kleines bisserl weiter ... ;)
    Meine Auftraggeber und die zuständigen BGn hatten bislang kein Problem damit :whistling:

    Vielen Dank für dein Beitrag!

    Deine Beispiele verdeutlichen mir, dass die DGUV V 2 in der Praxis gewisse Defizite hat und viele Berater diese unterschiedlich auslegen können. Es gibt z.B. Unternehmen die weniger nach der DGUV V2 sondern eher nach einem AMS-System, arbeiten. Dabei koppeln die den jährlichen Beitrag an die Gefährdungsstufe des Unternehmens. D.h. zu Beginn der Betreuung ist die Gefährdungsstufe des Unternehmen sehr hoch, da kaum Arbeitsschutz betrieben wird. Im Laufe der Betreuung reduzieren sich jedoch die Gefährdungen in dem Unternehmen und der Kunde profitieren von geringeren Kosten für die FaSi. Denke das System werde auch ich bei meinen Kunden umsetzen, da es der Realität viel näher kommt.

    Da kann ich Kothe, Faber und Feldhoff nur zustimmen. Auch ich sehe mich eher als Berater der dem Kunden erklärt, wie die einzelnen Dokumente erstellt werden sollen und nicht einer der diese erstellen muss. Somit dachte ich, dass wenn ich diese Dokumente schon erstelle soll, ich diese auch der betriebsspezifischen Betreuung zuweisen kann.

    Das würde mich auch interessieren. Bei den großen mit den 3 Buchstaben wird wohl alles extra berechnet..so habe ich gehört. Bei uns ist vieles mit inbegriffen. Problem dabei ist,die Kunden wollen oft immer mehr und mehr. Hier Infos..da Betriebsanweisungen..Gefährdungsbeurteilungen usw.! Oft kommt mir es so vor,als ob alles,wo sie keine Lust zu haben,auf die Sifa abgeschoben wird. Irgendwann MUSS man Stop sagen..es nimmt sonst Überhand

    Also ich kann nur von einem Beispiel berichten, wo einer der Großen, mit einem Unternehmen welches den Arbeitsschutz kaum schätzte und nur aus gesetzlichen Gründen eine sicherheitstechnische Betreuung beanspruchte folgendes abzog:

    • Der Betriebsmediziner und die FaSi sah man in dem Unternehmen welches immerhin 150 Mitarbeiter beschäftigte nur 4x im Jahr je 1 Std. bei der ASA-Sitzung
    • Betriebsbegehungen sowie Beratungen außerhalb der ASA-Sitzungen gab es keine
    • GBU sowie alle anderen Formalitäten wurden von dem Unternehmen erstellt
    • Am Anfang des Jahres wurde von dem Großen mit 3 Buchstaben eine Rechnung erstellt, wo die Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung, aufgelistet in FaSi + Betriebsmediziner, schon vorab pauschal aufgelistet war.
    • Berechnet man anhand der Grundbetreuungszeit den Stundensatz der Fachkraft, so hätte er ca. 30 Euro verdient und der Betriebsmediziner ca. 68. In Wirklichkeit natürlich mehr da die nur 8 Std. anstatt den 80 im Jahr erbracht hatten. ;)

    Bei dieser Methode profitieren beide. Der Große mit den 3 Buchstaben erbringt nur 8 Stunden und bekommt dafür enorm viel Geld und der Auftraggeber spart da die Mitbewerber für die Erfüllung der DGUV V2 höhere Preise verlangen ;-). Belangen kann man keinen von beiden, da man es kaum nachweisen kann dass die notwendige Betreuung nicht gegeben war.

    Hallo,
    ich denke die beigefügte excel Datei kann bei der Themenfindung helfen.
    Die Stundenansätze sind lediglich beispielhaft zu sehen.

    Vielen Dank AL-MTSA! Genau diese Liste führt zu meinen Kopfschmerzen. Die Liste zeigt die Auslösekriterien die zu einer betriebsspezifischen Betreuung führen. Jedoch sind viele dieser Leistungen mit den Leistungen aus der Grundbetreuung zu vergleichen. Siehe z.B. in der Excel-Liste unter 1.5 (c) als Auslösekriterien ist " "Personalentwicklungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz" aufgeführt. D.h. für mich nichts anders als Pkt. 3 gemäß DGUV V 2 Anhang 3 "Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug" die der Grundbetreuung zugewiesen ist. Somit gibt es kaum Unterschiede in den Leistungen :(

    Ich hoffe ihr könnt mein Unmut wenigstens etwas verstehen 8|